Es ist ein Thema, das man gerne verdrängt: Was passiert, wenn ich durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder im hohen Alter meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Viele glauben, dass in einem solchen Fall automatisch der Ehepartner oder die Kinder entscheiden dürfen. Doch das ist ein Irrtum. Ohne eine rechtzeitige Bevollmächtigung muss oft ein Gericht einen Betreuer bestellen. Um dies zu verhindern und die Selbstbestimmung zu wahren, gibt es das Instrument der Vorsorgevollmacht.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was eine solche Vollmacht beinhaltet, welche Rechte sie überträgt und worauf man bei der Gestaltung achten sollte.
Eine Generalvollmacht ist ein sehr starkes Dokument. Sie erlaubt einer Person des Vertrauens, den Vollmachtgeber in fast allen Lebensbereichen rechtlich zu vertreten. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte so handeln kann, als wäre er die betroffene Person selbst. Dies gilt sowohl vor Gericht als auch gegenüber Privatpersonen oder Firmen.
Der Kern einer solchen Vollmacht ist die umfassende Handlungsfähigkeit. Sie umfasst nicht nur das Geld, sondern auch persönliche Belange. Ziel ist es, dass der Bevollmächtigte sofort handlungsfähig ist, wenn der Ernstfall eintritt. Dabei wird in der Regel nur eine Person bestimmt, um klare Entscheidungswege zu schaffen.
Ein großer Teil der Vorsorge betrifft das Vermögen. Wenn man selbst nicht mehr unterschreiben kann, müssen Rechnungen trotzdem bezahlt und das Vermögen verwaltet werden.
Der Bevollmächtigte erhält das Recht, über Konten und Depots zu verfügen. Er kann Überweisungen tätigen, Bargeld abheben oder Geldanlagen umschichten. Auch der Zugang zu Online-Banking und Schließfächern ist darin enthalten. Dies stellt sicher, dass laufende Kosten wie Miete, Strom oder Versicherungen nahtlos weitergezahlt werden.
Besonders wichtig ist die Vollmacht bei Immobilien. Wenn ein Haus verkauft, belastet oder vermietet werden muss, benötigt der Bevollmächtigte eine notariell beurkundete Vollmacht. Er kann dann im Namen des Eigentümers Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben oder Kredite aufnehmen, falls dies für die Pflege oder den Lebensunterhalt nötig wird.
Auch der lästige Papierkram gehört dazu. Der Bevollmächtigte darf Post öffnen, Anträge bei Rentenkassen oder Ämtern stellen und Verträge mit Telefonanbietern oder Versicherungen kündigen oder ändern. Auch der digitale Nachlass, also Zugangsdaten für das Internet und soziale Netzwerke, fällt unter diesen Bereich.
Ein besonders sensibler Bereich ist die gesundheitliche Fürsorge. Wenn ein Patient nicht mehr ansprechbar ist, müssen andere entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Der Bevollmächtigte kann in Operationen oder Behandlungen einwilligen. Er darf aber auch Behandlungen ablehnen, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Das gilt sogar für lebensverlängernde Maßnahmen. Wenn zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder Beatmung nicht mehr gewünscht ist, kann der Bevollmächtigte dies mit den Ärzten besprechen und durchsetzen.
Damit der Bevollmächtigte die richtige Entscheidung treffen kann, müssen die Ärzte ihn umfassend informieren. Deshalb enthält eine gute Vollmacht eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht. Der Bevollmächtigte darf die Krankenakte einsehen und sich von den Medizinern über die Erfolgsaussichten und Risiken aufklären lassen.
Manchmal führt eine Krankheit dazu, dass man nicht mehr alleine zu Hause wohnen kann. Auch hier muss jemand entscheiden, wo der Lebensmittelpunkt künftig sein soll.
Der Bevollmächtigte darf bestimmen, wo der Betroffene lebt. Er kann einen Vertrag mit einem Pflegeheim oder einem Hospiz abschließen. Falls nötig, darf er auch die alte Wohnung kündigen und den Haushalt auflösen.
In schwierigen Fällen, etwa bei schwerer Demenz, kann es nötig sein, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel Bettgitter oder Medikamente, die beruhigen, damit der Patient sich nicht selbst verletzt. Solche einschneidenden Maßnahmen darf der Bevollmächtigte jedoch meist nur mit Genehmigung eines speziellen Gerichts (dem Betreuungsgericht) anordnen, um Missbrauch zu verhindern.
Eine Vollmacht basiert auf tiefem Vertrauen. Dennoch gibt es Regeln für das „Innenverhältnis“, also wie der Bevollmächtigte mit seiner Macht umgehen soll.
Meistens vereinbaren die Beteiligten, dass der Bevollmächtigte erst dann aktiv wird, wenn der Vollmachtgeber wirklich nicht mehr selbst handeln kann – etwa durch eine schwere Krankheit. Nach außen hin ist die Vollmacht jedoch oft sofort wirksam, damit es im Notfall keine Verzögerungen durch ärztliche Atteste gibt.
Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Interessen des Vollmachtgebers zu wahren. Er muss über seine Ausgaben Rechenschaft ablegen, zumindest bei größeren Beträgen. Er haftet in der Regel nur bei groben Fehlern oder absichtlicher Schädigung.
Die Vollmacht arbeitet oft Hand in Hand mit anderen Dokumenten.
Wenn es zusätzlich eine Patientenverfügung gibt, muss der Bevollmächtigte diese umsetzen. Er ist der Anwalt des Patientenwillens gegenüber den Krankenhäusern. Falls doch einmal ein Gericht einen offiziellen Betreuer bestellen muss, dient die Vollmacht als „Betreuungsverfügung“: Das Gericht soll dann die Person wählen, die bereits in der Vollmacht steht.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Vollmacht meist über den Tod hinaus gilt. Das ist extrem praktisch, da die Erben oft lange auf einen Erbschein warten müssen. Mit der Vollmacht kann der Bevollmächtigte bereits direkt nach dem Todesfall die Beerdigung organisieren oder dringende Bankgeschäfte erledigen.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Werkzeug, das Sicherheit gibt. Sie stellt sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden und keine fremden Personen über das eigene Schicksal entscheiden. Da die rechtlichen Details oft kompliziert sind und Formfehler die Vollmacht wertlos machen können, sollte man hier auf Nummer sicher gehen.
Wenn Sie Fragen zur Gestaltung einer solchen Urkunde haben oder eine rechtssichere Lösung für Ihre persönliche Situation suchen, sollten Sie zeitnah mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie die nötige Unterstützung, um Ihre Vorsorge rechtssicher und individuell zu gestalten.
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