Die neue eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Januar 25, 2026

Die neue eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Seit kurzer Zeit gibt es im deutschen Recht eine wichtige Neuerung für Unternehmen und Gemeinschaften: die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz eGbR. Früher gab es für die klassische GbR kein offizielles Register. Das hat sich nun geändert. Wer möchte, kann seine Gesellschaft in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen.

Obwohl die Eintragung meist freiwillig ist, bietet sie viele Vorteile. Eine eGbR wird im Geschäftsleben oft als seriöser wahrgenommen. Zudem ist die Eintragung für bestimmte Geschäfte heute sogar Pflicht. Wenn eine GbR zum Beispiel eine Immobilie kaufen oder Anteile an einer GmbH halten möchte, muss sie zwingend im Register stehen.

Wie viele eGbR gibt es bereits?

Die Zahlen zeigen, dass die neue Rechtsform sehr gut angenommen wird. Bereits ein Jahr nach der Einführung waren deutschlandweit über 45.000 Gesellschaften registriert. Damit gibt es schon jetzt doppelt so viele eGbR wie die klassische Offene Handelsgesellschaft (OHG). Experten erwarten, dass die Zahl bald auf über 100.000 ansteigen wird.

Besonders in großen Städten wie Hamburg und Berlin ist das Interesse groß. Aber auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es sehr viele Eintragungen. Es zeigt sich ein Trend: Vor allem im Westen und Süden Deutschlands wird das neue Register intensiv genutzt.

Namen und Bezeichnungen der Gesellschaften

Bei der Wahl des Namens haben die Gesellschafter viel Freiheit. Manche Namen sind sehr kurz und bestehen nur aus zwei Buchstaben. Andere sind extrem lang und beschreiben genau, wer die Partner sind und was sie tun. Wichtig ist jedoch, dass der Name wahr ist und niemanden irreführt.

Der richtige Namenszusatz

Jede eingetragene Gesellschaft muss einen klaren Hinweis im Namen führen. Die meisten nutzen die Abkürzung „eGbR“. Man kann es aber auch ausschreiben: „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Fast alle Firmen halten sich an diese Regeln. Meistens steht dieser Zusatz ganz am Ende des Namens. Das ist aber kein Muss. Er kann auch am Anfang oder in der Mitte stehen, solange es für Kunden und Partner verständlich bleibt.

Schutz bei der Haftung

Normalerweise haften die Mitglieder einer GbR mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn keine echte Person, sondern zum Beispiel nur eine GmbH Mitglied ist, muss das im Namen erkennbar sein. Dann liest man oft Bezeichnungen wie „GmbH & Co. eGbR“. Das warnt Partner vorab, dass die Haftung begrenzt sein könnte.

Wer steckt hinter den Gesellschaften?

Die meisten dieser Gesellschaften sind eher klein. Bei fast 70 Prozent aller eGbR gibt es genau zwei Partner. Das ist die typische Form für kleine Betriebe oder gemeinsame Projekte. Es gibt aber auch riesige Gesellschaften. Manche haben über 500 Mitglieder, wie etwa große Beteiligungsgruppen oder Mitarbeiter-Zusammenschlüsse.

In den meisten Fällen (über 90 Prozent) sind die Mitglieder ganz normale Menschen. Aber auch andere Firmen können Partner in einer eGbR sein. Sogar Städte, Landkreise oder Krankenkassen nutzen diese Rechtsform für ihre Zusammenarbeit.

Die neue eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Wer darf die eGbR nach außen vertreten?

Ein wichtiger Punkt im Register ist die Vertretung. Hier wird festgelegt, wer Verträge unterschreiben darf. Es gibt verschiedene Modelle:

  • Gemeinsame Vertretung: Alle Partner müssen zusammen unterschreiben. Das ist sicher, aber manchmal umständlich.
  • Einzelvertretung: Jeder Partner darf alleine handeln. Das macht die Firma schnell und flexibel.
  • Gemischte Regeln: Bei großen Gruppen dürfen oft nur bestimmte Vorstände oder zwei Personen gemeinsam handeln.

Im Register kann jeder Geschäftspartner genau nachlesen, wer für die eGbR sprechen darf. Das schafft Sicherheit und verhindert Streit.

In welchen Branchen arbeitet die eGbR?

Die eGbR ist in vielen Bereichen zu Hause. Besonders beliebt ist sie jedoch in der Immobilienwirtschaft. Über 40 Prozent aller eingetragenen Gesellschaften kümmern sich um den Kauf, Verkauf oder die Verwaltung von Häusern und Wohnungen.

Weitere wichtige Bereiche sind:

  • Vermögensverwaltung: Die Verwaltung von privatem oder geschäftlichem Geld.
  • Landwirtschaft: Viele Bauernhöfe organisieren sich heute als eGbR.
  • Dienstleistungen: Auch Architekten, Ärzte oder Berater nutzen diese Form immer häufiger.
  • Energie: Firmen, die Windräder oder Solaranlagen betreiben, wählen oft diesen Weg.

Wie eine eGbR entsteht

Meistens wird eine bereits bestehende GbR einfach nachträglich angemeldet. Es gibt aber auch kompliziertere Wege. Manchmal wird eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft in eine eGbR umgewandelt. Das passiert oft am Ende der Lebensdauer einer Firma, um die Abwicklung einfacher zu machen.

Vorsicht bei der Umwandlung

Wer eine GmbH in eine eGbR umwandelt, muss aufpassen. Bei einer GmbH ist das Privatvermögen meist geschützt. Bei einer eGbR haften die Partner wieder persönlich. Das kann gefährlich sein, wenn die Firma Schulden hat. Man sollte einen solchen Schritt also nie ohne rechtliche Beratung gehen.

Warum das Register so wichtig ist

Das neue Register sorgt für Ordnung. Früher wusste man bei einer GbR oft nicht genau, wer dazugehört und wer unterschreiben darf. Heute reicht ein Blick in das Register. Das stärkt das Vertrauen der Banken und Geschäftspartner. Zudem ist die eGbR nun „umwandlungsfähig“. Das bedeutet, sie kann leichter mit anderen Firmen verschmelzen oder ihre Rechtsform ändern.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die eGbR ist ein voller Erfolg. Sie verbindet die Flexibilität der klassischen GbR mit der Sicherheit und Transparenz eines staatlichen Registers.


Wenn Sie Fragen zur Gründung einer eGbR oder zur Eintragung in das Gesellschaftsregister haben, unterstützen wir Sie gerne. Für eine rechtssichere Beratung sollten Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr in Mittelhessen aufnehmen.

RA und Notar Krau

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