Die Bestätigung eines fehlerhaften Grundstückskaufvertrages

März 3, 2026

Die Bestätigung eines fehlerhaften Grundstückskaufvertrages

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgeschrieben. Doch was passiert, wenn ein solcher Vertrag aus irgendeinem Grund ungültig oder nichtig ist? In der Rechtswissenschaft gibt es hierfür eine Lösung: die sogenannte Bestätigung des Rechtsgeschäfts.

In diesem Text erfahren Sie genau, wie eine solche Bestätigung funktioniert, welche formalen Hürden bestehen und was dies für die Sicherheit Ihres Immobiliengeschäfts bedeutet.

Was bedeutet die Bestätigung eines Kaufvertrages?

Manchmal stellen Vertragsparteien fest, dass ihr bereits geschlossener Grundstückskaufvertrag nichtig ist. Das kann verschiedene Gründe haben. Die rechtliche Grundlage für die Heilung einer solchen Situation findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt im Paragrafen 141 Absatz 1.

Die Neuvornahme des Geschäfts

Eine Bestätigung nach dieser Vorschrift wird rechtlich wie eine „Neuvornahme“ des Geschäfts behandelt. Das bedeutet, dass die Parteien sich erneut darüber einig werden, dass ihr ursprünglicher, aber fehlerhafter Vertrag nun gelten soll. Sie erkennen das bisher fehlerhafte Geschäft als gültig an.

Wissen und Wollen der Beteiligten

Damit eine Bestätigung wirksam ist, müssen Sie als Vertragspartei wissen, dass der ursprüngliche Vertrag fehlerhaft war. Es genügt, wenn Sie und Ihr Vertragspartner sich in Kenntnis der alten Absprachen „auf den Boden des Vertrages stellen“. Sie bekunden damit gemeinsam, dass Sie an den Inhalten festhalten wollen, obwohl es rechtliche Probleme gab.

Wann ist eine Bestätigung notwendig?

Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen eine Bestätigung zum Einsatz kommt.

Nichtigkeit aus verschiedenen Gründen

Ein Grundstückskaufvertrag kann aus vielen Gründen nichtig sein. Interessanterweise ist die Bestätigung auch dann an strenge Formvorschriften gebunden, wenn die ursprüngliche Nichtigkeit gar nichts mit der Form zu tun hatte. Das Gesetz schreibt für Grundstücksgeschäfte die notarielle Beurkundung vor (gemäß § 311b BGB). Diese Form muss auch bei der Bestätigung gewahrt bleiben.

Verweigerung einer Genehmigung

Es kann vorkommen, dass ein Vertrag endgültig unwirksam wird, weil eine notwendige Genehmigung verweigert wurde. Auch in einem solchen Fall können Sie das Rechtsgeschäft bestätigen. Hier wird die entsprechende Vorschrift des BGB sinngemäß angewendet, um den Vertrag doch noch zu retten.

Änderungen am Vertrag

Ein wichtiger Punkt für Sie als Käufer oder Verkäufer: Wenn Sie den Vertrag bestätigen, sind Sie nicht strikt an den alten Text gebunden. Sie können mit der Bestätigung gleichzeitig Änderungen oder Ergänzungen am ursprünglichen Vertrag vornehmen.

Die Bestätigung eines fehlerhaften Grundstückskaufvertrages

Die formalen Anforderungen beim Notar

Da es sich bei Immobilien um wertvolle Wirtschaftsgüter handelt, stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Dokumentation.

Die Rolle der Urkunde

Wenn Sie einen bereits formgerecht abgeschlossenen Vertrag bestätigen wollen, stellt sich die Frage, wie viel neu geschrieben werden muss. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht es aus, wenn in der neuen Urkunde auf die alte Urkunde hingewiesen wird. Eine komplette Neubeurkundung des gesamten Inhalts soll demnach nicht zwingend erforderlich sein.

Der Schutz der Beteiligten

Trotz der Erleichterungen durch den BGH gibt es Stimmen in der Fachwelt, die zur Vorsicht raten. Zum Schutz der Beteiligten erscheint es oft besser, die alten Regelungen erneut in die Bestätigungsurkunde aufzunehmen. Dies kann durch erneutes Verlesen oder durch eine offizielle Verweisung geschehen. So wird sichergestellt, dass Ihnen als Beteiligtem alle Wirkungen des Vertrages noch einmal voll bewusst werden.

Probleme bei Mängeln in der alten Urkunde

Schwierig wird es, wenn schon die erste Urkunde schwere Mängel hatte – zum Beispiel, wenn eine wichtige Anlage (wie eine Baubeschreibung) nicht mit verlesen wurde. In solchen Fällen ist eine einfache Verweisung auf das alte Dokument oft nicht möglich.

Hierbei unterscheidet man:

  1. Offenkundige Mängel: Wenn ein Fehler sofort erkennbar ist (z. B. eine fehlende Unterschrift).
  2. Nicht erkennbare Mängel: Wenn der Fehler versteckt ist.

Aus Gründen des Verkehrsschutzes sollte die Bestätigung nicht an jedem kleinen Formfehler scheitern, es sei denn, der Mangel ist für Sie offensichtlich oder Sie wissen ganz genau davon.

Die Auswirkungen auf die Vormerkung

Ein entscheidender Teil beim Grundstückskauf ist die Vormerkung im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum ab.

Wiederverwendung der Vormerkung

Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, ist im Regelfall auch die Vormerkung zunächst unwirksam. Durch die Bestätigung des Vertrages kann diese Vormerkung jedoch „wiederverwendet“ werden. Das ist eine gute Nachricht für die Abwicklung des Geschäfts.

Die Kongruenz von Anspruch und Bewilligung

Damit die Vormerkung wieder greift, müssen der Anspruch (das Recht auf das Grundstück), die Eintragung im Grundbuch und die Bewilligung zusammenpassen. Juristen nennen das Kongruenz. Obwohl der BGH hier heute strengere Maßstäbe anlegt als früher, bleibt die Wiederverwendung möglich, da sich die Bestätigung auf denselben grundlegenden Anspruch bezieht.

Wichtiger Hinweis zum Zeitfaktor

Sie müssen jedoch beachten: Die Vormerkung wirkt durch die Bestätigung nicht rückwirkend auf den allerersten Zeitpunkt der Eintragung. Die Sicherungswirkung entfaltet sich für den neu bestätigten Anspruch erst ab dem Zeitpunkt der Bestätigung.

Zusammenfassung für die Praxis

Wenn Sie feststellen, dass ein Immobilienvertrag rechtlich auf wackeligen Beinen steht, bietet die Bestätigung einen Weg zur Heilung. Sie erfordert eine neue Einigung und in der Regel einen erneuten Gang zum Notar. Dabei können Sie alte Fehler korrigieren und den Vertrag bei Bedarf anpassen.

Da die rechtlichen Details zur Form und zur Sicherung durch Vormerkungen sehr komplex sein können, ist eine fachkundige Begleitung unerlässlich.

Wenn Sie Fragen zu einem Grundstückskaufvertrag oder dessen Bestätigung haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

RA und Notar Krau

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