Die steuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel

Mai 14, 2026

Die steuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel

In einer Ehe gibt es verschiedene Wege, wie Paare ihr Vermögen ordnen können. Oft geschieht dies erst bei einer Trennung. Doch es gibt ein kluges Modell, das bereits während einer intakten Ehe genutzt werden kann: die sogenannte Güterstandsschaukel. In diesem Artikel erfahren Sie in einfacher Sprache, wie dieses Verfahren funktioniert, warum es steuerlich sinnvoll sein kann und wie ein konkreter Wechsel vom gesetzlichen Modell zur Gütertrennung abläuft.

Was ist die Güterstandsschaukel?

Die meisten Paare in Deutschland leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet vereinfacht: Alles, was die Partner während der Ehe an Vermögen aufbauen, wird im Falle einer Scheidung geteilt. Wenn ein Partner zum Beispiel eine Firma aufbaut oder ein Haus kauft, gehört ihm das zwar erst einmal allein, aber der Wertzuwachs muss später ausgeglichen werden.

Bei der Güterstandsschaukel „schaukelt“ man bewusst von einem System in ein anderes. Man beendet die Zugewinngemeinschaft durch einen Vertrag und wechselt zur Gütertrennung. Der Clou dabei: Durch das Beenden der Zugewinngemeinschaft entsteht rechtlich ein Anspruch auf einen Ausgleich des Vermögens – und dieser Ausgleich ist unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.

Warum macht man einen solchen Wechsel?

Es gibt zwei Hauptgründe für diesen Schritt. Der erste Grund ist die Absicherung des Partners. Wenn ein Ehepartner viel mehr verdient hat oder während der Ehe ein großes Vermögen (wie eine Immobilie) aufgebaut hat, kann er einen Teil davon offiziell auf den anderen Partner übertragen.

Der zweite Grund ist die Steuerersparnis. Normalerweise gibt es Grenzen, wie viel man seinem Partner schenken darf, ohne Steuern zu zahlen. Der gesetzliche Ausgleich des Zugewinns zählt jedoch nicht als Schenkung. Er ist eine Erfüllung einer rechtlichen Pflicht und damit oft schenkungsteuerfrei. So kann man große Werte, wie zum Beispiel ein Familienhaus, rechtssicher übertragen.

Der Übergang zur Gütertrennung

Wenn sich ein Paar für diesen Weg entscheidet, schließen sie einen Ehevertrag bei einem Notar. Damit wird die bisherige Zugewinngemeinschaft aufgehoben. Ab diesem Moment gilt die Gütertrennung. Das hat zur Folge:

  • Jeder Partner verwaltet sein Vermögen nun komplett eigenständig.
  • Es findet kein automatischer Ausgleich von Gewinnen mehr statt, falls die Ehe später endet.
  • Jeder kann über seine Sachen entscheiden, ohne den anderen um Erlaubnis zu fragen.

Die Berechnung des Ausgleichs

Sobald die Gütertrennung vereinbart ist, wird Kassensturz gemacht. Man schaut sich an, wie viel Vermögen jeder Partner am Anfang der Ehe hatte und wie viel es jetzt wert ist. Die Differenz ist der Zugewinn. Der Partner, der mehr erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz abgeben.

Die steuerlichen Vorteile der Güterstandsschaukel

In der Praxis wird dieser Betrag genau berechnet. Oft wird dabei auch berücksichtigt, wer sich um die Kinder gekümmert hat und deshalb vielleicht beruflich kürzergetreten ist. So wird sichergestellt, dass die Vereinbarung für beide Seiten fair und angemessen ist.

Übertragung einer Immobilie als Ausgleich

Ein häufiger Weg, den Ausgleich zu leisten, ist die Übertragung von Immobilien. Statt eine hohe Summe Bargeld zu überweisen, kann ein Partner dem anderen zum Beispiel das gemeinsame Wohnhaus übertragen.

Das Haus als Gegenwert

Wenn ein Haus übertragen wird, muss vorher ein Fachmann den Wert genau ermitteln. Dieser Wert wird dann auf die Ausgleichsforderung angerechnet. Wenn das Haus weniger wert ist als der gesamte Anspruch, muss der Restbetrag zusätzlich in Geld ausgezahlt werden.

Rechte und Pflichten am Grundstück

Mit der Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet:

  1. Die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer steht allein im Grundbuch.
  2. Laufende Kosten für das Grundstück (wie Grundsteuern oder Versicherungen) müssen übernommen werden.
  3. Auch die Verantwortung für die Sicherheit (zum Beispiel das Streuen im Winter) geht über.

Was passiert mit den Schulden?

Oft ist ein Haus noch nicht abbezahlt, wenn es übertragen wird. Hier müssen klare Regeln getroffen werden. Meistens bleibt die Belastung (die Grundschuld) im Grundbuch bestehen.

Die Bank und das Darlehen

Auch wenn das Haus den Besitzer wechselt, läuft der Kreditvertrag bei der Bank oft weiter wie bisher. Die Eheleute können vereinbaren, dass der ursprüngliche Partner die Raten erst einmal weiterzahlt. Das gilt oft so lange, wie das Paar zusammenbleibt. Erst wenn es zu einer offiziellen Trennung oder Scheidung kommen sollte, ändern sich diese Pflichten. Dann muss derjenige, dem das Haus gehört, meist auch die Schulden allein übernehmen und den anderen Partner aus der Haftung befreien.

Zustand und Mängel der Immobilie

Bei einer solchen Übertragung gilt meistens der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“. Da die Partner das Haus bereits kennen, gibt es in der Regel keine Garantie für kleine Mängel. Nur wenn ein Partner absichtlich schwere Schäden verschweigt, müsste er dafür geradestehen. Auch laufende Kosten für die Erschließung (zum Beispiel neue Straßen oder Abwasserleitungen) werden ab dem Tag der Übergabe meist vom neuen Eigentümer getragen.

Die Rolle des Notars und des Finanzamts

Ein solcher Vertrag ist sehr komplex und muss daher notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt dafür, dass alle Änderungen korrekt in das Grundbuch eingetragen werden. Zudem informiert der Notar das Finanzamt über die Übertragung. Auch wenn der Vorgang oft steuerfrei bleibt, muss das Amt darüber Bescheid wissen, um dies prüfen zu können.

Wichtige Fristen

Es gibt rechtliche Fristen, zum Beispiel beim Erbe oder bei Schenkungen, die erst anfangen zu laufen, wenn eine Ehe aufgelöst wird. Über solche Details müssen sich die Eheleute im Vorfeld gut informieren, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Zusammenfassung der Vorteile

Die Güterstandsschaukel ist ein intelligentes Werkzeug zur Vermögensplanung. Sie hilft dabei:

  • Vermögen innerhalb der Familie sicher zu verteilen.
  • Die Partnerin oder den Partner wirtschaftlich besser abzusichern.
  • Steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen.
  • Klare Verhältnisse für die Zukunft zu schaffen.

Es handelt sich um einen rein rechtlichen und finanziellen Vorgang, der das Zusammenleben im Alltag nicht belastet, aber für die finanzielle Sicherheit beider Partner sorgt. Da jeder Fall individuell ist, ist eine persönliche Beratung unerlässlich.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine rechtliche Begleitung für die Gestaltung eines solchen Vertrages suchen, ist eine kompetente Beratung der nächste Schritt. Wir empfehlen Ihnen, für eine detaillierte Prüfung Ihres Falles mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufzunehmen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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