Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und ihre Wirkungen in der Unternehmerfamilie
Aufsatz Rechtsanwälte Dr. Johannes Baßler und Dr. Yorck Frese, NZG 2023, 1302 ff
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der rechtlichen Landschaft Deutschlands,
insbesondere im Hinblick auf die Vertretung Minderjähriger und die familiengerichtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften.
Diese Reform zielt darauf ab, die bestehende Rechtslage zu modernisieren und an die heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten anzupassen.
Die Paragrafen 1773-1908k BGB wurden vollständig neu strukturiert und überwiegend neu gefasst, um eine klarere und übersichtlichere Rechtsgrundlage zu schaffen.
Die Vermögenssorge und die damit verbundenen Genehmigungspflichten für Rechtsgeschäfte wurden vom Vormundschafts- in das Betreuungsrecht verlagert.
Die Reform war auch eine Reaktion auf die Notwendigkeit, das deutsche Betreuungsrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen.
Die Vertretung Minderjähriger durch ihre Eltern bleibt grundsätzlich bestehen, jedoch mit klaren Regelungen zu Interessenkonflikten und der Bestellung von Ergänzungspflegern.
Die Auswahl von Ergänzungspflegern wurde neu geregelt, wobei der Wille der Eltern nun stärker berücksichtigt wird.
Die Vergütung von Ergänzungspflegern wurde auf Grundlage des VBVG neu definiert, mit Beschränkung auf Ausnahmefälle.
Die Maßstäbe für familiengerichtliche Entscheidungen wurden konkretisiert, wobei nun die „begründete Besorgnis“, dass ein Geschäft dem Wohl des Kindes widerspricht, ausschlaggebend ist.
Es gibt Verschärfungen bei der Genehmigungspflicht für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und im Erbrecht.
Die Einführung von Paragraf 1852 BGB nF, der die genehmigungsbedürftigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Rechtsgeschäfte zusammenfasst, ist eine bedeutsame Änderung.
Insbesondere der Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen unterliegt nun anderen Voraussetzungen.
Die Geschäftsfähigkeit richtet sich nun nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts, nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit.
Es gibt Übergangsregelungen für Menschen, die bis Ende 2022 geschäftsfähig waren.
Die Reform hat keine spezifischen Änderungen an der Vorsorgevollmacht vorgenommen, aber die gesetzlichen Anforderungen wurden vereinheitlicht.
Das Aufheben des Schenkungsverbots für Betreuer, hat möglicher weise auswirkungen auf alte vorsorgevollmachten.
Die Reform hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmerfamilien, insbesondere im Hinblick auf Rechtsgeschäfte unter Beteiligung Minderjähriger im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Die neuen Regelungen zur Genehmigung von Handels- und Gesellschaftsverträgen sowie zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen sind besonders relevant für Familienunternehmen.
Die Kollisionsrechtlichen Veränderungen, können zu komplexen fällen führen, wenn Familie Mitglieder mit verschiedenen Aufenthaltsorten betroffen sind.
Die Reform führt zu einer systematischeren und zeitgemäßeren Regelung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
Die Ausweitung der Genehmigungstatbestände, insbesondere im Hinblick auf Gesellschaftsanteile, kann zu Herausforderungen führen.
Die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Erwerbsgeschäft gewinnt an Bedeutung.
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des deutschen Rechts dar.
Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmerfamilien sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um mögliche Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit zu verstehen.
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