Die Handlungsvollmacht ist im deutschen Handelsrecht (§§ 49 ff. HGB) eine Form der gewillkürten Stellvertretung,
die es einem Kaufmann ermöglicht, seinen Mitarbeitern bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu übertragen.
Im Gegensatz zur Prokura ist die Handlungsvollmacht jedoch weniger umfassend und muss nicht zwingend zur Begründung ihrer Wirksamkeit im Handelsregister eingetragen werden.
Arten der Handlungsvollmacht:
Das Gesetz unterscheidet drei Arten der Handlungsvollmacht:
Umfang der Handlungsvollmacht:
Der Umfang der Handlungsvollmacht ist enger als der der Prokura.
Der Handlungsbevollmächtigte ist nur zu solchen Geschäften ermächtigt, die das konkret betriebene Handelsgewerbe des Prinzipals mit sich bringt.
Er darf also keine branchenfremden oder außergewöhnlichen Geschäfte vornehmen.
Beispiele:
Erteilung und Erlöschen der Handlungsvollmacht:
Die Handlungsvollmacht wird durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Kaufmanns erteilt.
Sie kann formfrei erteilt werden, also auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten.
Die Handlungsvollmacht erlischt durch Widerruf, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses (z.B. Arbeitsverhältnis) oder Tod des Bevollmächtigten.
Besonderheiten:
Vorteile der Handlungsvollmacht:
Nachteile der Handlungsvollmacht:
Fazit:
Die Handlungsvollmacht ist ein wichtiges Instrument im Handelsrecht, das es Kaufleuten ermöglicht, ihre Geschäfte effizient zu führen.
Durch die richtige Gestaltung der Handlungsvollmacht können sowohl die Interessen des Kaufmanns als auch die Interessen seiner Mitarbeiter gewahrt werden.