Die Prozessfinanzierung im Erbrecht

Oktober 15, 2025

Die Prozessfinanzierung im Erbrecht ist eine Dienstleistung, bei der ein Prozessfinanzierer (ein gewerbliches Unternehmen) die Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Erbansprüchen übernimmt.

Das Hauptziel ist, dass Kläger ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können, ohne das eigene Kostenrisiko tragen zu müssen.

Funktionsweise und Vorteile

Ein Prozessfinanzierer prüft den Fall und übernimmt bei positiver Einschätzung sämtliche Kosten.

Kostenübernahme und Erfolgsabhängigkeit

Volle Kostenübernahme: Der Prozessfinanzierer trägt alle anfallenden Kosten, wie Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und bei einem Verlust auch die gegnerischen Anwaltskosten.

Risikofreiheit: Im Falle des Verlusts des Verfahrens entstehen dem Kläger keinerlei Kosten oder Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Prozessfinanzierer.

Erfolgsbeteiligung: Der Prozessfinanzierer erhält nur im Falle des Erfolgs (Sieg oder Vergleich) eine vorher vertraglich festgelegte Provision (oft ein Prozentsatz) von der erstrittenen Summe.

Vorteile für den Kläger

Kein Kostenrisiko: Der größte Vorteil ist die vollständige Befreiung vom finanziellen Risiko eines Rechtsstreits.

Liquidität: Kläger müssen kein eigenes Geld für den Prozess aufwenden.

Stärkere Verhandlungsposition: Die Beteiligung eines professionellen Finanziers kann die Verhandlungsposition gegenüber dem Gegner verbessern.

Expertise: Viele Prozessfinanzierer bringen eigene Expertise in erbrechtlichen Streitigkeiten mit.

Typische Anwendungsfälle im Erbrecht

Erbstreitigkeiten eignen sich besonders gut für eine Prozessfinanzierung, da es oft um hohe Vermögenswerte geht. Typischerweise finanzierte Ansprüche sind:

Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche (z.B. wenn Erben die Auszahlung verweigern oder den Nachlasswert zu niedrig ansetzen).

Feststellung der Erbenstellung (z.B. im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens oder bei der Anfechtung eines Testaments).

Vermächtnisansprüche oder Herausgabeansprüche.

Klagen wegen Beraterhaftung im Zusammenhang mit fehlerhaften Testamenten.

Die Prozessfinanzierung im Erbrecht

Voraussetzungen für eine Finanzierung

Prozessfinanzierer übernehmen das Risiko nicht wahllos, sondern stellen bestimmte Anforderungen an den Fall:

Voraussetzung – Erläuterung

Hohe Erfolgsaussichten

Der Fall muss nach juristischer und wirtschaftlicher Prüfung eine überwiegende Chance auf Erfolg haben.

Ausreichender Streitwert

Die meisten Anbieter finanzieren erst ab einem bestimmten Mindeststreitwert (oft ab € 50.000, bei einigen auch schon ab € 20.000 oder € 100.000), da sich das Kostenrisiko sonst für den Finanzierer nicht lohnt.

Solvenz des Gegners

Die Gegenseite (z.B. die Erben) muss zahlungsfähig sein, damit der erstrittene Anspruch auch tatsächlich realisiert werden kann.

Kosten und Beteiligung des Finanzierers

Die Kosten für die Prozessfinanzierung bestehen aus der erfolgsabhängigen Provision, die der Kläger nur im Erfolgsfall vom erstrittenen Betrag an den Finanzierer abgibt.

Der Prozentsatz der Beteiligung ist individuell verhandelbar und hängt oft von der Höhe des Streitwerts und dem Risiko ab.

Als Faustregel gilt: Je höher die Klageforderung, desto geringer fällt der Prozentsatz der Beteiligung aus (oft in einer Spanne von 7% bis über 30% des Erlöses).

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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