
Die steuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel
In einer Ehe gibt es verschiedene Wege, wie Paare ihr Vermögen ordnen können. Oft geschieht dies erst bei einer Trennung. Doch es gibt ein kluges Modell, das bereits während einer intakten Ehe genutzt werden kann: die sogenannte Güterstandsschaukel. In diesem Artikel erfahren Sie in einfacher Sprache, wie dieses Verfahren funktioniert, warum es steuerlich sinnvoll sein kann und wie ein konkreter Wechsel vom gesetzlichen Modell zur Gütertrennung abläuft.
Die meisten Paare in Deutschland leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet vereinfacht: Alles, was die Partner während der Ehe an Vermögen aufbauen, wird im Falle einer Scheidung geteilt. Wenn ein Partner zum Beispiel eine Firma aufbaut oder ein Haus kauft, gehört ihm das zwar erst einmal allein, aber der Wertzuwachs muss später ausgeglichen werden.
Bei der Güterstandsschaukel „schaukelt“ man bewusst von einem System in ein anderes. Man beendet die Zugewinngemeinschaft durch einen Vertrag und wechselt zur Gütertrennung. Der Clou dabei: Durch das Beenden der Zugewinngemeinschaft entsteht rechtlich ein Anspruch auf einen Ausgleich des Vermögens – und dieser Ausgleich ist unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Es gibt zwei Hauptgründe für diesen Schritt. Der erste Grund ist die Absicherung des Partners. Wenn ein Ehepartner viel mehr verdient hat oder während der Ehe ein großes Vermögen (wie eine Immobilie) aufgebaut hat, kann er einen Teil davon offiziell auf den anderen Partner übertragen.
Der zweite Grund ist die Steuerersparnis. Normalerweise gibt es Grenzen, wie viel man seinem Partner schenken darf, ohne Steuern zu zahlen. Der gesetzliche Ausgleich des Zugewinns zählt jedoch nicht als Schenkung. Er ist eine Erfüllung einer rechtlichen Pflicht und damit oft schenkungsteuerfrei. So kann man große Werte, wie zum Beispiel ein Familienhaus, rechtssicher übertragen.
Wenn sich ein Paar für diesen Weg entscheidet, schließen sie einen Ehevertrag bei einem Notar. Damit wird die bisherige Zugewinngemeinschaft aufgehoben. Ab diesem Moment gilt die Gütertrennung. Das hat zur Folge:
Sobald die Gütertrennung vereinbart ist, wird Kassensturz gemacht. Man schaut sich an, wie viel Vermögen jeder Partner am Anfang der Ehe hatte und wie viel es jetzt wert ist. Die Differenz ist der Zugewinn. Der Partner, der mehr erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz abgeben.
In der Praxis wird dieser Betrag genau berechnet. Oft wird dabei auch berücksichtigt, wer sich um die Kinder gekümmert hat und deshalb vielleicht beruflich kürzergetreten ist. So wird sichergestellt, dass die Vereinbarung für beide Seiten fair und angemessen ist.
Ein häufiger Weg, den Ausgleich zu leisten, ist die Übertragung von Immobilien. Statt eine hohe Summe Bargeld zu überweisen, kann ein Partner dem anderen zum Beispiel das gemeinsame Wohnhaus übertragen.
Wenn ein Haus übertragen wird, muss vorher ein Fachmann den Wert genau ermitteln. Dieser Wert wird dann auf die Ausgleichsforderung angerechnet. Wenn das Haus weniger wert ist als der gesamte Anspruch, muss der Restbetrag zusätzlich in Geld ausgezahlt werden.
Mit der Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet:
Oft ist ein Haus noch nicht abbezahlt, wenn es übertragen wird. Hier müssen klare Regeln getroffen werden. Meistens bleibt die Belastung (die Grundschuld) im Grundbuch bestehen.
Auch wenn das Haus den Besitzer wechselt, läuft der Kreditvertrag bei der Bank oft weiter wie bisher. Die Eheleute können vereinbaren, dass der ursprüngliche Partner die Raten erst einmal weiterzahlt. Das gilt oft so lange, wie das Paar zusammenbleibt. Erst wenn es zu einer offiziellen Trennung oder Scheidung kommen sollte, ändern sich diese Pflichten. Dann muss derjenige, dem das Haus gehört, meist auch die Schulden allein übernehmen und den anderen Partner aus der Haftung befreien.
Bei einer solchen Übertragung gilt meistens der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“. Da die Partner das Haus bereits kennen, gibt es in der Regel keine Garantie für kleine Mängel. Nur wenn ein Partner absichtlich schwere Schäden verschweigt, müsste er dafür geradestehen. Auch laufende Kosten für die Erschließung (zum Beispiel neue Straßen oder Abwasserleitungen) werden ab dem Tag der Übergabe meist vom neuen Eigentümer getragen.
Ein solcher Vertrag ist sehr komplex und muss daher notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt dafür, dass alle Änderungen korrekt in das Grundbuch eingetragen werden. Zudem informiert der Notar das Finanzamt über die Übertragung. Auch wenn der Vorgang oft steuerfrei bleibt, muss das Amt darüber Bescheid wissen, um dies prüfen zu können.
Es gibt rechtliche Fristen, zum Beispiel beim Erbe oder bei Schenkungen, die erst anfangen zu laufen, wenn eine Ehe aufgelöst wird. Über solche Details müssen sich die Eheleute im Vorfeld gut informieren, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Die Güterstandsschaukel ist ein intelligentes Werkzeug zur Vermögensplanung. Sie hilft dabei:
Es handelt sich um einen rein rechtlichen und finanziellen Vorgang, der das Zusammenleben im Alltag nicht belastet, aber für die finanzielle Sicherheit beider Partner sorgt. Da jeder Fall individuell ist, ist eine persönliche Beratung unerlässlich.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine rechtliche Begleitung für die Gestaltung eines solchen Vertrages suchen, ist eine kompetente Beratung der nächste Schritt. Wir empfehlen Ihnen, für eine detaillierte Prüfung Ihres Falles mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufzunehmen.
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