Die Grundzüge der Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
RA und Notar Krau
Die Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterscheidet sich grundlegend von der einer Ehe, da sie rechtlich weniger stark geregelt ist. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine Lebensform, die keine gesetzliche Regelung wie die Ehe hat und somit keine rechtlichen Verpflichtungen zwischen den Partnern begründet, es sei denn, sie werden ausdrücklich vereinbart
Im Gegensatz zur Ehe, die durch gesetzliche Regelungen wie Unterhaltspflichten und Vermögensausgleich gekennzeichnet ist, basiert die nichteheliche Lebensgemeinschaft auf der freiwilligen Solidarität der Partner
Diese Form des Zusammenlebens zieht keine automatisch rechtlichen (vermögens-)rechtlichen Folgen nach sich, sondern hängt von den individuellen Vereinbarungen der Partner ab
Bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es keine gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt oder Vermögensausgleich, wie sie in einer Ehe bestehen würden. Die Partner müssen selbst entscheiden, wie sie gemeinsame Anschaffungen oder Vermögenswerte aufteilen
In der Regel wird davon ausgegangen, dass jeder Partner das behält, was er in die Gemeinschaft eingebracht hat, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung
Ein weiteres Merkmal der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist, dass sie keine rechtliche Gemeinschaft darstellt. Das bedeutet, dass es keine rechtlichen Verpflichtungen gibt, die aus der bloßen Tatsache des Zusammenlebens entstehen
Dies unterscheidet sie von der Ehe, bei der gesetzliche Regelungen wie die Zugewinngemeinschaft automatisch gelten, sofern die Partner nichts anderes vereinbart haben
Die Rechtsprechung hat jedoch anerkannt, dass es in bestimmten Fällen, wie bei gemeinsamen Kindern oder gemeinsamen Investitionen, notwendig sein kann, Regelungen zu finden, die den Interessen beider Partner gerecht werden
In solchen Fällen können die Prinzipien der Bruchteilsgemeinschaft angewendet werden, um eine faire Aufteilung zu erreichen
Insgesamt ist die Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stark von den individuellen Vereinbarungen der Partner abhängig. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung nach der Trennung, und die Partner müssen selbst entscheiden, wie sie ihre gemeinsamen Angelegenheiten regeln
Es ist ratsam, im Voraus klare Vereinbarungen zu treffen, um Missverständnisse und Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft eine flexible, aber rechtlich weniger abgesicherte Form des Zusammenlebens darstellt. Die Partner sind weitgehend auf ihre eigenen Vereinbarungen angewiesen, um ihre Beziehung und die daraus resultierenden Verpflichtungen zu regeln