Die Prozessfinanzierung im Erbrecht ist eine Dienstleistung, bei der ein Prozessfinanzierer (ein gewerbliches Unternehmen) die Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Erbansprüchen übernimmt.
Das Hauptziel ist, dass Kläger ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können, ohne das eigene Kostenrisiko tragen zu müssen.
Ein Prozessfinanzierer prüft den Fall und übernimmt bei positiver Einschätzung sämtliche Kosten.
Volle Kostenübernahme: Der Prozessfinanzierer trägt alle anfallenden Kosten, wie Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und bei einem Verlust auch die gegnerischen Anwaltskosten.
Risikofreiheit: Im Falle des Verlusts des Verfahrens entstehen dem Kläger keinerlei Kosten oder Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Prozessfinanzierer.
Erfolgsbeteiligung: Der Prozessfinanzierer erhält nur im Falle des Erfolgs (Sieg oder Vergleich) eine vorher vertraglich festgelegte Provision (oft ein Prozentsatz) von der erstrittenen Summe.
Kein Kostenrisiko: Der größte Vorteil ist die vollständige Befreiung vom finanziellen Risiko eines Rechtsstreits.
Liquidität: Kläger müssen kein eigenes Geld für den Prozess aufwenden.
Stärkere Verhandlungsposition: Die Beteiligung eines professionellen Finanziers kann die Verhandlungsposition gegenüber dem Gegner verbessern.
Expertise: Viele Prozessfinanzierer bringen eigene Expertise in erbrechtlichen Streitigkeiten mit.
Erbstreitigkeiten eignen sich besonders gut für eine Prozessfinanzierung, da es oft um hohe Vermögenswerte geht. Typischerweise finanzierte Ansprüche sind:
Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche (z.B. wenn Erben die Auszahlung verweigern oder den Nachlasswert zu niedrig ansetzen).
Feststellung der Erbenstellung (z.B. im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens oder bei der Anfechtung eines Testaments).
Vermächtnisansprüche oder Herausgabeansprüche.
Klagen wegen Beraterhaftung im Zusammenhang mit fehlerhaften Testamenten.
Prozessfinanzierer übernehmen das Risiko nicht wahllos, sondern stellen bestimmte Anforderungen an den Fall:
Der Fall muss nach juristischer und wirtschaftlicher Prüfung eine überwiegende Chance auf Erfolg haben.
Die meisten Anbieter finanzieren erst ab einem bestimmten Mindeststreitwert (oft ab € 50.000, bei einigen auch schon ab € 20.000 oder € 100.000), da sich das Kostenrisiko sonst für den Finanzierer nicht lohnt.
Die Gegenseite (z.B. die Erben) muss zahlungsfähig sein, damit der erstrittene Anspruch auch tatsächlich realisiert werden kann.
Die Kosten für die Prozessfinanzierung bestehen aus der erfolgsabhängigen Provision, die der Kläger nur im Erfolgsfall vom erstrittenen Betrag an den Finanzierer abgibt.
Der Prozentsatz der Beteiligung ist individuell verhandelbar und hängt oft von der Höhe des Streitwerts und dem Risiko ab.
Als Faustregel gilt: Je höher die Klageforderung, desto geringer fällt der Prozentsatz der Beteiligung aus (oft in einer Spanne von 7% bis über 30% des Erlöses).