Die Erbrechtsgarantie im Grundgesetz

Mai 30, 2025

Die Erbrechtsgarantie im Grundgesetz

Ihr Recht zu erben – eine feste Größe in Deutschland

Geht es ums Erbe, stellen sich viele Fragen. Doch wussten Sie, dass Ihr Erbrecht in Deutschland besonders geschützt ist? RA und Notar Krau erklärt Ihnen, was das genau bedeutet.

Was ist das Erbrecht überhaupt?

Stellen Sie sich das Erbrecht wie einen Anker vor. Dieser Anker hat zwei wichtige Funktionen:

Das Erbrecht als System: Es sorgt dafür, dass unser gesamtes System der Erbfolge funktioniert. Es legt fest, wie Vermögen nach dem Tod einer Person weitergegeben wird.

Ihr persönliches Recht:

Es schützt Ihr individuelles Recht. Das betrifft zum einen das Recht des Erblassers, also der Person, die etwas vererben möchte. Sie darf frei entscheiden, wem sie ihr Vermögen hinterlässt.

Zum anderen schützt es Sie als Erben. Sie haben das Recht, das Vermögen zu bekommen, das Ihnen zusteht – sei es durch ein Testament oder das Gesetz.

Wenn der Staat eingreift: Die Grenzen des Erbrechts

Natürlich gibt es auch Grenzen. Der Staat darf nicht willkürlich in Ihr Erbrecht eingreifen. Das deutsche Grundgesetz schützt es.

Die Erbrechtsgarantie im Grundgesetz

Trotzdem kann der Gesetzgeber Regeln aufstellen. Er darf aber den Kern des Erbrechts nicht antasten. Das heißt, Ihr Recht zu erben bleibt grundsätzlich erhalten.

Interessant ist hier der Begriff der „Sozialbindung“.

Er bedeutet, dass Eigentum auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Das gilt für Ihr Vermögen zu Lebzeiten.

Es gilt auch für das Vermögen im Erbe. Doch die Sozialbindung betrifft nicht den Akt des Vererbens selbst.

Der Staat darf also nicht einfach sagen: „Wir machen jetzt ein Staatserbrecht.“ Das ist wichtig zu wissen.

Warum Ihr Erbrecht stärker ist als Sie denken

Das Gesetz behandelt das Erbrecht sogar noch schützender als das allgemeine Eigentumsrecht. Warum?

Weil das Erbrecht gerade den Übergang von Vermögen schützt. Es soll verhindern, dass der Staat hier übermäßig zugreift. Wenn Sie also erben, wird dieser Vermögenserwerb besonders geschützt.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Erbe zu sichern. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen dazu haben!

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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