Die Dauertestamentsvollstreckung im Gegensatz zur Abwicklungsvollstreckung
ist eine spezielle Form der Testamentsvollstreckung, die über einen längeren Zeitraum hinweg andauert.
Im Gegensatz zur Abwicklungsvollstreckung, bei der der Testamentsvollstrecker das Erbe lediglich verteilt und das Nachlassvermögen an die Erben überträgt,
hat der Dauertestamentsvollstrecker die Aufgabe, das Vermögen des Erblassers langfristig zu verwalten.
Diese Art der Vollstreckung wird häufig gewählt, um sicherzustellen, dass das Vermögen über einen längeren Zeitraum im Sinne des Erblassers erhalten bleibt und bestimmten Zwecken zugeführt wird.
Der Erblasser kann im Testament festlegen, wie lange die Dauertestamentsvollstreckung dauern soll.
Dies kann beispielsweise bis zum Erreichen eines bestimmten Alters eines Erben oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses geschehen.
Der Dauertestamentsvollstrecker hat in diesem Zeitraum umfassende Verwaltungsbefugnisse über das Vermögen, was bedeutet, dass er es investieren, verwalten und die Erträge verteilen kann.
Dabei muss er stets im Einklang mit den Vorgaben des Testaments handeln.
Die Dauertestamentsvollstreckung bietet verschiedene Vorteile.
Einer der Hauptvorteile ist der Schutz des Vermögens vor dem unbedachten Zugriff durch die Erben.
Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Erben minderjährig, unerfahren im Umgang mit größeren Vermögen oder überschuldet sind.
Zudem kann der Erblasser sicherstellen, dass sein Vermögen langfristig bestimmten Zwecken dient,
beispielsweise der Versorgung von Familienangehörigen oder der Unterstützung von gemeinnützigen Projekten.
Allerdings ist die Dauertestamentsvollstreckung auch mit Kosten verbunden, da der Testamentsvollstrecker für seine Dienste in der Regel eine Vergütung erhält.
Zudem bedeutet die anhaltende Vollstreckung, dass die Erben nicht uneingeschränkt über das Vermögen verfügen können, was unter Umständen als Einschränkung empfunden werden kann.
Insgesamt ist die Dauertestamentsvollstreckung ein wirksames Instrument zur langfristigen Sicherung und Verwaltung von Vermögen nach dem Tod des Erblassers.
Sie eignet sich besonders für komplexe Nachlässe, bei denen der Erblasser spezifische Vorstellungen über die Verwendung und Verwaltung seines Vermögens hat.
Die Höchstdauer einer Testamentsvollstreckung ist im deutschen Recht nicht gesetzlich festgelegt.
Der Erblasser kann im Testament eine bestimmte Dauer bestimmen, die jedoch 30 Jahre nicht überschreiten darf, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor, die eine längere Dauer rechtfertigen (§ 2210 BGB).
Wichtige Gründe können beispielsweise sein:
Beendigung vor Ablauf der festgelegten Dauer
Auch wenn der Erblasser eine bestimmte Dauer festgelegt hat, kann die Testamentsvollstreckung vorzeitig enden: