Die Stundung des Pflichtteils einfach erklärt

Juni 20, 2025

Die Stundung des Pflichtteils einfach erklärt

RA und Notar Krau

Stell dir vor, jemand verstirbt und hinterlässt ein Testament, in dem du nicht bedacht wurdest, obwohl du eigentlich einen Anspruch auf einen Teil des Erbes hättest (z.B. als Kind oder Ehepartner). Dieser Anspruch wird Pflichtteil genannt. Er ist ein reiner Geldanspruch und beträgt die Hälfte deines gesetzlichen Erbteils.

Nun kann es aber sein, dass der Erbe, der dir den Pflichtteil auszahlen müsste, gerade nicht genügend flüssiges Geld hat, weil das Erbe zum Beispiel hauptsächlich aus einem Haus oder einem Unternehmen besteht. Würde der Erbe gezwungen, das Haus sofort zu verkaufen, um dich auszuzahlen, könnte das für ihn eine große Notlage bedeuten oder sogar das Unternehmen zerstören.

Hier kommt die Stundung des Pflichtteils ins Spiel.

Stundung bedeutet, dass der Erbe dir den Pflichtteil nicht sofort auszahlen muss, sondern später.

Das Gericht kann auf Antrag des Erben entscheiden, dass der Pflichtteil ganz oder teilweise später gezahlt werden darf.

Die Stundung des Pflichtteils einfach erklärt

Das passiert aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  1. Große Härte für den Erben: Es muss wirklich eine unbillige Härte für den Erben vorliegen, wenn er sofort zahlen müsste. Das ist der Fall, wenn er zum Beispiel das Familienheim verkaufen müsste, um den Pflichtteil zu begleichen, oder wenn die Existenz eines Unternehmens gefährdet wäre.
  2. Keine unzumutbare Belastung für den Pflichtteilsberechtigten: Gleichzeitig darf die Stundung für dich, den Pflichtteilsberechtigten, nicht unzumutbar sein. Das Gericht wägt also die Interessen des Erben gegen deine Interessen ab. Wenn du dringend auf das Geld angewiesen bist (z.B. für medizinische Behandlungen oder weil du selbst in Not bist), wird eine Stundung eher nicht gewährt.
  3. Sicherheiten können verlangt werden: Oft wird das Gericht anordnen, dass der Erbe dir Sicherheiten (z.B. eine Bürgschaft oder eine Hypothek auf das geerbte Haus) geben muss. So ist sichergestellt, dass du dein Geld später auch wirklich bekommst.
  4. Zinsen: Während der Stundung muss der Erbe dir Zinsen auf den gestundeten Betrag zahlen.

Zusammenfassend: Die Stundung des Pflichtteils ist eine Art „Aufschub der Zahlung“, der dem Erben in besonderen Härtefällen gewährt werden kann, um eine finanzielle Notlage zu vermeiden, ohne dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch verliert. Es ist ein Kompromiss, der beide Seiten berücksichtigt.

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