
Die Jastrowsche Klausel im gemeinschaftlichen Testament
Die Jastrowsche Klausel ist eine testamentarische Regelung, die in gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten oder Lebenspartnern verwendet wird,
um den Nachlass vor Pflichtteilsansprüchen von Kindern zu schützen.
RA und Notar Krau
Sie ist eine Ergänzung zur sogenannten Pflichtteilsstrafklausel, die ein Kind, das den Pflichtteil vom Erstversterbenden verlangt, vom Erbe des Letztversterbenden ausschließt.
Funktionsweise der Jastrowschen Klausel:
Die Jastrowsche Klausel setzt voraus, dass die Eltern sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben.
Fordert nun ein Kind seinen Pflichtteil vom erstversterbenden Elternteil, so erhalten die anderen Kinder, die ihren Pflichtteil nicht geltend machen, ein Vermächtnis aus dem Nachlass des Erstversterbenden.
Dieses Vermächtnis entspricht der Höhe des Erbteils, den sie bei gesetzlicher Erbfolge und Übernahme der Pflichtteilslast erhalten hätten.
Das Besondere an der Jastrowschen Klausel ist, dass das Vermächtnis zwar mit dem Tod des Erstversterbenden anfällt, aber erst mit dem Tod des Letztversterbenden zur Auszahlung kommt.
Dadurch wird der Nachlass des Erstversterbenden für den Letztversterbenden nicht geschmälert, und das Kind, das den Pflichtteil verlangt hat,
wird auch beim Tod des Letztversterbenden nur auf den Pflichtteil beschränkt.
Beispiel:
Eltern haben zwei Kinder, A und B.
Im Testament setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen A und B als Schlusserben.
Zusätzlich fügen sie eine Jastrowsche Klausel hinzu.
Vorteile der Jastrowschen Klausel:
Nachteile der Jastrowschen Klausel:
Erbschaftsteuerliche Behandlung:
Erbschaftsteuerlich wird das Vermächtnis aus der Jastrowschen Klausel wie eine Nacherbschaft behandelt.
Das bedeutet, dass es erst beim Tod des Letztversterbenden als Erwerb versteuert wird.
Allerdings kann das Vermächtnis nicht als Nachlassverbindlichkeit beim Letztversterbenden abgezogen werden.
Gestaltungsalternativen:
Fazit:
Die Jastrowsche Klausel ist ein komplexes, aber wirksames Instrument, um den Nachlass vor Pflichtteilsansprüchen zu schützen.
Sie bietet dem Letztversterbenden Flexibilität und ermöglicht eine gerechte Verteilung des Erbes unter den Kindern.
Allerdings sollten die erbschaftsteuerlichen Folgen und die Möglichkeit der Umgehung bedacht werden.
Wichtige Hinweise:
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