Die Totenruhe ist wichtiger als die Erreichbarkeit des Grabes

Mai 12, 2025

Die Totenruhe ist wichtiger als die Erreichbarkeit des Grabes

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25.04.2025, Az. 9 K 407/23

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall vorstellen, der vor dem Verwaltungsgericht Aachen verhandelt wurde und sich mit einem Thema beschäftigt,

das viele von uns im Laufe des Lebens betreffen kann: die Grabpflege und die Erreichbarkeit von Grabstätten.

Wenn der Weg zum Grab beschwerlich wird: Totenruhe versus Barrierefreiheit

Stellen Sie sich vor, Sie möchten das Grab eines geliebten Menschen besuchen, aber der Weg dorthin ist so steil und unwegsam, dass es Ihnen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation kaum möglich ist.

Genau diese Situation erlebte eine ältere Dame, deren Mann in einem Friedwald beigesetzt wurde.

Sie hatte sich für einen sogenannten Basisplatz entschieden, bei dem der genaue Ort der Urnenbeisetzung nicht im Voraus festgelegt wird.

Nun fiel es ihr schwer, diesen Platz zu erreichen, und sie beantragte bei der Stadt Münstereifel, die Urne ihres Mannes an einen leichter zugänglichen Ort umzubetten.

Das Gericht spricht: Die Totenruhe hat Vorrang

Das Verwaltungsgericht Aachen (Urteil vom 25.04.2025, Az. 9 K 407/23) wies den Antrag der Witwe jedoch ab.

Die Richter stellten klar, dass die sogenannte Totenruhe ein sehr hohes Gut ist, das sogar im Grundgesetz verankert ist

(Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem postmortalen Achtungsanspruch, wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden hat).

Dieses Recht auf ungestörte Totenruhe überwiegt in diesem Fall die Schwierigkeiten der Witwe, das Grab zu erreichen.

Die Totenruhe ist wichtiger als die Erreichbarkeit des Grabes

Die bewusste Entscheidung für einen Basisplatz

Ein wichtiger Punkt in der Begründung des Gerichts war, dass sich die Seniorin bewusst für einen Basisplatz in einem Friedwald entschieden hatte.

Ihr hätte klar sein müssen, dass die Gegebenheiten in einem solchen naturbelassenen Waldgebiet möglicherweise nicht ideal für ältere oder körperlich beeinträchtigte Menschen sind.

Das Gericht führte aus, dass es die Totenruhe weitgehend entwerten würde, wenn man bei nachträglichen Umbettungswünschen

allein auf den Gesundheitszustand von Angehörigen abstellen würde, da unsere Gesellschaft immer älter wird und solche Fälle somit häufiger auftreten könnten.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil zeigt, dass die Totenruhe in unserer Rechtsordnung einen sehr hohen Stellenwert genießt.

Wenn Sie eine Grabstätte auswählen, sollten Sie daher nicht nur die ästhetischen Aspekte berücksichtigen, sondern auch die zukünftige

Erreichbarkeit – insbesondere im Hinblick auf Ihr eigenes Alter und Ihre Gesundheit oder die Ihrer nahen Angehörigen.

Bei der Wahl eines Basisplatzes, bei dem der genaue Ort der Beisetzung nicht feststeht, sollten Sie sich der möglichen Einschränkungen bewusst sein.

Die Seniorin hat nun noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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