Die Frist zur Ausschlagung des Erbes

Juni 4, 2025

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes

Als Notar und Rechtsanwalt ist es mir wichtig, dass juristische Themen für jeden verständlich sind. Daher möchte ich Ihnen heute ein wichtiges Thema näherbringen, das viele Menschen betrifft, aber oft Fragen aufwirft: die Erbschaft ausschlagen.


Der erste Schock: Sie sind Erbe!

Stellen Sie sich vor, Sie erfahren, dass Sie geerbt haben. Das kann ein schönes Gefühl sein, aber manchmal bringt eine Erbschaft auch Lasten mit sich – zum Beispiel, wenn der Nachlass überschuldet ist. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Das bedeutet, Sie lehnen das Erbe ab und sind dann so gestellt, als wären Sie nie Erbe geworden. Doch Achtung: Die Zeit drängt!


Die kurze Frist: Sechs Wochen sind schnell vorbei

Der Gesetzgeber hat für die Ausschlagung der Erbschaft eine sehr kurze Frist vorgesehen: In der Regel haben Sie nur sechs Wochen Zeit, um sich zu entscheiden. Diese Frist beginnt, sobald Sie erfahren, dass Sie Erbe geworden sind und warum Sie überhaupt Erbe sind (also aufgrund eines Testaments, Erbvertrags oder der gesetzlichen Erbfolge).

Wann beginnt die Frist genau?

  • Grundsätzlich: Sobald Sie wissen, dass Sie Erbe sind und auf welcher Grundlage (z.B. weil Sie ein Verwandter sind oder im Testament stehen).
  • Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist: Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen das Nachlassgericht (eine Abteilung des Amtsgerichts) das Testament oder den Erbvertrag offiziell mitteilt und eröffnet hat. Das ist wichtig, denn oft dauert es eine Weile, bis das Gericht aktiv wird.

Warum diese Eile? Der Grundgedanke dahinter

Sie fragen sich vielleicht, warum die Frist so kurz ist. Der Gesetzgeber möchte damit Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Gläubiger des Verstorbenen sollen schnell wissen, wer für die Schulden haftet, und der Schwebezustand der Erbschaft soll zügig beendet werden. Man kann es sich wie eine schnelle Weichenstellung vorstellen: Entweder Sie nehmen das Erbe an (oft, ohne es ausdrücklich zu erklären, indem Sie einfach nichts tun) oder Sie lehnen es innerhalb der Frist ab.

Trotzdem soll Ihnen die Zeit reichen, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Sie können zum Beispiel prüfen, ob es Schulden gibt, welche Vermögenswerte vorhanden sind und ob eine Ausschlagung für Sie sinnvoll ist.

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes


Längere Frist bei Auslandsbezug: Sechs Monate zum Nachdenken

Es gibt Ausnahmen, in denen Sie mehr Zeit haben, sich zu entscheiden. Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn:

  • Der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz im Ausland hatte.
  • Sie sich selbst zu Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben.

Diese längere Frist ist sinnvoll, da es bei Auslandsbezug oft komplizierter ist, Informationen über den Nachlass zu bekommen oder die nötigen Schritte für die Ausschlagung einzuleiten. Denken Sie an mögliche Sprachbarrieren oder die größere Entfernung.


Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Wenn Sie die Frist zur Ausschlagung verpassen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Das bedeutet, Sie werden zum vollwertigen Erben – mit allen Rechten und Pflichten. Das schließt auch die Haftung für mögliche Schulden des Verstorbenen mit ein. Es ist also entscheidend, die Frist nicht zu versäumen!


Im Zweifel professionelle Hilfe suchen

Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, ist oft komplex und hat weitreichende Folgen. Es ist wichtig, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zur Ausschlagungsfrist oder zum Ablauf haben, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Rat einzuholen. Als Ihr Rechtsanwalt und Notar stehe ich, RA und Notar Krau, Ihnen gerne zur Seite, um Sie in dieser wichtigen Angelegenheit zu beraten und zu unterstützen.


Haben Sie noch Fragen zur Erbausschlagung oder möchten Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe erfahren?

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