
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauträger kaufen, schließen Sie einen speziellen Vertrag ab. In der rechtlichen Fachsprache prüft man zuerst, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Davon hängt ab, welche Gesetze zum Einsatz kommen.
In fast allen Fällen ist ein Bauträger ein Unternehmer im Sinne des Gesetzes. Wenn Sie als Privatperson bei ihm kaufen, gelten Sie als Verbraucher. Das ist ein wichtiger Punkt, denn das Gesetz schützt Verbraucher besonders stark vor Benachteiligungen.
Meistens legt Ihnen der Bauträger einen fertigen Vertrag vor. Das nennt man einen Formularvertrag. Selbst wenn der Bauträger diesen Vertrag nur für ein einziges Bauprojekt nutzt, wird er rechtlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) behandelt.
Das hat für Sie große Vorteile:
Es gibt Situationen, in denen der Käufer kein Verbraucher ist – zum Beispiel, wenn eine Firma kauft. Aber auch hier gibt es Kontrollen.
Wenn der Bauträger das Vertragsmuster für eine Vielzahl von Fällen vorbereitet hat, findet eine Inhaltskontrolle nach den §§ 305 fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) statt. Das verhindert, dass der Bauträger seine Machtposition durch vorformulierte Texte missbraucht.
Manchmal wird ein Vertrag ganz individuell zwischen den Parteien ausgehandelt. Dann spricht man von einem Individualvertrag. Aber selbst dann ist der Bauträger nicht völlig frei in der Gestaltung.
Nach dem Prinzip von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) führen Richter auch hier Kontrollen durch. Ein wichtiges Beispiel ist die Haftung für Mängel:
Ein zentrales Regelwerk für diese Geschäfte ist die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass Ihr Geld beim Bauen sicher ist.
Die MaBV gilt immer dann, wenn es sich um einen echten Bauträgervertrag handelt. Das ist der Fall, wenn:
Es reicht aus, wenn der Grundstückseigentümer eng mit dem Bauunternehmen zusammenarbeitet. Wenn alles als ein einheitliches Vertragswerk geplant ist, greift der Schutz der MaBV.
Die MaBV gehört eigentlich zum Gewerberecht. Sie schreibt dem Bauträger genau vor, wann er Geld von Ihnen verlangen darf. Er darf Zahlungen nur nach den strengen Regeln der §§ 3 und 7 MaBV annehmen.
Durch Verweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die Hausbauverordnung gelten diese Regeln auch im Zivilrecht. Das bedeutet:
Die Einhaltung der MaBV ist kein bloßer Vorschlag, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Paragrafen 3 und 7 der MaBV gelten als sogenannte Schutzgesetze.
Das hat weitreichende Konsequenzen, falls etwas schiefgeht. Wenn ein Bauträger in der Rechtsform einer GmbH organisiert ist, haftet normalerweise nur das Unternehmen mit seinem Vermögen.
Verstößt der Bauträger jedoch gegen die Zahlungsregeln der MaBV, passiert Folgendes:
Sie sollten wissen, dass Sie als Käufer durch das Gesetz mehrfach abgesichert sind. Die Verträge unterliegen einer strengen Kontrolle, egal ob sie als AGB oder als Individualvertrag gestaltet sind. Besonders die MaBV sorgt dafür, dass Zahlungsströme kontrolliert ablaufen und schützt Sie vor dem Verlust Ihres Geldes. Verstöße gegen diese Regeln können sogar dazu führen, dass Verantwortliche privat haften müssen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bauträgervertrag haben oder eine rechtliche Prüfung wünschen, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt auf.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen