
Die Prozessfinanzierung im Erbrecht ist eine Dienstleistung, bei der ein Prozessfinanzierer (ein gewerbliches Unternehmen) die Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Erbansprüchen übernimmt.
Das Hauptziel ist, dass Kläger ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können, ohne das eigene Kostenrisiko tragen zu müssen.
Ein Prozessfinanzierer prüft den Fall und übernimmt bei positiver Einschätzung sämtliche Kosten.
Volle Kostenübernahme: Der Prozessfinanzierer trägt alle anfallenden Kosten, wie Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und bei einem Verlust auch die gegnerischen Anwaltskosten.
Risikofreiheit: Im Falle des Verlusts des Verfahrens entstehen dem Kläger keinerlei Kosten oder Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Prozessfinanzierer.
Erfolgsbeteiligung: Der Prozessfinanzierer erhält nur im Falle des Erfolgs (Sieg oder Vergleich) eine vorher vertraglich festgelegte Provision (oft ein Prozentsatz) von der erstrittenen Summe.
Kein Kostenrisiko: Der größte Vorteil ist die vollständige Befreiung vom finanziellen Risiko eines Rechtsstreits.
Liquidität: Kläger müssen kein eigenes Geld für den Prozess aufwenden.
Stärkere Verhandlungsposition: Die Beteiligung eines professionellen Finanziers kann die Verhandlungsposition gegenüber dem Gegner verbessern.
Expertise: Viele Prozessfinanzierer bringen eigene Expertise in erbrechtlichen Streitigkeiten mit.
Erbstreitigkeiten eignen sich besonders gut für eine Prozessfinanzierung, da es oft um hohe Vermögenswerte geht. Typischerweise finanzierte Ansprüche sind:
Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche (z.B. wenn Erben die Auszahlung verweigern oder den Nachlasswert zu niedrig ansetzen).
Feststellung der Erbenstellung (z.B. im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens oder bei der Anfechtung eines Testaments).
Vermächtnisansprüche oder Herausgabeansprüche.
Klagen wegen Beraterhaftung im Zusammenhang mit fehlerhaften Testamenten.
Prozessfinanzierer übernehmen das Risiko nicht wahllos, sondern stellen bestimmte Anforderungen an den Fall:
Der Fall muss nach juristischer und wirtschaftlicher Prüfung eine überwiegende Chance auf Erfolg haben.
Die meisten Anbieter finanzieren erst ab einem bestimmten Mindeststreitwert (oft ab € 50.000, bei einigen auch schon ab € 20.000 oder € 100.000), da sich das Kostenrisiko sonst für den Finanzierer nicht lohnt.
Die Gegenseite (z.B. die Erben) muss zahlungsfähig sein, damit der erstrittene Anspruch auch tatsächlich realisiert werden kann.
Die Kosten für die Prozessfinanzierung bestehen aus der erfolgsabhängigen Provision, die der Kläger nur im Erfolgsfall vom erstrittenen Betrag an den Finanzierer abgibt.
Der Prozentsatz der Beteiligung ist individuell verhandelbar und hängt oft von der Höhe des Streitwerts und dem Risiko ab.
Als Faustregel gilt: Je höher die Klageforderung, desto geringer fällt der Prozentsatz der Beteiligung aus (oft in einer Spanne von 7% bis über 30% des Erlöses).
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen