Die Rolle des Nachlasspflegers

November 1, 2025

Die Rolle des Nachlasspflegers

Gerne erkläre ich Ihnen, welche Aufgaben und Befugnisse ein Nachlasspfleger bei der Verwaltung des Vermögens hat, bevor es zur Auszahlung an die Gläubiger kommt.

Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht (einem Teil des Amtsgerichts) bestellt, wenn die Erben eines Verstorbenen unbekannt sind oder unklar ist, ob sie die Erbschaft annehmen werden. Er ist quasi der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben.

Seine Hauptaufgabe ist es, den Nachlass zu sichern, zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten, bis die Erben feststehen und die Erbschaft angetreten haben. Er agiert dabei im Interesse der späteren Erben und der Nachlassgläubiger.

Konkrete Aufgaben und Befugnisse bei der Vermögensverwaltung

Bevor Gläubiger bezahlt werden können, muss der Nachlasspfleger eine Reihe von Schritten durchführen, um sich einen Überblick zu verschaffen und das Vermögen zu schützen:

Nachlasssicherung und Inventarisierung

Bestandsaufnahme:

Er erstellt ein vollständiges Nachlassverzeichnis über alle Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Wertgegenstände) und Schulden.

Sicherung:

Er sichert das Vermögen, z. B. durch die Sperrung von Konten, die Kündigung nicht mehr benötigter Vollmachten (um Missbrauch zu verhindern) und die Inbesitznahme wichtiger Unterlagen und Wertgegenstände.

Laufende Verwaltung

Laufende Kosten:

Er begleicht dringende, laufende Verbindlichkeiten aus dem Nachlassvermögen, wie Miete, Versicherungsbeiträge, Bestattungskosten oder Steuern.

Verträge:

Er verwaltet oder kündigt Verträge des Verstorbenen (z. B. Mietverträge, Abonnements), um weitere unnötige Kosten zu vermeiden.

Die Rolle des Nachlasspflegers

Forderungen:

Er zieht ausstehende Forderungen ein, die der Verstorbene noch gegenüber Dritten hatte (z. B. offene Rechnungen).

Geldanlage:

Er legt vorhandenes Geldvermögen sicher und wirtschaftlich an.

Vertretung:

Er vertritt den Nachlass nach außen, zum Beispiel gegenüber Banken, Behörden oder vor Gericht.

Gläubigerprüfung

Forderungsanmeldung:

Die Gläubiger (Personen oder Firmen, denen der Verstorbene Geld schuldete) müssen ihre Forderungen schriftlich beim Nachlasspfleger anmelden.

Prüfung:

Der Nachlasspfleger prüft sorgfältig die angemeldeten Schulden und ob diese berechtigt sind. Er muss dabei wirtschaftlich im Sinne des Nachlasses handeln und unberechtigte Forderungen abwehren.

Erbenermittlung

Obwohl die Vermögensverwaltung seine Kernaufgabe ist, muss der Nachlasspfleger parallel auch die unbekannten Erben ermitteln. Dazu kann er Nachforschungen anstellen, Unterlagen sichten und gegebenenfalls Erbenermittler einschalten.

Auszahlung an die Gläubiger

Die Befriedigung der Gläubiger (also die Bezahlung der Schulden) erfolgt in der Regel erst, nachdem die Erben ermittelt sind und die Erbschaft angenommen haben oder wenn der Nachlasspfleger zur Nachlassverwaltung (einem ähnlichen, aber oft umfassenderen Verfahren) oder zur Nachlassinsolvenz übergeht, falls der Nachlass überschuldet ist.

Ist die Erbfolge geklärt und der Nachlass nicht überschuldet, übergibt der Nachlasspfleger den Nachlass an die Erben. Die Erben sind dann für die abschließende Begleichung der Schulden verantwortlich.

Ist der Nachlass überschuldet, muss der Nachlasspfleger in der Regel die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim Gericht beantragen. In diesem Fall übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verteilung des verbliebenen Vermögens nach festen gesetzlichen Regeln unter den Gläubigern.

Wichtig:

Der Nachlasspfleger selbst hat nur das Recht, über das Nachlassvermögen zu verfügen, nicht über das private Vermögen der (noch unbekannten) Erben. Seine Tätigkeit wird vom Nachlassgericht überwacht.

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