Die Sorgfaltspflichten beim Online-Banking: Was Kunden wissen müssen

Juli 22, 2025

Die Sorgfaltspflichten beim Online-Banking: Was Kunden wissen müssen

RA und Notar Krau

Online-Banking ist bequem, birgt aber auch Risiken. Bankkunden haben eine Sorgfaltspflicht, um sich vor Betrug zu schützen. Ein Urteil des AG Köln vom 26. Juni 2013 (Az. 119 C 143/13) verdeutlicht, wie wichtig diese Pflicht ist und welche Folgen es haben kann, wenn man ihr nicht nachkommt.

Der Fall: Eine verdächtige Pop-up-Meldung

Ein Ehepaar tätigte eine Online-Überweisung. Während des Vorgangs erschien ein Pop-up-Fenster, das sich nicht schließen ließ. Darin stand, dass ihr Konto gesperrt würde, wenn sie nicht sofort eine angebliche Fehlüberweisung in Höhe von 2.773,00 EUR zurücküberwiesen. Im Kontoauszug schien der Betrag tatsächlich aufzutauchen. Obwohl das Paar ein aktuelles Antivirenprogramm nutzte, führten sie die geforderte Rücküberweisung durch. Kurz darauf verschwand die Gutschrift auf ihrem Konto, und sie ließen ihr Online-Banking sofort sperren. Es stellte sich heraus, dass sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden waren.

Die Klage und die Verteidigung der Bank

Das Paar verklagte die Bank auf Rückzahlung des Betrags, da sie der Meinung waren, keinen wirksamen Überweisungsauftrag erteilt zu haben. Sie argumentierten, dass die Bank ihnen den Betrag zurückerstatten müsse.

Die Bank hingegen vertrat die Ansicht, ihr Online-Banking-System sei sicher. Der einzige Schwachpunkt sei der „Faktor Mensch“. Sie behauptete, die ungewöhnliche Meldung hätte das Paar dazu veranlassen müssen, sofort Kontakt mit der Bank aufzunehmen.

Die Sorgfaltspflichten beim Online-Banking: Was Kunden wissen müssen

Das Urteil: Volle Mitschuld des Kunden

Das Gericht wies die Klage des Ehepaares ab. Es entschied, dass die Überweisung, obwohl betrügerisch veranlasst, als autorisiert galt, da das Paar sie mittels TAN-Generator freigegeben hatte.

Noch entscheidender war jedoch die Frage nach der Sorgfaltspflicht des Kunden. Die Bank hatte ihre Kunden, einschließlich des klagenden Paares, auf ihrer Online-Banking-Seite ausdrücklich vor Banking-Trojanern und ähnlichen Betrugsmaschen gewarnt. In diesen Warnungen wurde genau das Szenario beschrieben, dass zur Entsperrung eines Kontos eine TAN eingegeben werden müsse.

Das Gericht befand, dass das Erscheinen eines nicht wegklickbaren Pop-up-Fensters, das mit einer Kontosperrung drohte, wenn keine Finanztransaktion vorgenommen würde, ein ungewöhnlicher Vorgang war. Angesichts der vorherigen Warnungen der Bank hätte das Paar in dieser Situation unbedingt die Bank kontaktieren müssen.

Die Lehre aus dem Urteil: Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil macht deutlich, dass Bankkunden eine aktive Verantwortung für die Sicherheit ihres Online-Bankings tragen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Seien Sie wachsam bei ungewöhnlichen Aufforderungen:

Wenn beim Online-Banking Pop-ups erscheinen, die sich nicht schließen lassen, oder wenn Sie aufgefordert werden, aus unerklärlichen Gründen eine TAN einzugeben (z.B. zur Entsperrung des Kontos oder zur „Rücküberweisung“ von Beträgen, die Sie nicht erhalten haben), sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen.

Lesen Sie die Sicherheitshinweise Ihrer Bank:

Banken informieren ihre Kunden über aktuelle Betrugsmaschen. Nehmen Sie diese Hinweise ernst und machen Sie sich mit den gängigen Betrugsversuchen vertraut.

Kontaktieren Sie Ihre Bank bei Unsicherheiten:

Im Zweifel ist es immer besser, einmal zu viel bei der Bank anzurufen, als Opfer eines Betrugs zu werden. Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt, wählen Sie die offizielle Telefonnummer Ihrer Bank (nicht die, die eventuell in einem verdächtigen Pop-up angezeigt wird).

100% Mitverschulden möglich:

Wie in diesem Fall gezeigt, kann Ihnen ein hundertprozentiges Mitverschulden angelastet werden, selbst wenn es eine Sicherheitslücke bei der Bank gab. Das bedeutet, Sie bleiben auf Ihrem Schaden sitzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Online-Banking ist sicher, solange Sie wachsam sind und die Warnungen Ihrer Bank ernst nehmen. Im Zweifelsfall gilt immer: Abbrechen und Rücksprache halten! Ihre Sorgfalt ist Ihr bester Schutz vor Betrug.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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