Die Katastrophenklausel im gemeinschaftlichen Testament

Oktober 30, 2024

Die Katastrophenklausel im gemeinschaftlichen Testament

RA und Notar Krau

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine beliebte Form der letztwilligen Verfügung, insbesondere bei Ehegatten und Lebenspartnern.

Es ermöglicht ihnen, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln und sich gegenseitig als Erben einzusetzen.

Eine häufig in gemeinschaftlichen Testamenten enthaltene Regelung ist die sogenannte Katastrophenklausel.

Diese Klausel regelt die Erbfolge für den Fall, dass beide Erblasser innerhalb eines kurzen Zeitraums versterben, beispielsweise bei einem gemeinsamen Unfall.

Zweck der Katastrophenklausel

Die Katastrophenklausel dient dazu, Unsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden, die entstehen können, wenn die Reihenfolge des Todes der Erblasser nicht eindeutig feststellbar ist.

Ohne eine solche Klausel würde im Zweifel die gesetzliche Erbfolge eintreten, was möglicherweise nicht dem Willen der Erblasser entspricht.

Die Katastrophenklausel im gemeinschaftlichen Testament

Inhalt der Katastrophenklausel

Die Katastrophenklausel kann verschiedene Formen annehmen.

In der Regel wird in ihr festgelegt, wer Erbe werden soll, wenn beide Erblasser gleichzeitig oder innerhalb eines kurzen Zeitraums versterben.

Oftmals werden in diesem Fall die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt.

Es ist aber auch möglich, andere Personen oder Institutionen als Erben zu bestimmen.

Auslegung der Katastrophenklausel

Die Auslegung der Katastrophenklausel kann im Einzelfall schwierig sein.

Entscheidend ist dabei der Wille der Erblasser, der anhand des Testaments und der Begleitumstände ermittelt werden muss.

  • „Gleichzeitiges Ableben“: Die Formulierung „gleichzeitiges Ableben“ wird in der Regel nicht wörtlich genommen. Sie umfasst auch Fälle, in denen die Erblasser innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende keine Möglichkeit mehr hatte, ein neues Testament zu errichten.
  • Zeitlicher Abstand: Der genaue zeitliche Abstand, der noch vom Begriff des „gleichzeitigen Ablebens“ erfasst wird, ist nicht gesetzlich festgelegt. Die Rechtsprechung orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls, insbesondere an der Ursache des Todes und der Möglichkeit des Überlebenden, seinen letzten Willen zu ändern.
  • „Gemeinsames Versterben“: Ähnlich wie beim „gleichzeitigen Ableben“ wird auch die Formulierung „gemeinsames Versterben“ weit ausgelegt. Sie erfasst ebenfalls Fälle, in denen die Erblasser kurz nacheinander versterben.

Die Katastrophenklausel im gemeinschaftlichen Testament

Rechtsfolgen der Katastrophenklausel

Tritt der in der Katastrophenklausel geregelte Fall ein, so wird die Erbfolge entsprechend der testamentarischen Bestimmung durchgeführt.

Die in der Klausel benannten Personen oder Institutionen werden Erben des Nachlasses.

Beispiel:

Ein Ehepaar hat ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen.

Für den Fall des gleichzeitigen Ablebens haben sie ihre beiden Kinder als Erben bestimmt.

Wenn nun beide Ehepartner bei einem Autounfall ums Leben kommen, erben die Kinder den Nachlass zu gleichen Teilen.

Vor- und Nachteile der Katastrophenklausel

Vorteile:

  • Vermeidung von Unsicherheiten bei der Erbfolge
  • Sicherstellung des letzten Willens der Erblasser
  • Schutz der gemeinsamen Kinder

Nachteile:

  • Mögliche Auslegungsschwierigkeiten
  • Eingeschränkte Flexibilität bei veränderten Lebensumständen

Alternativen zur Katastrophenklausel

  • Einzeltestamente: Anstatt eines gemeinschaftlichen Testaments können die Erblasser auch Einzeltestamente errichten. In diesen können sie jeweils ihren letzten Willen festlegen und auch für den Fall des Todes des anderen Erblassers Vorsorge treffen.
  • Verfügungen von Todes wegen: Neben Testamenten gibt es auch andere Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln, beispielsweise durch Erbverträge oder Schenkungen auf den Todesfall.

Fazit:

Die Katastrophenklausel ist eine sinnvolle Ergänzung zum gemeinschaftlichen Testament, um die Erbfolge im Falle eines gemeinsamen Ablebens der Erblasser zu regeln.

Sie bietet Sicherheit und schützt die Interessen der gemeinsamen Kinder.

Bei der Formulierung der Klausel ist jedoch Sorgfalt geboten, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.

Es ist ratsam, sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Katastrophenklausel sollte klar und eindeutig formuliert sein.
  • Es ist empfehlenswert, den zeitlichen Rahmen des „gleichzeitigen Ablebens“ zu definieren.
  • Die Klausel sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an veränderte Lebensumstände angepasst werden.

Abschließend ist zu betonen, dass die Katastrophenklausel ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung ist.

Sie trägt dazu bei, den letzten Willen der Erblasser zu sichern und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

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