Die Grundsätze der Erbenhaftung
Zusammenfassung des Aufsatzes von Horn, “Grundsätze der Erbenhaftung” – NJW 2022, 2454
RA und Notar Krau
Die Grundsätze der Erbenhaftung, wie sie von Dr. Claus-Henrik Horn in seinem Beitrag erörtert werden, bieten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten von Erben, wenn der Nachlass verschuldet oder unübersichtlich ist. Im Folgenden die wesentlichen Punkte:
Erben können die Erbschaft ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist, um ihr Eigenvermögen zu schützen. Ein komplexes rechtliches System ermöglicht es jedoch auch, die Haftung zu beschränken, ohne die Erbschaft auszuschlagen.
Die Erben haften nicht für Verbindlichkeiten des Erblassers (wie Schulden aus Darlehen), sondern nur für Verbindlichkeiten, die nach dem Erbfall aufgrund der Verwaltung des Nachlasses entstehen.
Durch die Dreimonatseinrede und das Aufgebotsverfahren kann der Erbe Zeit gewinnen, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, ohne sofort für Verbindlichkeiten zahlen zu müssen.
Erben können dauerhaft ihr Eigenvermögen schützen, etwa durch die Beantragung der Nachlassverwaltung oder -insolvenz. Dies entzieht dem Erben allerdings die Kontrolle über den Nachlass.
Erben können im Prozess den Erbenvorbehalt beantragen, um zu verhindern, dass Gläubiger in ihr Eigenvermögen vollstrecken können. Das Gericht muss prüfen, ob die Verbindlichkeiten reine Nachlassverbindlichkeiten sind.
Erben können eine Vollstreckungsgegenklage erheben, um die Zwangsvollstreckung in ihr Eigenvermögen zu verhindern, wenn Gläubiger unberechtigt in dieses vollstrecken wollen.
Die Haftungsbeschränkung kann verloren gehen, wenn der Erbe die Inventarfrist versäumt oder das Inventar unzureichend erstellt.
Diese Grundsätze bieten Erben ein umfassendes rechtliches Instrumentarium, um ihr Eigenvermögen im Falle eines überschuldeten Nachlasses zu schützen.