Die Fiskalerbschaft – Das Erbrecht des Staates
RA und Notar Krau
Wenn eine Person verstirbt, gibt es zwei Möglichkeiten für die Erbfolge: entweder aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder durch die gesetzliche Erbfolge.
Letztere tritt in Kraft, wenn keine Verfügung existiert, wobei das Erbe in der Regel den Verwandten zufällt.
Falls es jedoch keine erbberechtigten Verwandten gibt oder diese das Erbe ausschlagen, tritt der Staat gemäß Paragraf 1936 BGB als Erbe auf.
Dieser Artikel untersucht die rechtlichen Grundlagen des Fiskalerbrechts und beleuchtet Besonderheiten im Umgang mit solchen Erbfällen.
Das Fiskalerbrecht wird dann relevant, wenn keine Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartner als Erben infrage kommen.
Das deutsche Erbrecht muss zur Anwendung kommen, und es dürfen keine anderen Erben durch ein Testament bestimmt worden sein.
Der Staat kann auch nicht als Erbe ausgeschlagen werden, da er eine gesetzliche Zwangserbschaft innehat.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erbt grundsätzlich das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Falls kein Wohnsitz ermittelbar ist, erbt der Bund.
Der Staat wird als Erbe behandelt, wie eine natürliche Person, kann jedoch von einigen Haftungsprivilegien profitieren.
Ein wesentlicher Zweck der Fiskalerbschaft liegt darin, herrenlose Nachlässe zu verhindern und eine geordnete Nachlassabwicklung sicherzustellen.
Obwohl das Fiskalerbrecht nicht primär zur Erzielung von Einnahmen für den Staat gedacht ist, wurden allein in Hessen im Jahr 2022 rund 5,5 Millionen Euro durch solche Erbschaften eingenommen.
In Fällen mit internationalem Bezug kommt das Europäische Erbrecht zur Anwendung, welches auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers abstellt.
Es gibt auch Diskussionen über alternative Verwendungen dieser herrenlosen Nachlässe, etwa zugunsten gemeinnütziger Organisationen, jedoch scheitern solche Modelle oft an der geringen wirtschaftlichen Bedeutung solcher Erbfälle.
Die Anzahl der Fiskalerbschaften steigt aufgrund demografischer Entwicklungen und veränderter Lebensmodelle, sodass die staatliche Erbfolge in Zukunft eine zunehmende Rolle spielen könnte.
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