Die Bewertung von Vermächtnissen
Was ist ein Vermächtnis?
Stellen Sie sich vor, jemand möchte Ihnen etwas Bestimmtes aus seinem Nachlass zukommen lassen. Das kann ein Lieblingsschmuckstück sein, ein bestimmtes Bankkonto oder auch das Recht, etwas zu kaufen. Genau das ist ein Vermächtnis: Es ist eine Anweisung im Testament, dass Sie einen bestimmten Vorteil erhalten sollen, ohne dass Sie Erbe werden. Sie haben dann einen direkten Anspruch auf diesen Gegenstand oder Vorteil.
Die Bewertung eines Vermächtnisses ist wichtig für die Erbschaftsteuer. Es geht darum, wie viel Ihr Vermächtnis „wert“ ist. Hier schauen wir nicht auf den früheren „Steuerwert“, sondern auf den gemeinen Wert. Das ist der Preis, den man auf dem freien Markt für den Gegenstand bekommen würde.
Manchmal erhalten Sie durch ein Vermächtnis nicht direkt einen Gegenstand, sondern das Recht, ihn zu kaufen oder zu übernehmen. Auch hier bewerten wir den Anspruch auf den Gegenstand mit dem gemeinen Wert. Das heißt, der Wert richtet sich danach, was der Gegenstand wirklich wert ist, nicht nach einem niedrigeren Steuerwert.
Falls das Vermächtnis Anteile an einem Unternehmen oder einem landwirtschaftlichen Betrieb betrifft, gibt es gute Nachrichten: Auch hier gelten steuerliche Vorteile, die Sie entlasten sollen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Betriebe weitergeführt werden können und nicht wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden müssen.
Ein besonderer Fall ist das sogenannte Wahlvermächtnis. Hier dürfen Sie selbst entscheiden, welchen von mehreren im Testament genannten Gegenständen Sie erhalten möchten. Der Wert Ihres Vermächtnisses richtet sich dann nach dem Gegenstand, den Sie ausgewählt haben.
Früher gab es Diskussionen, ob Sachvermächtnisse mit dem niedrigeren Steuerwert bewertet werden sollten. Der Bundesfinanzhof, unser höchstes Finanzgericht, hat lange daran festgehalten. Aber mit der Erbschaftsteuerreform 2008 wurde vieles einfacher. Seitdem gilt in der Regel der gemeine Wert für alle Nachlassgegenstände.
Zuletzt ist der Bundesfinanzhof aber wieder zu der Bewertung von Sachvermächtnissen nach dem Steuerwert des vermachten Gegenstands zurückgekehrt. Das bedeutet, dass zum Beispiel für ein Grundstück das sogenannte Grundbesitzwertverfahren angewendet wird. Dieser Wert wird gesondert ermittelt und ist maßgeblich.
Haben Sie Fragen zu Vermächtnissen oder Ihrer persönlichen Situation? Zögern Sie nicht, mich anzusprechen.
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.