Die Stundung des Pflichtteils einfach erklärt
RA und Notar Krau
Stell dir vor, jemand verstirbt und hinterlässt ein Testament, in dem du nicht bedacht wurdest, obwohl du eigentlich einen Anspruch auf einen Teil des Erbes hättest (z.B. als Kind oder Ehepartner). Dieser Anspruch wird Pflichtteil genannt. Er ist ein reiner Geldanspruch und beträgt die Hälfte deines gesetzlichen Erbteils.
Nun kann es aber sein, dass der Erbe, der dir den Pflichtteil auszahlen müsste, gerade nicht genügend flüssiges Geld hat, weil das Erbe zum Beispiel hauptsächlich aus einem Haus oder einem Unternehmen besteht. Würde der Erbe gezwungen, das Haus sofort zu verkaufen, um dich auszuzahlen, könnte das für ihn eine große Notlage bedeuten oder sogar das Unternehmen zerstören.
Hier kommt die Stundung des Pflichtteils ins Spiel.
Stundung bedeutet, dass der Erbe dir den Pflichtteil nicht sofort auszahlen muss, sondern später.
Das Gericht kann auf Antrag des Erben entscheiden, dass der Pflichtteil ganz oder teilweise später gezahlt werden darf.
Das passiert aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Zusammenfassend: Die Stundung des Pflichtteils ist eine Art „Aufschub der Zahlung“, der dem Erben in besonderen Härtefällen gewährt werden kann, um eine finanzielle Notlage zu vermeiden, ohne dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch verliert. Es ist ein Kompromiss, der beide Seiten berücksichtigt.