Die Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsrecht

Juli 12, 2025

Die Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsrecht

RA und Notar Krau

Die „zweite Chance“ am Bundesarbeitsgericht: Die Nichtzulassungsbeschwerde einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber oder umgekehrt, und dieser landet vor Gericht. Nehmen wir an, Sie haben bereits eine oder sogar zwei Gerichtsinstanzen durchlaufen – zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht (LAG). Jetzt ist das Urteil des LAG da, aber Sie sind immer noch nicht einverstanden. Sie denken, die Sache ist nicht richtig entschieden worden, und Sie möchten unbedingt, dass sich das höchste Arbeitsgericht Deutschlands, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, damit befasst.

Hier kommt die Nichtzulassungsbeschwerde ins Spiel. Das ist sozusagen Ihre „zweite Chance“, um das BAG davon zu überzeugen, dass es Ihren Fall doch noch verhandeln sollte. Aber Achtung: Das BAG ist keine „normale“ dritte Instanz, die jeden Fall automatisch prüft. Es ist eher eine Art „Filter“, der nur die wichtigsten und rechtlich kniffligsten Fälle zulässt.

Warum gibt es die Nichtzulassungsbeschwerde?

Das deutsche Rechtssystem ist so aufgebaut, dass nicht jeder Streitfall bis zum höchsten Gericht gehen kann. Das wäre eine riesige Überlastung für die Gerichte. Deshalb gibt es Regeln, wann ein Fall „nach oben“ darf. Im Arbeitsrecht ist das meist so: Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) entscheidet das LAG selbst, ob es die sogenannte Revision zum BAG zulässt. Die Revision ist der direkte Weg zum BAG.

Gründe für die Zulassung der Revision durch das LAG sind typischerweise:

Grundsatzbedeutung:

Der Fall wirft eine Rechtsfrage auf, die noch nicht vom BAG geklärt wurde und für viele ähnliche Fälle wichtig ist.

Abweichung von der Rechtsprechung:

Das LAG weicht mit seinem Urteil von einer Entscheidung eines anderen LAGs oder des BAG ab.

Verfahrensfehler:

Es gab schwerwiegende Fehler im Verfahren des LAG, die das Urteil beeinflusst haben könnten.

Wenn das LAG die Revision zulässt, ist der Weg zum BAG offen. Sie können dann Revision einlegen, und das BAG prüft den Fall inhaltlich.

Aber was, wenn das LAG die Revision NICHT zulässt?

Genau hier setzt die Nichtzulassungsbeschwerde an! Wenn das LAG in seinem Urteil ausdrücklich erklärt, dass die Revision nicht zugelassen wird, dann können Sie diese Beschwerde einlegen. Damit versuchen Sie, das BAG davon zu überzeugen, dass das LAG die Revision zu Unrecht nicht zugelassen hat und Ihr Fall doch die Kriterien für eine Entscheidung durch das höchste Gericht erfüllt.

Wie funktioniert die Nichtzulassungsbeschwerde? (Der Weg zum BAG)

Frist beachten!

Die Nichtzulassungsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils des Landesarbeitsgerichts beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden. Diese Frist ist extrem wichtig und kann nicht verlängert werden.

Die Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsrecht

Anwaltszwang!

Wichtig zu wissen ist, dass vor dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang herrscht. Das bedeutet, Sie können die Nichtzulassungsbeschwerde nicht selbst einlegen, sondern brauchen unbedingt einen Rechtsanwalt. Dieser Anwalt muss beim BAG zugelassen sein, was in der Regel auf alle Rechtsanwälte in Deutschland zutrifft.

Die Begründung ist entscheidend!

Die reine Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde reicht nicht aus. Sie müssen sie auch innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des LAG-Urteils begründen. Und diese Begründung ist der kniffligste Teil. Sie müssen dem BAG darlegen, warum die Revision in Ihrem Fall zugelassen werden MUSS, obwohl das LAG das nicht getan hat.

Die Begründung muss genau eine der oben genannten Voraussetzungen für eine Revision darlegen:

Der Fall hat Grundsatzbedeutung:

Sie müssen erklären, welche grundsätzliche Rechtsfrage noch nicht vom BAG geklärt wurde und warum diese Frage über Ihren Einzelfall hinaus für viele ähnliche Fälle von Bedeutung ist. Das BAG ist keine „Kontrollinstanz“ für jeden Einzelfall, sondern entscheidet nur über grundsätzliche Rechtsfragen, die die Rechtsprechung weiterentwickeln.

Das LAG weicht von der Rechtsprechung ab:

Sie müssen konkret nachweisen, dass das Urteil des LAG von einer Entscheidung des BAG oder eines anderen LAG abweicht, und warum das so ist.

Es gab einen Verfahrensfehler:

Sie müssen genau beschreiben, welcher schwerwiegende Verfahrensfehler dem LAG unterlaufen ist (z.B. falsche Besetzung des Gerichts, Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör), und wie sich dieser Fehler auf das Urteil ausgewirkt hat.

Es reicht nicht aus, einfach zu sagen, das Urteil sei „falsch“. Sie müssen eine juristisch fundierte Argumentation liefern, die das BAG überzeugt, dass Ihr Fall eine höchstrichterliche Klärung verdient.

Was passiert nach der Einreichung?

Nachdem die Nichtzulassungsbeschwerde und ihre Begründung beim BAG eingegangen sind, prüft das Gericht diese Unterlagen.

Das BAG kann die Beschwerde zurückweisen:

Wenn das BAG der Meinung ist, dass die von Ihnen genannten Gründe nicht ausreichen, um die Revision zuzulassen, weist es Ihre Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss zurück. Damit ist das Urteil des LAG rechtskräftig, und der Rechtsstreit ist beendet. Eine Begründung, warum die Beschwerde zurückgewiesen wurde, gibt es in der Regel nicht.

Das BAG kann die Beschwerde zulassen:

Wenn das BAG überzeugt ist, dass einer der Gründe für die Revisionszulassung vorliegt, lässt es die Revision zu. In diesem Moment „verwandelt“ sich die Nichtzulassungsbeschwerde in eine zugelassene Revision. Dann beginnt das eigentliche Revisionsverfahren vor dem BAG, in dem der Fall inhaltlich geprüft wird. Das BAG befasst sich dabei aber nur mit Rechtsfehlern, nicht mit neuen Tatsachen.

Warum ist die Nichtzulassungsbeschwerde so schwierig?

Die Hürden für eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde sind sehr hoch. Das liegt daran, dass das BAG nur Fälle verhandeln soll, die für die Rechtsentwicklung oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung von Bedeutung sind. Es geht nicht darum, ob Sie im Einzelfall „Recht“ bekommen haben, sondern darum, ob eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung geklärt werden muss. Ihr Anwalt muss also nicht nur das Urteil des LAG genau analysieren, sondern auch die gesamte Rechtsprechung des BAG kennen und überblicken, um eine überzeugende Begründung zu liefern.

Zusammenfassend:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist Ihre Chance, das Bundesarbeitsgericht einzuschalten, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen hat. Es ist ein komplexes Verfahren, das eine fundierte juristische Argumentation erfordert und nur selten erfolgreich ist. Aber in Fällen, in denen es um grundsätzliche Rechtsfragen oder schwerwiegende Verfahrensfehler geht, ist es der einzige Weg, um eine Klärung durch das höchste deutsche Arbeitsgericht zu erreichen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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