Die Sorgfaltspflichten beim Online-Banking: Was Kunden wissen müssen
RA und Notar Krau
Online-Banking ist bequem, birgt aber auch Risiken. Bankkunden haben eine Sorgfaltspflicht, um sich vor Betrug zu schützen. Ein Urteil des AG Köln vom 26. Juni 2013 (Az. 119 C 143/13) verdeutlicht, wie wichtig diese Pflicht ist und welche Folgen es haben kann, wenn man ihr nicht nachkommt.
Ein Ehepaar tätigte eine Online-Überweisung. Während des Vorgangs erschien ein Pop-up-Fenster, das sich nicht schließen ließ. Darin stand, dass ihr Konto gesperrt würde, wenn sie nicht sofort eine angebliche Fehlüberweisung in Höhe von 2.773,00 EUR zurücküberwiesen. Im Kontoauszug schien der Betrag tatsächlich aufzutauchen. Obwohl das Paar ein aktuelles Antivirenprogramm nutzte, führten sie die geforderte Rücküberweisung durch. Kurz darauf verschwand die Gutschrift auf ihrem Konto, und sie ließen ihr Online-Banking sofort sperren. Es stellte sich heraus, dass sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden waren.
Das Paar verklagte die Bank auf Rückzahlung des Betrags, da sie der Meinung waren, keinen wirksamen Überweisungsauftrag erteilt zu haben. Sie argumentierten, dass die Bank ihnen den Betrag zurückerstatten müsse.
Die Bank hingegen vertrat die Ansicht, ihr Online-Banking-System sei sicher. Der einzige Schwachpunkt sei der „Faktor Mensch“. Sie behauptete, die ungewöhnliche Meldung hätte das Paar dazu veranlassen müssen, sofort Kontakt mit der Bank aufzunehmen.
Das Gericht wies die Klage des Ehepaares ab. Es entschied, dass die Überweisung, obwohl betrügerisch veranlasst, als autorisiert galt, da das Paar sie mittels TAN-Generator freigegeben hatte.
Noch entscheidender war jedoch die Frage nach der Sorgfaltspflicht des Kunden. Die Bank hatte ihre Kunden, einschließlich des klagenden Paares, auf ihrer Online-Banking-Seite ausdrücklich vor Banking-Trojanern und ähnlichen Betrugsmaschen gewarnt. In diesen Warnungen wurde genau das Szenario beschrieben, dass zur Entsperrung eines Kontos eine TAN eingegeben werden müsse.
Das Gericht befand, dass das Erscheinen eines nicht wegklickbaren Pop-up-Fensters, das mit einer Kontosperrung drohte, wenn keine Finanztransaktion vorgenommen würde, ein ungewöhnlicher Vorgang war. Angesichts der vorherigen Warnungen der Bank hätte das Paar in dieser Situation unbedingt die Bank kontaktieren müssen.
Dieses Urteil macht deutlich, dass Bankkunden eine aktive Verantwortung für die Sicherheit ihres Online-Bankings tragen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Wenn beim Online-Banking Pop-ups erscheinen, die sich nicht schließen lassen, oder wenn Sie aufgefordert werden, aus unerklärlichen Gründen eine TAN einzugeben (z.B. zur Entsperrung des Kontos oder zur „Rücküberweisung“ von Beträgen, die Sie nicht erhalten haben), sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen.
Banken informieren ihre Kunden über aktuelle Betrugsmaschen. Nehmen Sie diese Hinweise ernst und machen Sie sich mit den gängigen Betrugsversuchen vertraut.
Im Zweifel ist es immer besser, einmal zu viel bei der Bank anzurufen, als Opfer eines Betrugs zu werden. Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt, wählen Sie die offizielle Telefonnummer Ihrer Bank (nicht die, die eventuell in einem verdächtigen Pop-up angezeigt wird).
Wie in diesem Fall gezeigt, kann Ihnen ein hundertprozentiges Mitverschulden angelastet werden, selbst wenn es eine Sicherheitslücke bei der Bank gab. Das bedeutet, Sie bleiben auf Ihrem Schaden sitzen.
Online-Banking ist sicher, solange Sie wachsam sind und die Warnungen Ihrer Bank ernst nehmen. Im Zweifelsfall gilt immer: Abbrechen und Rücksprache halten! Ihre Sorgfalt ist Ihr bester Schutz vor Betrug.
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