
Die Totenruhe ist wichtiger als die Erreichbarkeit des Grabes
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25.04.2025, Az. 9 K 407/23
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall vorstellen, der vor dem Verwaltungsgericht Aachen verhandelt wurde und sich mit einem Thema beschäftigt,
das viele von uns im Laufe des Lebens betreffen kann: die Grabpflege und die Erreichbarkeit von Grabstätten.
Wenn der Weg zum Grab beschwerlich wird: Totenruhe versus Barrierefreiheit
Stellen Sie sich vor, Sie möchten das Grab eines geliebten Menschen besuchen, aber der Weg dorthin ist so steil und unwegsam, dass es Ihnen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation kaum möglich ist.
Genau diese Situation erlebte eine ältere Dame, deren Mann in einem Friedwald beigesetzt wurde.
Sie hatte sich für einen sogenannten Basisplatz entschieden, bei dem der genaue Ort der Urnenbeisetzung nicht im Voraus festgelegt wird.
Nun fiel es ihr schwer, diesen Platz zu erreichen, und sie beantragte bei der Stadt Münstereifel, die Urne ihres Mannes an einen leichter zugänglichen Ort umzubetten.
Das Gericht spricht: Die Totenruhe hat Vorrang
Das Verwaltungsgericht Aachen (Urteil vom 25.04.2025, Az. 9 K 407/23) wies den Antrag der Witwe jedoch ab.
Die Richter stellten klar, dass die sogenannte Totenruhe ein sehr hohes Gut ist, das sogar im Grundgesetz verankert ist
(Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem postmortalen Achtungsanspruch, wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden hat).
Dieses Recht auf ungestörte Totenruhe überwiegt in diesem Fall die Schwierigkeiten der Witwe, das Grab zu erreichen.
Die bewusste Entscheidung für einen Basisplatz
Ein wichtiger Punkt in der Begründung des Gerichts war, dass sich die Seniorin bewusst für einen Basisplatz in einem Friedwald entschieden hatte.
Ihr hätte klar sein müssen, dass die Gegebenheiten in einem solchen naturbelassenen Waldgebiet möglicherweise nicht ideal für ältere oder körperlich beeinträchtigte Menschen sind.
Das Gericht führte aus, dass es die Totenruhe weitgehend entwerten würde, wenn man bei nachträglichen Umbettungswünschen
allein auf den Gesundheitszustand von Angehörigen abstellen würde, da unsere Gesellschaft immer älter wird und solche Fälle somit häufiger auftreten könnten.
Was bedeutet das für Sie?
Dieses Urteil zeigt, dass die Totenruhe in unserer Rechtsordnung einen sehr hohen Stellenwert genießt.
Wenn Sie eine Grabstätte auswählen, sollten Sie daher nicht nur die ästhetischen Aspekte berücksichtigen, sondern auch die zukünftige
Erreichbarkeit – insbesondere im Hinblick auf Ihr eigenes Alter und Ihre Gesundheit oder die Ihrer nahen Angehörigen.
Bei der Wahl eines Basisplatzes, bei dem der genaue Ort der Beisetzung nicht feststeht, sollten Sie sich der möglichen Einschränkungen bewusst sein.
Die Seniorin hat nun noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
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