
Viele Menschen leben heute in einer festen Beziehung, ohne verheiratet zu sein. Sie wohnen zusammen, kaufen vielleicht gemeinsam ein Haus oder bauen Vermögen auf. Doch was passiert, wenn die Beziehung endet oder einer der Partner stirbt? Hier kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, helfen. Sie ist ein rechtliches Werkzeug, das Sie als Paar nutzen können, um gemeinsame Dinge zu regeln. Im Folgenden erkläre ich Ihnen, wie das funktioniert und worauf Sie achten sollten.
GbR ist die Abkürzung für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Das ist eine einfache Form einer Gesellschaft. Zwei oder mehr Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen. Das Ziel kann zum Beispiel der Kauf eines Hauses oder das Führen eines kleinen Unternehmens sein. Sie müssen dafür einen Vertrag schließen. Das kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend passieren, wenn beide sich einig sind und gemeinsam handeln. Ein Vertrag ist eine Vereinbarung, bei der sich beide Seiten an bestimmte Regeln halten müssen.
Viele Paare, die nicht verheiratet sind, kaufen gemeinsam ein Haus, ein Auto oder führen ein gemeinsames Konto. Ohne klare Regeln kann es bei einer Trennung oder im Todesfall zu Streit kommen. Die GbR hilft, solche Probleme zu vermeiden. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, alles genau zu regeln. Sie können zum Beispiel festlegen, wem was gehört, wer wie viel bezahlt und was passiert, wenn Sie sich trennen.
In all diesen Fällen können Sie eine GbR gründen, um klare Regeln zu schaffen.
Eine GbR entsteht, wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind, gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Sie müssen einen Vertrag schließen. Das kann auch mündlich geschehen, ist aber schriftlich besser. So gibt es später keine Missverständnisse. Im Vertrag sollten Sie festlegen:
Sie können den Vertrag selbst schreiben oder Hilfe von einem Anwalt oder Notar holen.
Auch ohne schriftlichen Vertrag kann eine GbR entstehen. Das passiert, wenn Sie sich wie Partner verhalten, zum Beispiel gemeinsam ein Haus kaufen und beide im Grundbuch stehen. Dann gelten die gesetzlichen Regeln. Diese sind aber oft nicht genau auf Ihre Situation zugeschnitten. Ein schriftlicher Vertrag ist daher besser.
Die GbR regelt vor allem das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Partner. Sie können festlegen, wem was gehört und wer wie viel bekommt, wenn die Beziehung endet. Sie können auch bestimmen, wie gemeinsame Schulden abbezahlt werden. Die GbR hilft, Streit zu vermeiden und sorgt für klare Verhältnisse.
Wenn Sie sich trennen, wird die GbR aufgelöst. Das gemeinsame Vermögen wird dann nach den Regeln im Vertrag oder nach dem Gesetz aufgeteilt. Ohne Vertrag kann es kompliziert werden. Dann entscheidet das Gesetz, und das ist nicht immer gerecht. Mit einem Vertrag können Sie selbst bestimmen, wie alles aufgeteilt wird.
Stirbt einer der Partner, wird sein Anteil an der GbR Teil seines Erbes. Die Erben treten dann an seine Stelle. Auch das können Sie im Vertrag regeln, zum Beispiel durch ein Vorkaufsrecht für den anderen Partner. Das gibt Sicherheit und verhindert Streit mit den Erben.
In der Ehe gibt es besondere Regeln, zum Beispiel den Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Am Ende der Ehe wird das gemeinsam erworbene Vermögen geteilt. Bei nichtehelichen Lebensgefährten gibt es das nicht. Hier hilft die GbR, einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Sie können selbst bestimmen, wie alles geregelt wird.
Die GbR ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Vorschriften stehen in den §§ 705 bis 740 BGB. Dort steht, wie eine GbR gegründet wird, wie sie funktioniert und wie sie endet. Die Regeln gelten auch für nichteheliche Lebensgefährten.
Die GbR ist ein einfaches und flexibles Werkzeug für nichteheliche Lebensgefährten. Sie hilft, gemeinsame Ziele zu erreichen und Streit zu vermeiden. Mit einem guten Vertrag schaffen Sie klare Verhältnisse und schützen sich vor bösen Überraschungen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine GbR gründen.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Gestaltung einer GbR brauchen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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