Die Dieterle-Klausel – Bedeutung und Zulässigkeit
RA und Notar Krau
Die Dieterle-Klausel ist eine testamentarische Gestaltung, bei der der Erblasser die Bestimmung der Nacherben von der letztwilligen Verfügung des Vorerben abhängig macht.
Der Vorerbe wird in diesem Fall zum „bedingten“ Vorerben, da der Eintritt des Nacherbfalls und die Bestimmung der endgültigen Erben von seinem eigenen Testament abhängen.
Zweck:
Die Dieterle-Klausel wird häufig in sogenannten „Geschiedenentestamenten“ eingesetzt, um zu verhindern,
dass der geschiedene Ehegatte indirekt über das gemeinsame Kind (Vorerbe) am Vermögen des Erblassers beteiligt wird.
Sie kann aber auch in anderen Konstellationen genutzt werden, um bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen oder die Erbfolge flexibel zu gestalten.
Inhalt:
Zulässigkeit:
Die Zulässigkeit der Dieterle-Klausel ist umstritten.
Aktuelle Rechtsprechung:
Fazit:
Die Verwendung der Dieterle-Klausel ist mit rechtlichen Risiken verbunden.
Es ist daher ratsam, sich vor der Aufnahme einer solchen Klausel in ein Testament anwaltlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers wirksam umgesetzt wird.