Die Streitverkündung im Zivilverfahren

Dezember 25, 2025

Die Streitverkündung im Zivilverfahren

In einem Zivilprozess streiten normalerweise zwei Parteien: der Kläger und der Beklagte. Es kann jedoch vorkommen, dass eine dritte Person (ein „Dritter“) indirekt von diesem Streit betroffen ist. Hier setzt das Institut der Streitverkündung an.

Grundlagen der Streitverkündung

Die Streitverkündung ist ein Werkzeug, mit dem eine Prozesspartei einen Dritten offiziell über den laufenden Rechtsstreit informiert. Das Ziel ist es, den Dritten an das Ergebnis des Prozesses zu binden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Partei befürchtet, dass sie bei einer Niederlage im aktuellen Prozess später Ansprüche gegen diesen Dritten geltend machen muss (Regress) oder selbst von ihm belangt werden könnte.

Warum verkündet man den Streit?

Ohne eine Streitverkündung gilt ein Urteil grundsätzlich nur zwischen den beiden Parteien, die vor Gericht stehen. Das kann zu einem großen Problem führen: dem Risiko des doppelten Verlierens.

Stellen Sie sich vor, ein Käufer verklagt einen Händler wegen einer kaputten Maschine. Der Händler verliert, weil das Gericht feststellt, dass die Maschine ab Werk defekt war. Wenn der Händler nun in einem zweiten Prozess den Hersteller der Maschine auf Schadenersatz verklagt, könnte ein anderes Gericht dort zu dem Schluss kommen, dass die Maschine beim Verlassen des Werks noch völlig in Ordnung war. Der Händler würde beide Prozesse verlieren, obwohl das logisch widersprüchlich ist. Die Streitverkündung verhindert dies, indem sie den Dritten (hier den Hersteller) an die Feststellungen des ersten Prozesses bindet.


Andere Formen der Beteiligung Dritter

Es gibt neben der Streitverkündung weitere Möglichkeiten, wie Dritte in einen Prozess einbezogen werden können. Diese müssen klar unterschieden werden:

Die Nebenintervention (Streithilfe)

Dies ist die Reaktion auf eine Streitverkündung oder ein freiwilliger Beitritt. Der Dritte wird „Nebenintervenient“. Er wird keine eigene Partei, unterstützt aber eine der Hauptparteien, um deren Sieg zu fördern. Er darf eigene Beweismittel vorbringen, darf aber der Hauptpartei nicht widersprechen.

Die Hauptintervention

Hier behauptet ein Dritter, dass ihm der strittige Gegenstand selbst gehört. Er klagt dann sowohl gegen den ursprünglichen Kläger als auch gegen den Beklagten. Er will den Gegenstand für sich selbst erstreiten.

Die Streitgenossenschaft

Hier klagen mehrere Personen gemeinsam oder werden gemeinsam verklagt. Das ist oft gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel wenn eine Erbengemeinschaft verklagt wird. Hier müssen alle Erben gemeinsam als „Streitgenossen“ auftreten.


Die Streitverkündung im Zivilverfahren

Voraussetzungen für eine zulässige Streitverkündung

Damit eine Streitverkündung wirksam ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese werden meist erst im zweiten Prozess (dem Folgeprozess) genau geprüft.

1. Ein rechtlicher Grund

Es muss ein Grund für die Einbeziehung vorliegen. Das Gesetz nennt hier vor allem:

  • Gewährleistung: Man will sich bei einem Dritten absichern (z.B. Händler beim Hersteller).
  • Schadloshaltung: Ein Dritter soll für den Schaden aufkommen, den man im Prozess erleidet.
  • Alternative Ansprüche: Es ist unklar, ob Person A oder Person B haftet.

2. Der Zeitpunkt

Die Streitverkündung muss erfolgen, während der Prozess noch läuft. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist es zu spät. Sie kann sogar schon erfolgen, bevor die Klage dem Gegner offiziell zugestellt wurde, solange sie bereits bei Gericht eingereicht ist.

3. Die Form

Die Streitverkündung erfolgt durch einen Schriftsatz an das Gericht. Dieser muss dem Dritten offiziell zugestellt werden. In diesem Dokument muss genau erklärt werden, worum es im Prozess geht und warum der Dritte einbezogen wird.


Die Wirkung: Was passiert nach der Verkündung?

Die wichtigste Folge der Streitverkündung ist die sogenannte Interventionswirkung. Das bedeutet, dass der Dritte das Ergebnis des ersten Prozesses gegen sich gelten lassen muss.

Wenn der Dritte beitritt

Tritt der Dritte dem Prozess als Helfer bei, kann er aktiv mitmischen. Er kann Zeugen benennen oder Dokumente vorlegen. Er ist dann an alle Tatsachen gebunden, die das Gericht im Urteil feststellt.

Wenn der Dritte nicht beitritt

Der Dritte kann sich auch entscheiden, nichts zu tun. Dennoch tritt die Bindungswirkung ein – vorausgesetzt, die Streitverkündung war zulässig. Er kann im späteren Prozess nicht mehr behaupten, dass das erste Urteil falsch war oder die Beweise nicht stimmten. Er wird so behandelt, als hätte er am ersten Prozess teilgenommen.

Hemmung der Verjährung

Ein sehr praktischer Vorteil der Streitverkündung ist, dass sie die Verjährung von Ansprüchen gegen den Dritten stoppt. Solange der erste Prozess läuft, tickt die Uhr für die Ansprüche gegen den Dritten nicht weiter.


Die Kosten des Verfahrens

Wer zahlt für den Dritten? Das Gesetz regelt dies fair:

  • Verliert die Partei, die der Dritte unterstützt hat, muss der Dritte seine eigenen Kosten (z.B. seinen Anwalt) selbst bezahlen.
  • Gewinnt die unterstützte Partei, muss der Gegner des ersten Prozesses auch die Kosten des Dritten übernehmen.

Bedeutung für die Praxis

In der juristischen Ausbildung wird die Streitverkündung oft stiefmütterlich behandelt, in der echten Anwaltspraxis ist sie jedoch überlebenswichtig. Ein Anwalt, der vergisst, einem Dritten den Streit zu verkünden, riskiert, dass sein Mandant einen Regressanspruch verliert. Dies kann zu hohen Schadenersatzforderungen gegen den Anwalt selbst führen.

Zusammenfassend sorgt die Streitverkündung dafür, dass Prozesse effizienter werden und widersprüchliche Urteile vermieden werden. Sie verteilt das Risiko eines Prozesses gerecht auf alle Beteiligten, die ein rechtliches Interesse am Ausgang haben.

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