
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, ist oft bereits eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Diese dient der Bank des Verkäufers als Sicherheit für dessen Kredit. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, diese bestehende Grundschuld nicht löschen zu lassen, sondern sie zu übernehmen.
Der bereitgestellte Text erklärt, unter welchen Bedingungen dies geschieht und was dabei rechtlich beachtet werden muss. Besonders wichtig ist hierbei, dass zwar die Grundschuld als Sicherheit übernommen wird, aber in der Regel nicht das alte Darlehen des Verkäufers.
Eine Übernahme ist praktisch nur bei einer Grundschuld sinnvoll, nicht bei anderen Pfandrechten. Dies kommt meistens dann infrage, wenn Sie als Käufer Ihr eigenes Darlehen bei derselben Bank aufnehmen, bei der auch der Verkäufer schon Kunde war.
Viele Beteiligte denken dabei zuerst an die Kosten. Wenn eine alte Grundschuld im Grundbuch stehen bleibt und für Sie neu genutzt wird, spart man sich die Gebühren für:
Obwohl man Kosten sparen kann, sollte ein Notar laut Text grundsätzlich eher nicht dazu raten. Der Grund ist einfach: Die Ersparnis ist oft sehr gering. Das liegt an den gesetzlichen Gebühren.
Für das sogenannte Schuldanerkenntnis, das Sie als Käufer gegenüber der Bank abgeben müssen, fällt ohnehin eine Gebühr an. Bei diesem Anerkenntnis unterwerfen Sie sich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Das bedeutet, die Bank könnte bei Zahlunsausfall direkt handeln. Da diese Gebühr sowieso bezahlt werden muss, schrumpft der finanzielle Vorteil der Übernahme deutlich zusammen.
Wenn Sie eine Grundschuld übernehmen, ohne das Darlehen des Verkäufers weiterzuführen, müssen rechtlich einige Hebel umgelegt werden.
Das ist der wichtigste Punkt: Die Grundschuld ist durch einen Vertrag (den Sicherungsvertrag) mit den Schulden des Verkäufers verknüpft. Ohne eine ausdrückliche Änderung würde die Grundschuld der Bank weiterhin als Sicherheit für alle alten Schulden des Verkäufers dienen. Das wäre für Sie als Käufer gefährlich.
Deshalb muss vereinbart werden:
Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass Sie die bestehende Grundschuld in einer bestimmten Höhe (zum Beispiel mit 18 Prozent Zinsen jährlich) übernehmen. Sie erkennen an, dass Sie der Bank diesen Betrag schulden. Dies ist ein rein rechtliches Instrument, damit die Bank eine Sicherheit hat, die unabhängig vom eigentlichen Darlehensvertrag funktioniert.
Damit alles sicher abläuft, werden im Vertrag klare Regeln für die Beteiligten und die Bank festgelegt.
Die Bank des Verkäufers (im Text als A-Bank bezeichnet) muss dem Notar genau mitteilen, wie viel Geld der Verkäufer noch schuldet. Dieser Betrag wird dann aus Ihrem Kaufpreis direkt an die Bank gezahlt, um die alten Schulden zu tilgen.
Sobald dieses Geld geflossen ist, treten automatisch folgende Wirkungen ein:
Der Notar hat hierbei eine wichtige Kontrollfunktion. Er wird beauftragt, eine schriftliche Bestätigung der Bank einzuholen. In dieser muss die Bank zustimmen, dass:
Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Geld richtig verwendet wird, ist die Zahlung des Kaufpreises an Bedingungen geknüpft.
Der Kaufpreis wird erst dann fällig (oder vom Notarkonto ausgezahlt), wenn die Bank die oben genannten Punkte bestätigt hat. Sie muss also klipp und klar sagen, welche Beträge abgelöst werden müssen und dass sie mit der Änderung des Sicherungsvertrages einverstanden ist. Diese Erklärung der Bank ist eine zwingende Voraussetzung, damit der Kauf sicher abgeschlossen werden kann.
| Aspekt | Detail |
| Vorteil | Eventuelle Ersparnis bei Grundbuchkosten für Löschung und Neueintragung. |
| Nachteil | Geringe Ersparnis wegen anfallender Notargebühren für das Schuldanerkenntnis. |
| Wichtig | Der Sicherungsvertrag muss zwingend auf den Käufer umgestellt werden. |
| Sicherheit | Der Notar überwacht die Bestätigung durch die Bank vor der Kaufpreiszahlung. |
Wenn Sie Fragen zu diesen komplexen Abläufen haben oder Unterstützung bei einem Immobilienkauf benötigen, bietet sich eine fachkundige Beratung an.
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