Die Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben
RA und Notar Krau
Die Stufenklage ist ein Rechtsmittel im deutschen Zivilprozessrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten zur Verfügung steht, um seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben durchzusetzen.
Diese Klage besteht aus mehreren Stufen, die nacheinander durchlaufen werden, um den Pflichtteilsanspruch in voller Höhe geltend zu machen.
Hier sind die wesentlichen Schritte einer Stufenklage:
Zunächst fordert der Pflichtteilsberechtigte den Erben zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses auf (§ 2314 Abs. 1 BGB).
Der Erbe ist verpflichtet, ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände vorzulegen, das eine detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen enthält.
Schritte:
Sollte der Pflichtteilsberechtigte mit der erhaltenen Auskunft unzufrieden sein oder Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben haben,
kann er die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses und die Wertermittlung der einzelnen Nachlassgegenstände verlangen (§ 2314 Abs. 2 BGB).
Schritte:
Nachdem die genaue Höhe des Nachlasses und damit des Pflichtteilsanspruchs feststeht, kann der Pflichtteilsberechtigte den Erben auf Zahlung des ermittelten Pflichtteils verklagen (§ 2303 BGB).
Schritte:
Die Stufenklage ist ein effektives Instrument für Pflichtteilsberechtigte, um ihre Ansprüche gegenüber dem Erben durchzusetzen.
Sie ermöglicht eine systematische und umfassende Klärung des Nachlassbestands und stellt sicher, dass der Pflichtteil in der richtigen Höhe ausgezahlt wird.