Die rheinische Tabelle – Vergütung Testamentsvollstrecker

Dezember 28, 2025

Die rheinische Tabelle – Vergütung Testamentsvollstrecker

Einleitung: Was ist die Rheinische Tabelle?

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft ein Erbe. Manchmal bestimmt der Verstorbene eine Person, die das Erbe verwalten soll. Diese Person nennt man Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker hat viel Arbeit. Er muss Rechnungen bezahlen. Er muss den Nachlass verteilen. Er muss sich um die Steuern kümmern.

Für diese Arbeit möchte der Testamentsvollstrecker Geld haben. Dieses Geld nennt man Vergütung. Das Gesetz sagt dazu nur wenig. Es sagt nur: Die Vergütung muss angemessen sein. Aber was bedeutet angemessen? Das ist oft unklar. Erben und Testamentsvollstrecker streiten sich deshalb oft.

Hier hilft die Rheinische Tabelle. Sie ist kein Gesetz. Sie ist eine Empfehlung von Experten. Viele Gerichte nutzen diese Tabelle als Hilfe. Sie dient als Maßstab für eine faire Bezahlung. In diesem Text erklären wir Ihnen genau, wie diese Tabelle funktioniert. Wir nutzen einfache Worte und kurze Sätze. So verstehen Sie das Thema auch ohne Jura-Studium.


Die Grundlagen der Vergütung

Bevor wir die Tabelle ansehen, klären wir wichtige Begriffe. Ein Testamentsvollstrecker ist wie ein Treuhänder. Er passt auf das Geld anderer Leute auf. Das ist eine große Verantwortung. Er haftet sogar mit seinem eigenen Geld, wenn er Fehler macht.

Warum gibt es Tabellen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das wichtigste Gesetzbuch in Deutschland. Dort steht im Paragraf 2221, dass der Vollstrecker eine Belohnung bekommt. Aber dort steht keine Zahl. Ohne eine Tabelle wüsste niemand, wie viel Geld richtig ist. Die Rheinische Tabelle gibt klare Zahlen vor. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.

Wer hat die Tabelle erfunden?

Die Tabelle wurde von Praktikern entwickelt. Sie stammt aus dem Rheinland, daher der Name. Genauer gesagt kommt sie aus dem Bereich der Notare. Sie wurde über viele Jahre immer wieder angepasst. Heute ist sie die bekannteste Methode in ganz Deutschland.


Wie wird die Vergütung berechnet?

Die Berechnung folgt einem einfachen Prinzip. Je größer das Erbe ist, desto höher ist die Vergütung. Aber der Prozentsatz sinkt, wenn das Erbe sehr groß wird. Das nennt man eine degressive Staffelung.

Der Bruttonachlass als Basis

Zuerst muss man wissen, wie viel das Erbe wert ist. Man schaut auf den Wert am Tag des Todes. Man zählt alles zusammen. Dazu gehören Häuser, Autos, Schmuck und Geld auf der Bank. Diesen Gesamtwert nennt man Bruttonachlass.

Wichtig ist: Schulden des Verstorbenen werden hier meistens nicht abgezogen. Wenn das Haus 500.000 Euro wert ist, zählt dieser Wert. Es ist egal, ob noch ein Kredit bei der Bank läuft. Der Testamentsvollstrecker muss sich ja auch um die Schulden kümmern. Das macht ihm sogar oft mehr Arbeit.

Die Grundvergütung nach der Tabelle

Die Rheinische Tabelle teilt das Erbe in Stufen ein. Für jede Stufe gibt es einen Prozentsatz. Hier sind die wichtigsten Stufen:

  • Bis 250.000 Euro: Hier beträgt die Gebühr 4 Prozent.
  • Bis 500.000 Euro: Hier beträgt die Gebühr 3 Prozent.
  • Bis 2.500.000 Euro: Hier beträgt die Gebühr 2,5 Prozent.
  • Bis 5.000.000 Euro: Hier beträgt die Gebühr 2 Prozent.
  • Über 5.000.000 Euro: Hier beträgt die Gebühr 1,5 Prozent.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Stellen Sie sich ein Erbe von 200.000 Euro vor. Der Testamentsvollstrecker bekommt laut Tabelle 4 Prozent. Das sind 8.000 Euro. Bei einem Erbe von 1.000.000 Euro sind es 2,5 Prozent. Das wären dann 25.000 Euro.


Die verschiedenen Arten der Tätigkeit

Nicht jeder Testamentsvollstrecker macht die gleiche Arbeit. Die Rheinische Tabelle unterscheidet deshalb drei Hauptaufgaben. Die oben genannten Prozentsätze gelten für die normale Abwicklung.

1. Die Abwicklungsvollstreckung

Das ist der Standardfall. Der Vollstrecker teilt das Erbe auf. Er gibt jedem Erben seinen Teil. Danach ist seine Aufgabe erledigt. Das dauert meistens ein bis zwei Jahre. Hier gelten die normalen Sätze der Tabelle.

Die rheinische Tabelle – Vergütung Testamentsvollstrecker

2. Die Verwaltungsvollstreckung

Manchmal soll das Erbe lange Zeit zusammenbleiben. Zum Beispiel, wenn die Erben noch Kinder sind. Oder wenn eine Firma weitergeführt werden soll. Dann verwaltet der Vollstrecker das Vermögen über viele Jahre.

Dafür bekommt er eine jährliche Gebühr. Diese Gebühr ist kleiner als die Grundvergütung. Oft sind es etwa 1/3 der normalen Sätze pro Jahr. Oder er bekommt einen festen Teil der Einnahmen, zum Beispiel vom Mietzins.

3. Die Dauervollstreckung

Dies ist eine Mischung. Der Vollstrecker wickelt zuerst alles ab. Danach verwaltet er das Erbe für lange Zeit. In diesem Fall bekommt er zuerst die volle Grundvergütung. Danach bekommt er zusätzlich die jährlichen Gebühren für die Verwaltung.


Zuschläge und Abschläge: Wann wird es teurer?

Die Tabelle ist nur ein Rahmen. Jeder Erbfall ist anders. Manche Fälle sind sehr leicht. Andere Fälle sind extrem kompliziert. Die Rheinische Tabelle erlaubt deshalb Anpassungen.

Gründe für höhere Gebühren (Zuschläge)

Ein Testamentsvollstrecker darf mehr Geld verlangen, wenn die Arbeit besonders schwer ist. Hier sind Beispiele:

  • Streit unter Erben: Wenn die Erben sich hassen, muss der Vollstrecker viel vermitteln. Das kostet viel Zeit und Nerven.
  • Auslandsvermögen: Hat der Verstorbene ein Haus in Spanien? Dann muss der Vollstrecker fremde Gesetze beachten. Das ist sehr aufwendig.
  • Firmenbesitz: Die Verwaltung einer Firma ist viel schwerer als die Verwaltung eines Sparbuchs. Hier gibt es oft hohe Zuschläge.
  • Steuerprobleme: Muss der Vollstrecker alte Steuererklärungen nachholen? Dann ist das eine Sonderleistung.
  • Wohnungsauflösung: Muss er eine vermüllte Wohnung räumen? Auch das zählt als extra Arbeit.

Ein Zuschlag kann die Vergütung verdoppeln. In sehr schweren Fällen kann sie sogar noch höher sein.

Gründe für niedrigere Gebühren (Abschläge)

Manchmal ist die Arbeit auch viel leichter als gedacht. Dann kann die Vergütung sinken.

  • Sehr einfaches Erbe: Besteht das Erbe nur aus einem großen Bankkonto? Gibt es nur einen Erben? Dann ist die Arbeit schnell erledigt.
  • Vorarbeit: Hat der Verstorbene schon alles perfekt vorbereitet? Dann hat der Vollstrecker wenig zu tun.
  • Geringe Verantwortung: Wenn der Vollstrecker kaum Risiken trägt, sinkt der Lohn.

Wichtige Begriffe einfach erklärt

In der Welt der Testamente gibt es viele schwere Wörter. Hier erklären wir sie einfach.

Was ist ein Vermächtnis?

Ein Erbe bekommt einen Teil vom Ganzen. Ein Vermächtnisnehmer bekommt nur eine bestimmte Sache. Zum Beispiel bekommt die Nichte nur die goldene Uhr. Der Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass die Uhr bei der Nichte ankommt. Auch dafür bekommt er eine Vergütung.

Was bedeutet Haftung?

Wenn der Testamentsvollstrecker einen Fehler macht, ist das schlimm. Verliert er durch Dummheit Geld des Erbes? Dann muss er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Das ist das Risiko seines Berufs. Deshalb ist die Vergütung auch eine Art Versicherungsprämie.

Was ist das Nachlassverzeichnis?

Das ist eine Liste. Auf dieser Liste steht alles, was dem Verstorbenen gehört hat. Der Testamentsvollstrecker muss diese Liste sofort erstellen. Er muss sie den Erben zeigen. Ohne diese Liste kann man die Vergütung nicht berechnen.


Die Mehrwertsteuer und Auslagen

Die Prozentsätze in der Tabelle sind oft Netto-Preise. Das ist wichtig zu wissen.

Die Umsatzsteuer

Ist der Testamentsvollstrecker ein Profi? Zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder Steuerberater? Dann kommt auf die Vergütung noch die Mehrwertsteuer oben drauf. In Deutschland sind das meistens 19 Prozent. Das Erbe wird dadurch also noch etwas kleiner.

Die Auslagen

Der Vollstrecker hat auch Kosten. Er muss Porto bezahlen. Er muss hinfahren und Benzin kaufen. Er muss Kopien machen. Diese Kosten nennt man Auslagen. Er darf sie sich vom Erbe zurückholen. Entweder er rechnet jeden Cent einzeln ab. Oder er vereinbart eine Pauschale. Eine Pauschale ist ein fester Betrag für alle kleinen Kosten.


Wie kann man Streit vermeiden?

Streit um Geld ist bei Erben häufig. Die Rheinische Tabelle hilft, diesen Streit klein zu halten. Aber es gibt noch bessere Wege.

Der Verstorbene kann die Vergütung festlegen

Jeder Mensch kann in seinem Testament schreiben, wie viel der Vollstrecker bekommen soll. Er kann schreiben: „Mein Bruder bekommt 5.000 Euro für die Vollstreckung.“ Wenn der Bruder das annimmt, gilt dieser Betrag. Die Rheinische Tabelle spielt dann keine Rolle mehr. Das ist der sicherste Weg.

Die Vereinbarung mit den Erben

Wenn im Testament nichts steht, können die Erben mit dem Vollstrecker reden. Sie können einen Vertrag unterschreiben. Darin steht genau, wie viel Geld er bekommt. Man kann die Rheinische Tabelle als Basis nehmen. Man kann aber auch einen festen Stundenlohn vereinbaren.

Die rheinische Tabelle – Vergütung Testamentsvollstrecker


Zusammenfassung der Vorteile der Rheinischen Tabelle

Warum ist diese Tabelle so beliebt?

  1. Klarheit: Jeder kann mit dem Taschenrechner ausrechnen, was die Basis ist.
  2. Gerechtigkeit: Wer mehr erbt, zahlt mehr. Wer weniger erbt, zahlt weniger.
  3. Erfahrung: Die Tabelle basiert auf tausenden echten Erbfällen.
  4. Akzeptanz: Richter kennen und vertrauen dieser Tabelle seit Jahrzehnten.

Fazit

Die Rheinische Tabelle ist das wichtigste Werkzeug für die Bezahlung von Testamentsvollstreckern. Sie schützt die Erben vor zu hohen Forderungen. Sie schützt den Vollstrecker vor zu wenig Lohn. Sie ist fair und bewährt. Wenn Sie Erbe sind, fragen Sie nach der Rheinischen Tabelle. Wenn Sie ein Testament schreiben, denken Sie an die Kosten. Ein guter Testamentsvollstrecker ist sein Geld wert. Er sorgt für Frieden in der Familie. Er sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille geschieht.

RA und Notar Krau

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