Die Bestimmung zum Erben

Juni 3, 2025

Die Bestimmung zum Erben

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug. Wenn dann noch Unsicherheiten rund ums Erbe hinzukommen, kann die Situation schnell überfordern. Als Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich Ihnen helfen, das Thema Erben und Vererben besser zu verstehen.


Wer erbt, wenn ich nichts festlege?

Wenn Sie kein Testament hinterlassen, regelt das Gesetz, wer Ihr Vermögen erbt. Das nennt man die gesetzliche Erbfolge. Hierbei sind meist die nächsten Verwandten an der Reihe.


Ihr Wille zählt: Erben selbst bestimmen

Sie können von dieser gesetzlichen Regelung abweichen und selbst festlegen, wer Ihr Erbe erhalten soll. Das machen Sie mit einem Testament. Darin können Sie eine oder mehrere Personen als Erben benennen. Das ist soziales Sprechen vom „Erbe einsetzen“. Durch diese Festlegung schließen Sie automatisch andere Personen, die sonst nach dem Gesetz geerbt hätten, vom Erbe aus – ganz ohne, dass Sie diese ausdrücklich enterben müssen.


Wenn der Wunsch vom Gesetz abweicht

Manchmal kommt es vor, dass jemand in seinem Testament eine Person als Erben einsetzt, die auch nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde. Ist das dann eine echte „Erbeinsetzung“ oder nur eine Bestätigung des Gesetzes?

Hier kommt es auf die genaue Formulierung in Ihrem Testament an. Wenn Sie sich bewusst dazu entscheiden, die gesetzliche Erbfolge in Ihr Testament aufzunehmen, spricht vieles dafür, dass es sich um eine gewollte Erbeinsetzung handelt. Die genaue Auslegung hängt aber immer von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Das ist besonders wichtig bei gemeinschaftlichen Testamenten (z.B. von Ehepartnern) oder Erbverträgen, da solche Festlegungen bindend sein können.


Was, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann?

Es kann passieren, dass die Person, die Sie im Testament als Erben bestimmt haben, das Erbe nicht antreten kann, zum Beispiel weil sie vor Ihnen verstirbt. Für solche Fälle können Sie im Testament einen Ersatzerben benennen. Das ist wie ein „Plan B“, der sicherstellt, dass Ihr Vermögen auch wirklich an die von Ihnen gewünschte Person geht.

Eine weitere Möglichkeit ist die Vor- und Nacherbschaft. Dabei bestimmen Sie, wer zuerst erbt (der Vorerbe) und wer danach das Vermögen erhält (der Nacherbe). Das ist oft sinnvoll, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen über mehrere Generationen hinweg in einer bestimmten Linie bleibt.

Die Bestimmung zum Erben


Vorsicht bei mündlichen Versprechen!

Manchmal sprechen Erblasser zu Lebzeiten darüber, wie sie ihr Erbe aufteilen werden. Solche mündlichen Aussagen können zwar Hinweise auf ihren Willen geben, sind aber mit Vorsicht zu genießen. Denn leider stimmt das, was gesagt wird, nicht immer mit dem überein, was später tatsächlich im Testament steht. Oft stehen Menschen unter Druck und machen aus verschiedenen Gründen Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen. Verlassen Sie sich daher nie allein auf mündliche Zusagen.


Mein Tipp für Sie:

Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille klar und unmissverständlich ist und keine bösen Überraschungen auf Ihre Angehörigen warten, empfehle ich Ihnen dringend, sich frühzeitig professionell beraten zu lassen. So können Sie Ihr Erbe genau so regeln, wie Sie es sich wünschen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

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