Die Fünftelregelung bei der Besteuerung der Abfindung im Arbeitsrecht
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die die Besteuerung von außergewöhnlichen Einkünften wie Abfindungen ermäßigt.
Sie sorgt dafür, dass die Abfindung nicht mit dem individuellen Steuersatz des Jahres versteuert wird, in dem sie ausgezahlt wird, sondern so, als wäre sie über fünf Jahre verteilt zugeflossen.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
- Berechnung der Steuer ohne Abfindung: Zuerst wird die Einkommensteuer für das Jahr berechnet, als hättest du die Abfindung nicht erhalten.
- Hinzurechnung eines Fünftels der Abfindung: Zu deinem regulären Einkommen wird ein Fünftel der Abfindung addiert.
- Berechnung der Steuer mit Fünftel: Für dieses erhöhte Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet.
- Ermittlung der Differenz: Die Steuer aus Schritt 3 wird mit der Steuer aus Schritt 1 verglichen. Die Differenz ergibt die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung.
- Multiplikation mit fünf: Diese Differenz wird mit fünf multipliziert, um die gesamte Steuer auf die Abfindung zu erhalten.
- Addition zur regulären Steuer: Die errechnete Steuer auf die Abfindung wird zur Steuer aus Schritt 1 addiert. Das Ergebnis ist deine endgültige Steuerlast.
Die Fünftelregelung bei der Besteuerung der Abfindung im Arbeitsrecht
Vorteile der Fünftelregelung:
- Geringere Steuerbelastung: Durch die Verteilung der Abfindung auf fünf Jahre wird der Spitzensteuersatz vermieden, der sonst bei einmaliger Besteuerung im Jahr der Auszahlung greifen würde.
- Mehr Netto vom Brutto: Du behältst mehr von deiner Abfindung.
Voraussetzungen für die Fünftelregelung:
- Die Abfindung muss im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.
- Die Abfindung darf nicht in Raten ausgezahlt werden.
- Die Abfindung muss als Einmalzahlung erfolgen.
Beispiel:
Angenommen, Sie erhalten eine Abfindung von 50.000 Euro und Ihr reguläres zu versteuerndes Einkommen beträgt 40.000 Euro.
Die Fünftelregelung bei der Besteuerung der Abfindung im Arbeitsrecht
Mit der Fünftelregelung wird die Abfindung so besteuert, als würden Sie fünf Jahre lang jeweils 10.000 Euro zusätzlich verdienen (50.000 Euro / 5 Jahre = 10.000 Euro).
Dadurch wird die Steuerlast deutlich geringer, als wenn die 50.000 Euro auf einmal zu Ihrem Einkommen im Auszahlungsjahr hinzugerechnet würden.