Die Reform der Partnerschaftsgesellschaft und die Geschäftsführung
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine besondere Form des Zusammenschlusses. Sie ist speziell für Menschen in freien Berufen gedacht. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ärzte, Anwälte oder Steuerberater. In dieser Gesellschaft arbeiten Fachleute zusammen. Sie nutzen eine gemeinsame Struktur für ihre Arbeit. Das Gesetz für diese Gesellschaften heißt Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Man kürzt es oft mit PartGG ab. Dieses Gesetz regelt viele wichtige Dinge. Es geht um den Namen der Firma. Es geht um die Haftung bei Fehlern. Und es geht um die Frage, wer die Geschäfte führt.
Im Jahr 2024 gab es große Änderungen für diese Gesellschaften. Zuerst kam das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Man nennt es kurz MoPeG. Später im Jahr folgte eine weitere wichtige Reform. Diese Reform betrifft besonders die Führung der Geschäfte. Ein spezieller Paragraph im Gesetz ist hier sehr wichtig. Es ist der Paragraph 6 Absatz 2. Dieser Text erklärt die Regeln genau. Er zeigt, was sich für Fachleute in Partnerschaften geändert hat.
Eine Partnerschaftsgesellschaft ist kein normales Unternehmen. Sie betreibt kein Handelsgewerbe. Das bedeutet, sie verkauft keine Waren wie ein Supermarkt. Sie bietet Dienstleistungen an. Diese Leistungen erfordern eine hohe Qualifikation. Nur Menschen mit bestimmten Berufen dürfen so eine Gesellschaft gründen. Diese Menschen nennt man Partner.
Nicht jeder Beruf gilt als freier Beruf. Das Gesetz nennt viele Beispiele.
| Berufsgruppe | Beispiele |
| Recht und Steuern | Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Patentanwälte |
| Gesundheit | Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten |
| Bau und Technik | Architekten, Ingenieure, Handelschemiker |
| Medien und Kultur | Journalisten, Dolmetscher, Schriftsteller, Künstler |
| Wissenschaft | Wissenschaftler, Lehrer, Dozenten |
Diese Partner arbeiten eigenverantwortlich. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Jeder Partner nutzt sein eigenes Wissen für die Kunden. Die Gesellschaft hilft dabei, Kosten zu teilen. Man nutzt gemeinsame Büros. Man hat gemeinsames Personal.
Um eine Partnerschaft zu gründen, braucht man einen Vertrag. Dieser Vertrag heißt Partnerschaftsvertrag. Früher musste dieser Vertrag immer schriftlich sein. Seit dem Jahr 2024 ist das nicht mehr zwingend so. Aber in der Praxis ist Schriftlichkeit immer noch besser. Die Gesellschaft muss in ein Register eingetragen werden. Dieses Register heißt Partnerschaftsregister. Erst mit der Eintragung ist die Gesellschaft für andere sichtbar.
Ein wichtiger Teil jeder Firma ist die Führung. Man nennt das auch Geschäftsführung. In einer Partnerschaft entscheiden die Partner über die Arbeit. Es gibt zwei wichtige Bereiche. Das eine ist das Innenverhältnis. Das andere ist die Vertretung nach außen.
Man muss diese beiden Dinge gut unterscheiden.
In der Partnerschaft gilt das Prinzip der Selbstorganschaft. Das bedeutet: Die Partner führen die Firma selbst. Sie holen sich keine fremden Chefs von außen. Jeder Partner darf normalerweise alleine handeln. Das nennt man Einzelgeschäftsführung. Aber der Vertrag kann auch andere Regeln festlegen.
Das Gesetz schützt die Partner. Jeder Partner soll bei der Führung mitreden können. Das ist besonders wichtig für die berufliche Arbeit. Ein Anwalt will selbst entscheiden, wie er einen Fall löst. Ein Arzt will selbst entscheiden, wie er einen Patienten behandelt. Deshalb gibt es den Paragraphen 6 Absatz 2 im Gesetz. Dieser Paragraph verbietet es, einen Partner ganz von der Führung auszuschließen. Zumindest wenn es um seinen eigenen Beruf geht.
Im Oktober 2024 gab es eine neue Änderung im Gesetz. Der Gesetzgeber hat den Text von Paragraph 6 Absatz 2 klarer gemacht. Das Ziel war mehr Eindeutigkeit. Man wollte Streitigkeiten in der Praxis vermeiden.
Das Gesetz hatte vorher einen Text, den man unterschiedlich verstehen konnte. Es ging darum, was genau „sonstige Geschäfte“ sind. Man wollte wissen, welche Aufgaben man einem Partner wegnehmen darf. Und welche Aufgaben er auf jeden Fall behalten muss.
Das neue Gesetz wurde am 25. Oktober 2024 veröffentlicht. Es hat einen langen Namen. Es regelt eigentlich hybride und virtuelle Versammlungen. Das bedeutet, Partner können sich jetzt leichter per Video treffen. Aber am Rand hat man eben auch den Paragraphen 6 Absatz 2 geändert. Das war eine sehr wichtige Ergänzung.
Der neue Text sagt zwei Dinge sehr deutlich.
Das ist ein wichtiger Schutz für die Unabhängigkeit. Niemand soll einem Fachmann vorschreiben, wie er seinen Job macht.
Heute arbeiten oft verschiedene Berufe zusammen. Das nennt man interprofessionelle Zusammenarbeit. Ein Beispiel ist eine Kanzlei mit Anwälten und Steuerberatern. Oder ein Team aus Architekten und Ingenieuren. Für diese Teams ist die neue Regel besonders wichtig.
Wenn verschiedene Berufe zusammenarbeiten, gibt es eine Herausforderung. Ein Anwalt kennt sich nicht perfekt mit Steuern aus. Ein Steuerberater ist kein Experte für Strafrecht. Deshalb erlaubt das neue Gesetz eine Aufteilung.
Man kann im Vertrag schreiben:
Das war früher nicht so klar im Gesetz geschrieben. Jetzt steht es dort schwarz auf weiß. Das gibt den Teams mehr Sicherheit.
Trotz der fachlichen Trennung gibt es Aufgaben für alle. Jede Firma braucht Klopapier, Strom und Internet. Diese Dinge gehören zu den „sonstigen Geschäften“. Hier können die Partner entscheiden:
Solche Regeln sind erlaubt. Sie helfen dabei, die Arbeit besser zu verteilen.
Nicht alle Experten finden die neue Regel gut. Viele sagen: Die Regel ist eigentlich überflüssig. Man hätte sie ganz löschen sollen. Es gibt dafür mehrere Gründe.
Es gibt andere Formen für Firmen, die Fachleute nutzen können. Zum Beispiel die Kommanditgesellschaft. Man kürzt sie mit KG ab. Seit Anfang 2024 dürfen Freiberufler auch eine KG gründen. In einer KG gibt es Partner, die gar nichts entscheiden dürfen. Man nennt sie Kommanditisten.
Das führt zu einem komischen Zustand:
Das ist unlogisch. Warum macht man bei der Partnerschaft so strenge Regeln? Experten sehen hier keinen guten Grund mehr.
Ein weiteres Argument ist die Unabhängigkeit. Der Gesetzgeber sagt: Wer die Geschäfte nicht führt, ist nicht unabhängig. Aber das stimmt oft nicht. Viele Fachleute arbeiten als Angestellte in großen Firmen. Ein angestellter Arzt im Krankenhaus ist auch fachlich frei. Er muss seine Patienten richtig behandeln. Aber er führt nicht das ganze Krankenhaus. Wenn das für Angestellte geht, warum sollte es für Partner einer Gesellschaft nicht gehen?
Die Kritiker fordern daher: Man sollte den Partnern mehr Freiheit geben. Sie sollten selbst entscheiden dürfen, wer Chef ist und wer nicht.
Das Jahr 2024 begann mit einer Revolution im Recht. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts trat in Kraft. Es hat die Regeln für die GbR und die OHG komplett neu geschrieben. Und weil die Partnerschaft eine „Schwester“ dieser Firmen ist, hat sich auch für sie viel geändert.
Früher war das Namensrecht sehr streng. Man musste immer den Namen eines Partners nennen. Und man musste alle Berufe aufzählen. Das ist jetzt vorbei.
| Altes Namensrecht | Neues Namensrecht (ab 2024) |
| Muss Namen eines Partners enthalten | Darf Fantasienamen enthalten |
| Muss alle Berufe nennen | Berufsbezeichnungen sind flexibler |
| Zusatz „und Partner“ war Pflicht | Zusatz „und Partner“ bleibt Pflicht |
Jetzt kann eine Kanzlei zum Beispiel „Nordlicht Partnerschaft“ heißen. Das macht es einfacher, wenn Partner wechseln. Man muss nicht jedes Mal den Namen der ganzen Firma ändern.
Die Haftung ist ein wichtiges Thema. Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht? In einer normalen Partnerschaft haften alle Partner für die Schulden. Das bedeutet: Wenn die Firma die Miete nicht zahlt, muss der Partner mit seinem Privatgeld einspringen.
Aber es gibt eine Ausnahme für berufliche Fehler. Wenn nur ein Partner einen Fehler bei einem Mandanten macht, haftet auch nur er privat. Die anderen Partner sind geschützt. Das ist ein großer Vorteil der Partnerschaft.
Viele Partner wollen ihr Privatvermögen noch besser schützen. Dafür gibt es eine spezielle Form. Sie heißt Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung. Man kürzt sie mit mbB ab.
Bei einer mbB haftet für berufliche Fehler nur das Vermögen der Firma. Der einzelne Partner verliert also nicht sein Haus oder sein privates Sparbuch. Aber es gibt eine Bedingung: Die Firma muss eine sehr gute Versicherung haben. Diese Versicherung muss hohe Summen abdecken.
Dieser Schutz gilt nur für Fehler bei der Arbeit. Er gilt nicht für normale Schulden wie die Büromiete. Dafür haften immer noch alle Partner gemeinsam.
Ohne Versicherung gibt es keine Haftungsbeschränkung. Wenn die Versicherung nicht bezahlt wird, ist der Schutz weg. Das Registergericht prüft das genau. Man muss jedes Jahr beweisen, dass die Versicherung noch aktiv ist. Das ist wichtig für die Sicherheit der Kunden und Patienten.
Wie organisiert man die Führung im Alltag? Das Gesetz gibt einen Rahmen vor. Aber die Partner haben Freiheit im Vertrag.
Oft wollen Partner wichtige Entscheidungen nicht alleine treffen. Man führt dann das Vier-Augen-Prinzip ein. Das bedeutet: Zwei Partner müssen gemeinsam unterschreiben. Das ist zum Beispiel bei großen Aufträgen sinnvoll.
Solche Regeln sind trotz Paragraph 6 erlaubt. Es ist kein Ausschluss von der Führung, wenn man einen Kollegen um Zustimmung bitten muss. Es ist eine Form der Zusammenarbeit. So verteilt man die Verantwortung auf mehrere Schultern.
In größeren Büros gibt es oft eine Aufgabenverteilung.
Das ist rechtlich kein Problem. Solange jeder Partner in seinem Fachbereich (z.B. Medizin oder Recht) noch selbst entscheiden darf, ist alles in Ordnung. Die administrative Arbeit kann man frei verteilen.
Trotz der Reform gibt es noch offene Fragen. Was passiert zum Beispiel, wenn ein Partner krank wird? Oder wenn er seine Zulassung verliert?
Wenn ein Partner seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, muss er die Gesellschaft verlassen. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Anwalt seine Zulassung verliert. Das Gesetz ist hier sehr streng. Eine Partnerschaft ohne die nötige Qualifikation darf nicht bestehen.
In Notfällen gibt es eine sogenannte Notgeschäftsführung. Wenn alle Chefs ausfallen, darf ein verbleibender Partner dringende Dinge tun. Das sichert das Überleben der Firma in einer Krise.
Manchmal streiten sich die Partner so sehr, dass nichts mehr geht. Dann kann ein Gericht helfen. Ein Gericht kann einem Partner die Führung wegnehmen. Aber das geht nur in sehr schlimmen Fällen. Zum Beispiel, wenn der Partner die Firma absichtlich schädigt. Das ist die letzte Lösung, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind.
Die Partnerschaftsgesellschaft bleibt eine attraktive Form für Fachleute. Die Reformen von 2024 haben sie moderner gemacht.
Ein großer Gewinn der Reform vom Oktober 2024 sind die digitalen Möglichkeiten. Partner müssen nicht mehr alle im selben Raum sitzen, um Beschlüsse zu fassen. Man kann sich per Video treffen. Das spart Zeit und schont die Umwelt. Gerade für Teams, die an verschiedenen Orten arbeiten, ist das ein riesiger Vorteil.
Es ist gut möglich, dass Paragraph 6 Absatz 2 in Zukunft noch einmal geändert wird. Die Kritik der Experten ist laut. Wenn immer mehr Fachleute eine KG gründen, wird der Druck auf den Gesetzgeber steigen. Man wird sich fragen: Warum ist die Partnerschaft so kompliziert, wenn es auch einfacher geht? Bis dahin müssen sich alle an die aktuellen Regeln halten.
Wer eine Partnerschaft gründet oder seinen Vertrag ändern will, sollte auf Details achten. Hier sind einige Punkte, die wichtig sind :
| Vertragspunkt | Empfehlung |
| Gewinnverteilung | Klare Regeln festlegen, wer wie viel bekommt |
| Führung | Aufgaben für das Büro klar zuteilen |
| Haftung | Prüfung, ob eine mbB sinnvoll ist |
| Ausscheiden | Regeln für Rente oder Tod eines Partners festlegen |
| Digitale Treffen | Nutzung von Video-Konferenzen erlauben |
Ein guter Vertrag verhindert Streit. Er sorgt dafür, dass sich alle auf ihre eigentliche Facharbeit konzentrieren können.
Das Recht für Partnerschaften ist komplex geworden. Die Änderungen im Jahr 2024 sind tiefgreifend. Besonders die neuen Regeln zur Geschäftsführung erfordern Aufmerksamkeit. Alte Verträge passen oft nicht mehr zu den neuen Gesetzen. Es ist gefährlich, hier Fehler zu machen. Das kann zu Problemen bei der Haftung führen. Oder es gibt Ärger mit dem Registergericht.
Es ist deshalb sehr ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Fachleute können Ihren aktuellen Vertrag prüfen. Sie können Ihnen helfen, die Vorteile der neuen Gesetze zu nutzen. So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre berufliche Zukunft.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Partnerschaftsgesellschaft haben, sollten Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr in Mittelhessen aufnehmen. Dort erhalten Sie kompetente Beratung zu allen Themen rund um das Gesellschaftsrecht und die aktuellen Reformen von 2024.
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