Die Übergabe von Grundstücken und der Schutz der Familie

April 21, 2026
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Die Übergabe von Grundstücken und der Schutz der Familie

Wenn ein Haus oder ein Grundstück innerhalb der Familie übergeben wird, ist das oft ein Grund zur Freude. Meistens bekommt ein Kind die Immobilie, während die anderen Geschwister leer ausgehen oder eine Abfindung erhalten. Doch hinter dieser Entscheidung lauern rechtliche Gefahren, die besonders dann wichtig werden, wenn die Eltern später pflegebedürftig werden.

Es geht um das Thema Unterhalt und die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss, wenn das Geld der Eltern nicht mehr ausreicht. Oft springt dann das Sozialamt ein. Doch das Amt holt sich das Geld gerne von den Kindern zurück. Dabei können Geschwister, die eigentlich gar nichts vom Erbe erhalten haben, plötzlich zur Kasse gebeten werden.


Das Problem mit dem Sozialamt und dem Unterhalt

In Deutschland sind Kinder verpflichtet, für ihre Eltern Unterhalt zu zahlen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können. Das ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und in ein Heim müssen, reichen Rente und Pflegeversicherung oft nicht aus.

Wenn der Staat einspringt

Reicht das Vermögen der Eltern nicht, zahlt zunächst der Träger der Sozialhilfe. Der Staat möchte dieses Geld aber zurückhaben. Deshalb gehen die Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder automatisch auf das Sozialamt über. Das bedeutet: Das Amt fordert das Geld direkt von den Kindern ein.

Die Schenkung und ihre Folgen

Oft haben Eltern Jahre zuvor ihr Haus an eines der Kinder verschenkt. Wenn sie nun innerhalb von zehn Jahren nach dieser Schenkung bedürftig werden, kann das Sozialamt die Schenkung sogar zurückfordern. Aber auch wenn die Schenkung länger her ist, bleibt die Pflicht zum Unterhalt bestehen. Hier beginnt die Schwierigkeit für die Geschwister, die das Haus nicht bekommen haben.


Warum „weichende Geschwister“ gefährdet sind

Als „weichende Geschwister“ bezeichnet man die Kinder, die bei der Hausübergabe nicht berücksichtigt wurden. Oft verzichten diese Geschwister beim Notar auf ihren Pflichtteil, um dem Bruder oder der Schwester den Erhalt des Hofes oder des Hauses zu ermöglichen.

Die ungerechte Last

Es wirkt sehr ungerecht: Ein Kind bekommt das wertvolle Haus, das andere Kind verzichtet auf sein Erbe. Jahre später verlangt das Sozialamt von beiden Kindern den gleichen Unterhalt für die Eltern. Das Kind, das das Haus bekommen hat, steht finanziell oft viel besser da. Trotzdem wird das Kind, das nichts bekommen hat, ebenfalls zur Kasse gebeten, solange es ein gewisses Einkommen hat.

Die Rolle des Pflichtteilsverzichts

Viele Geschwister denken, dass sie durch einen Verzicht auf den Pflichtteil aus der Sache heraus sind. Das Gegenteil ist der Fall. Durch den Verzicht haben sie rechtlich keinen Anspruch mehr auf das Erbe, aber die gesetzliche Pflicht, Unterhalt für die Eltern zu zahlen, bleibt bestehen. Das kann zu einer extremen finanziellen Belastung führen.


Lösungen durch vertragliche Vereinbarungen

Damit es in der Familie nicht zum Streit kommt und die Gerechtigkeit gewahrt bleibt, müssen im Übergabevertrag kluge Regelungen getroffen werden. Man kann sich nämlich im Innenverhältnis der Familie gegenseitig absichern.

Die Freistellungserklärung

Eine gängige Lösung ist die sogenannte Freistellungspflicht. Hierbei verspricht das Kind, das das Haus erhält, die anderen Geschwister von Unterhaltsforderungen des Sozialamts freizuhalten. Wenn das Sozialamt also Geld von den weichenden Geschwistern fordert, muss das Kind, das das Haus bekommen hat, diese Kosten übernehmen.

Die Übergabe von Grundstücken und der Schutz der Familie

Grenzen der Freistellung

Eine unbegrenzte Freistellung ist für den Erwerber des Hauses jedoch oft riskant. Er muss schließlich schon das Haus instand halten und vielleicht sogar Pflegeleistungen für die Eltern erbringen. Deshalb einigt man sich oft auf eine Obergrenze. Diese Grenze kann zum Beispiel ein bestimmter Prozentsatz des Grundstückswertes sein. So bleibt das Risiko für alle Beteiligten kalkulierbar.

Die Absicherung der Zusage

Ein Versprechen auf Papier ist gut, aber eine Sicherheit im Grundbuch ist besser. Wenn das Kind, das das Haus bekommen hat, später selbst kein Geld mehr hat, nützt die Freistellung den Geschwistern wenig. Deshalb kann man diese Verpflichtung durch eine Sicherungshypothek oder eine Bankbürgschaft absichern. Das sorgt dafür, dass das Geld im Ernstfall wirklich fließt.


Alternative: Der bedingte Verzicht

Ein weiterer Weg, um Gerechtigkeit herzustellen, ist der „auflösend bedingte Pflichtteilsverzicht“. Das klingt kompliziert, ist aber eine geschickte Lösung.

Dabei erklären die Geschwister: „Wir verzichten auf unser Erbe, damit du das Haus bekommst. Aber wenn wir später vom Sozialamt für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden, wird dieser Verzicht ungültig.“

In diesem Fall werden die Geschwister so gestellt, als hätten sie nie verzichtet. Sie können dann ihren Pflichtteil fordern, um mit diesem Geld die Forderungen des Sozialamts zu begleichen. Das schützt ihr eigenes privates Vermögen.


Warum eine professionelle Beratung wichtig ist

Die Gestaltung solcher Verträge ist eine hohe Kunst. Es gibt viele Details zu beachten, damit die Regelungen auch vor Gericht standhalten. Pauschale Lösungen sind selten gut, da jede Familie und jede Immobilie anders ist. Man muss genau berechnen, wie viel das Haus wert ist und welche Lasten (wie Wohnrechte oder Pflegepflichten) bereits auf dem Erwerber lasten.

Die Rolle des Notars

Ein Notar muss die Beteiligten über die Risiken aufklären. Er weist darauf hin, dass man sich gegen die Forderungen des Staates absichern kann. Wer hier an der falschen Stelle spart und keinen wasserdichten Vertrag aufsetzt, riskiert Jahre später böse Überraschungen und Familienzwist.

Die wirtschaftliche Bonität

Man darf nie vergessen: Jede Vereinbarung ist nur so viel wert wie das Vermögen der Person, die sie unterschreibt. Wenn das Kind, das das Haus erhalten hat, insolvent wird, stehen die Geschwister trotz Freistellungserklärung im Regen. Daher ist die Frage der Absicherung (wie oben erwähnt durch Hypotheken) ein zentraler Punkt jeder Beratung.


Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Die Übergabe einer Immobilie ist mehr als nur ein Termin beim Grundbuchamt. Es ist eine strategische Entscheidung für die gesamte Familie. Um weichende Geschwister vor den oft hohen Forderungen der Sozialhilfeträger zu schützen, sind klare vertragliche Regeln unerlässlich.

Ob eine Freistellungserklärung mit Obergrenze oder ein bedingter Pflichtteilsverzicht die beste Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass alle Beteiligten offen über die Risiken der Altersvorsorge und Pflegekosten sprechen. Gerechtigkeit in der Familie lässt sich nur durch vorausschauende Planung erreichen.

Wenn Sie vor einer solchen Entscheidung stehen oder bereits eine Immobilie übergeben haben und nun mit Forderungen konfrontiert werden, sollten Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat einholen. Die rechtlichen Fallstricke im Sozial- und Erbrecht sind vielfältig und für Laien kaum zu durchschauen.

Für eine umfassende Beratung und die rechtssichere Gestaltung Ihrer Verträge sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

RA und Notar Krau

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