Die Reform der Partnerschaftsgesellschaft und die Geschäftsführung

Januar 25, 2026

Die Reform der Partnerschaftsgesellschaft und die Geschäftsführung

Einleitung in die Welt der Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine besondere Form des Zusammenschlusses. Sie ist speziell für Menschen in freien Berufen gedacht. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ärzte, Anwälte oder Steuerberater. In dieser Gesellschaft arbeiten Fachleute zusammen. Sie nutzen eine gemeinsame Struktur für ihre Arbeit. Das Gesetz für diese Gesellschaften heißt Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Man kürzt es oft mit PartGG ab. Dieses Gesetz regelt viele wichtige Dinge. Es geht um den Namen der Firma. Es geht um die Haftung bei Fehlern. Und es geht um die Frage, wer die Geschäfte führt.

Im Jahr 2024 gab es große Änderungen für diese Gesellschaften. Zuerst kam das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Man nennt es kurz MoPeG. Später im Jahr folgte eine weitere wichtige Reform. Diese Reform betrifft besonders die Führung der Geschäfte. Ein spezieller Paragraph im Gesetz ist hier sehr wichtig. Es ist der Paragraph 6 Absatz 2. Dieser Text erklärt die Regeln genau. Er zeigt, was sich für Fachleute in Partnerschaften geändert hat.

Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft genau?

Eine Partnerschaftsgesellschaft ist kein normales Unternehmen. Sie betreibt kein Handelsgewerbe. Das bedeutet, sie verkauft keine Waren wie ein Supermarkt. Sie bietet Dienstleistungen an. Diese Leistungen erfordern eine hohe Qualifikation. Nur Menschen mit bestimmten Berufen dürfen so eine Gesellschaft gründen. Diese Menschen nennt man Partner.

Die Liste der freien Berufe

Nicht jeder Beruf gilt als freier Beruf. Das Gesetz nennt viele Beispiele.

BerufsgruppeBeispiele
Recht und SteuernRechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Patentanwälte
GesundheitÄrzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
Bau und TechnikArchitekten, Ingenieure, Handelschemiker
Medien und KulturJournalisten, Dolmetscher, Schriftsteller, Künstler
WissenschaftWissenschaftler, Lehrer, Dozenten

Diese Partner arbeiten eigenverantwortlich. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Jeder Partner nutzt sein eigenes Wissen für die Kunden. Die Gesellschaft hilft dabei, Kosten zu teilen. Man nutzt gemeinsame Büros. Man hat gemeinsames Personal.

Die Gründung der Gesellschaft

Um eine Partnerschaft zu gründen, braucht man einen Vertrag. Dieser Vertrag heißt Partnerschaftsvertrag. Früher musste dieser Vertrag immer schriftlich sein. Seit dem Jahr 2024 ist das nicht mehr zwingend so. Aber in der Praxis ist Schriftlichkeit immer noch besser. Die Gesellschaft muss in ein Register eingetragen werden. Dieses Register heißt Partnerschaftsregister. Erst mit der Eintragung ist die Gesellschaft für andere sichtbar.

Die Geschäftsführung in der Partnerschaft

Ein wichtiger Teil jeder Firma ist die Führung. Man nennt das auch Geschäftsführung. In einer Partnerschaft entscheiden die Partner über die Arbeit. Es gibt zwei wichtige Bereiche. Das eine ist das Innenverhältnis. Das andere ist die Vertretung nach außen.

Der Unterschied zwischen Führung und Vertretung

Man muss diese beiden Dinge gut unterscheiden.

  • Die Geschäftsführung: Das ist das „Dürfen“ im Inneren. Es geht um Fragen wie: Wer kauft die neuen Computer? Wer stellt neue Mitarbeiter ein? Wer entscheidet über die Miete?
  • Die Vertretung: Das ist das „Können“ nach außen. Es geht darum, wer Verträge unterschreiben darf. Wer vertritt die Firma vor Gericht?

In der Partnerschaft gilt das Prinzip der Selbstorganschaft. Das bedeutet: Die Partner führen die Firma selbst. Sie holen sich keine fremden Chefs von außen. Jeder Partner darf normalerweise alleine handeln. Das nennt man Einzelgeschäftsführung. Aber der Vertrag kann auch andere Regeln festlegen.

Das Recht auf Beteiligung

Das Gesetz schützt die Partner. Jeder Partner soll bei der Führung mitreden können. Das ist besonders wichtig für die berufliche Arbeit. Ein Anwalt will selbst entscheiden, wie er einen Fall löst. Ein Arzt will selbst entscheiden, wie er einen Patienten behandelt. Deshalb gibt es den Paragraphen 6 Absatz 2 im Gesetz. Dieser Paragraph verbietet es, einen Partner ganz von der Führung auszuschließen. Zumindest wenn es um seinen eigenen Beruf geht.

Die große Reform vom Oktober 2024

Im Oktober 2024 gab es eine neue Änderung im Gesetz. Der Gesetzgeber hat den Text von Paragraph 6 Absatz 2 klarer gemacht. Das Ziel war mehr Eindeutigkeit. Man wollte Streitigkeiten in der Praxis vermeiden.

Warum wurde das Gesetz geändert?

Das Gesetz hatte vorher einen Text, den man unterschiedlich verstehen konnte. Es ging darum, was genau „sonstige Geschäfte“ sind. Man wollte wissen, welche Aufgaben man einem Partner wegnehmen darf. Und welche Aufgaben er auf jeden Fall behalten muss.

Die Reform der Partnerschaftsgesellschaft und die Geschäftsführung

Das neue Gesetz wurde am 25. Oktober 2024 veröffentlicht. Es hat einen langen Namen. Es regelt eigentlich hybride und virtuelle Versammlungen. Das bedeutet, Partner können sich jetzt leichter per Video treffen. Aber am Rand hat man eben auch den Paragraphen 6 Absatz 2 geändert. Das war eine sehr wichtige Ergänzung.

Was steht jetzt genau im Gesetz?

Der neue Text sagt zwei Dinge sehr deutlich.

  1. Schutz der eigenen Arbeit: Ein Partner muss immer die Geschäfte führen dürfen, die seinen eigenen Beruf betreffen. Man kann ihn davon nicht ausschließen.
  2. Möglichkeit zum Ausschluss: Man kann einen Partner nur von „sonstigen Geschäften“ ausschließen. Das sind Geschäfte, die nichts direkt mit der fachlichen Arbeit zu tun haben.

Das ist ein wichtiger Schutz für die Unabhängigkeit. Niemand soll einem Fachmann vorschreiben, wie er seinen Job macht.

Interprofessionelle Teams und die neue Regel

Heute arbeiten oft verschiedene Berufe zusammen. Das nennt man interprofessionelle Zusammenarbeit. Ein Beispiel ist eine Kanzlei mit Anwälten und Steuerberatern. Oder ein Team aus Architekten und Ingenieuren. Für diese Teams ist die neue Regel besonders wichtig.

Fachliche Grenzen ziehen

Wenn verschiedene Berufe zusammenarbeiten, gibt es eine Herausforderung. Ein Anwalt kennt sich nicht perfekt mit Steuern aus. Ein Steuerberater ist kein Experte für Strafrecht. Deshalb erlaubt das neue Gesetz eine Aufteilung.

Man kann im Vertrag schreiben:

  • Der Anwalt führt nur die anwaltlichen Geschäfte.
  • Der Steuerberater führt nur die steuerlichen Geschäfte.
  • Beide dürfen sich nicht in die Facharbeit des anderen einmischen.

Das war früher nicht so klar im Gesetz geschrieben. Jetzt steht es dort schwarz auf weiß. Das gibt den Teams mehr Sicherheit.

Die Verwaltung bleibt gemeinsam

Trotz der fachlichen Trennung gibt es Aufgaben für alle. Jede Firma braucht Klopapier, Strom und Internet. Diese Dinge gehören zu den „sonstigen Geschäften“. Hier können die Partner entscheiden:

  • Darf jeder alles kaufen?
  • Oder gibt es einen Partner, der sich nur um das Büro kümmert?

Solche Regeln sind erlaubt. Sie helfen dabei, die Arbeit besser zu verteilen.

Kritik an der Regelung des Paragraphen 6

Nicht alle Experten finden die neue Regel gut. Viele sagen: Die Regel ist eigentlich überflüssig. Man hätte sie ganz löschen sollen. Es gibt dafür mehrere Gründe.

Ungerechtigkeit im Vergleich zu anderen Firmen

Es gibt andere Formen für Firmen, die Fachleute nutzen können. Zum Beispiel die Kommanditgesellschaft. Man kürzt sie mit KG ab. Seit Anfang 2024 dürfen Freiberufler auch eine KG gründen. In einer KG gibt es Partner, die gar nichts entscheiden dürfen. Man nennt sie Kommanditisten.

Das führt zu einem komischen Zustand:

  • In der Partnerschaft ist ein Ausschluss von der Führung verboten.
  • In der KG ist ein Ausschluss von der Führung erlaubt.

Das ist unlogisch. Warum macht man bei der Partnerschaft so strenge Regeln? Experten sehen hier keinen guten Grund mehr.

Fachliche Unabhängigkeit braucht keine Führungsposition

Ein weiteres Argument ist die Unabhängigkeit. Der Gesetzgeber sagt: Wer die Geschäfte nicht führt, ist nicht unabhängig. Aber das stimmt oft nicht. Viele Fachleute arbeiten als Angestellte in großen Firmen. Ein angestellter Arzt im Krankenhaus ist auch fachlich frei. Er muss seine Patienten richtig behandeln. Aber er führt nicht das ganze Krankenhaus. Wenn das für Angestellte geht, warum sollte es für Partner einer Gesellschaft nicht gehen?

Die Kritiker fordern daher: Man sollte den Partnern mehr Freiheit geben. Sie sollten selbst entscheiden dürfen, wer Chef ist und wer nicht.

Das MoPeG und seine Folgen für Partner

Das Jahr 2024 begann mit einer Revolution im Recht. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts trat in Kraft. Es hat die Regeln für die GbR und die OHG komplett neu geschrieben. Und weil die Partnerschaft eine „Schwester“ dieser Firmen ist, hat sich auch für sie viel geändert.

Änderungen beim Namen der Firma

Früher war das Namensrecht sehr streng. Man musste immer den Namen eines Partners nennen. Und man musste alle Berufe aufzählen. Das ist jetzt vorbei.

Altes NamensrechtNeues Namensrecht (ab 2024)
Muss Namen eines Partners enthaltenDarf Fantasienamen enthalten
Muss alle Berufe nennenBerufsbezeichnungen sind flexibler
Zusatz „und Partner“ war PflichtZusatz „und Partner“ bleibt Pflicht

Jetzt kann eine Kanzlei zum Beispiel „Nordlicht Partnerschaft“ heißen. Das macht es einfacher, wenn Partner wechseln. Man muss nicht jedes Mal den Namen der ganzen Firma ändern.

Die Haftung in der Partnerschaft

Die Haftung ist ein wichtiges Thema. Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht? In einer normalen Partnerschaft haften alle Partner für die Schulden. Das bedeutet: Wenn die Firma die Miete nicht zahlt, muss der Partner mit seinem Privatgeld einspringen.

Aber es gibt eine Ausnahme für berufliche Fehler. Wenn nur ein Partner einen Fehler bei einem Mandanten macht, haftet auch nur er privat. Die anderen Partner sind geschützt. Das ist ein großer Vorteil der Partnerschaft.

Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB)

Viele Partner wollen ihr Privatvermögen noch besser schützen. Dafür gibt es eine spezielle Form. Sie heißt Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung. Man kürzt sie mit mbB ab.

Wie funktioniert der Schutz?

Bei einer mbB haftet für berufliche Fehler nur das Vermögen der Firma. Der einzelne Partner verliert also nicht sein Haus oder sein privates Sparbuch. Aber es gibt eine Bedingung: Die Firma muss eine sehr gute Versicherung haben. Diese Versicherung muss hohe Summen abdecken.

  • Für Anwälte sind das oft 2,5 Millionen Euro pro Fall.
  • Für Steuerberater ist es meist 1 Million Euro.

Dieser Schutz gilt nur für Fehler bei der Arbeit. Er gilt nicht für normale Schulden wie die Büromiete. Dafür haften immer noch alle Partner gemeinsam.

Die Rolle der Versicherung

Ohne Versicherung gibt es keine Haftungsbeschränkung. Wenn die Versicherung nicht bezahlt wird, ist der Schutz weg. Das Registergericht prüft das genau. Man muss jedes Jahr beweisen, dass die Versicherung noch aktiv ist. Das ist wichtig für die Sicherheit der Kunden und Patienten.

Die praktische Organisation der Führung

Wie organisiert man die Führung im Alltag? Das Gesetz gibt einen Rahmen vor. Aber die Partner haben Freiheit im Vertrag.

Das Vier-Augen-Prinzip

Oft wollen Partner wichtige Entscheidungen nicht alleine treffen. Man führt dann das Vier-Augen-Prinzip ein. Das bedeutet: Zwei Partner müssen gemeinsam unterschreiben. Das ist zum Beispiel bei großen Aufträgen sinnvoll.

Solche Regeln sind trotz Paragraph 6 erlaubt. Es ist kein Ausschluss von der Führung, wenn man einen Kollegen um Zustimmung bitten muss. Es ist eine Form der Zusammenarbeit. So verteilt man die Verantwortung auf mehrere Schultern.

Die Reform der Partnerschaftsgesellschaft und die Geschäftsführung

Aufgaben für einzelne Partner

In größeren Büros gibt es oft eine Aufgabenverteilung.

  • Ein Partner kümmert sich um die Finanzen.
  • Ein Partner kümmert sich um das Personal.
  • Ein Partner kümmert sich um die IT und Technik.

Das ist rechtlich kein Problem. Solange jeder Partner in seinem Fachbereich (z.B. Medizin oder Recht) noch selbst entscheiden darf, ist alles in Ordnung. Die administrative Arbeit kann man frei verteilen.

Rechtliche Unsicherheiten und Lösungen

Trotz der Reform gibt es noch offene Fragen. Was passiert zum Beispiel, wenn ein Partner krank wird? Oder wenn er seine Zulassung verliert?

Wenn ein Partner nicht mehr arbeiten kann

Wenn ein Partner seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, muss er die Gesellschaft verlassen. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Anwalt seine Zulassung verliert. Das Gesetz ist hier sehr streng. Eine Partnerschaft ohne die nötige Qualifikation darf nicht bestehen.

In Notfällen gibt es eine sogenannte Notgeschäftsführung. Wenn alle Chefs ausfallen, darf ein verbleibender Partner dringende Dinge tun. Das sichert das Überleben der Firma in einer Krise.

Die Rolle des Gerichts

Manchmal streiten sich die Partner so sehr, dass nichts mehr geht. Dann kann ein Gericht helfen. Ein Gericht kann einem Partner die Führung wegnehmen. Aber das geht nur in sehr schlimmen Fällen. Zum Beispiel, wenn der Partner die Firma absichtlich schädigt. Das ist die letzte Lösung, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind.

Der Ausblick für Partnerschaften

Die Partnerschaftsgesellschaft bleibt eine attraktive Form für Fachleute. Die Reformen von 2024 haben sie moderner gemacht.

Hybride Versammlungen als Standard

Ein großer Gewinn der Reform vom Oktober 2024 sind die digitalen Möglichkeiten. Partner müssen nicht mehr alle im selben Raum sitzen, um Beschlüsse zu fassen. Man kann sich per Video treffen. Das spart Zeit und schont die Umwelt. Gerade für Teams, die an verschiedenen Orten arbeiten, ist das ein riesiger Vorteil.

Bleibt das Gesetz so?

Es ist gut möglich, dass Paragraph 6 Absatz 2 in Zukunft noch einmal geändert wird. Die Kritik der Experten ist laut. Wenn immer mehr Fachleute eine KG gründen, wird der Druck auf den Gesetzgeber steigen. Man wird sich fragen: Warum ist die Partnerschaft so kompliziert, wenn es auch einfacher geht? Bis dahin müssen sich alle an die aktuellen Regeln halten.

Tipps für die Gestaltung von Verträgen

Wer eine Partnerschaft gründet oder seinen Vertrag ändern will, sollte auf Details achten. Hier sind einige Punkte, die wichtig sind :

VertragspunktEmpfehlung
GewinnverteilungKlare Regeln festlegen, wer wie viel bekommt
FührungAufgaben für das Büro klar zuteilen
HaftungPrüfung, ob eine mbB sinnvoll ist
AusscheidenRegeln für Rente oder Tod eines Partners festlegen
Digitale TreffenNutzung von Video-Konferenzen erlauben

Ein guter Vertrag verhindert Streit. Er sorgt dafür, dass sich alle auf ihre eigentliche Facharbeit konzentrieren können.

Was Sie jetzt tun sollten

Das Recht für Partnerschaften ist komplex geworden. Die Änderungen im Jahr 2024 sind tiefgreifend. Besonders die neuen Regeln zur Geschäftsführung erfordern Aufmerksamkeit. Alte Verträge passen oft nicht mehr zu den neuen Gesetzen. Es ist gefährlich, hier Fehler zu machen. Das kann zu Problemen bei der Haftung führen. Oder es gibt Ärger mit dem Registergericht.

Es ist deshalb sehr ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Fachleute können Ihren aktuellen Vertrag prüfen. Sie können Ihnen helfen, die Vorteile der neuen Gesetze zu nutzen. So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre berufliche Zukunft.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Partnerschaftsgesellschaft haben, sollten Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr in Mittelhessen aufnehmen. Dort erhalten Sie kompetente Beratung zu allen Themen rund um das Gesellschaftsrecht und die aktuellen Reformen von 2024.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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