Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach der Möhringschen Tabelle
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft ein Erbe. Manchmal bestimmt der Verstorbene in seinem Testament eine Person, die sich um alles kümmern soll. Diese Person nennt man Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker hat viel Arbeit. Er muss Rechnungen bezahlen. Er muss den Nachlass verwalten. Er muss das Erbe an die richtigen Personen verteilen. Für diese wichtige Aufgabe bekommt er Geld. Dieses Geld nennt man Vergütung.
Doch wie viel Geld steht ihm zu? Das Gesetz sagt dazu nur wenig. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in Paragraph 2221: Der Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergütung verlangen. Aber was bedeutet „angemessen“? Das Wort ist sehr ungenau. Es gibt keinen festen Betrag im Gesetz. Deshalb nutzen Fachleute Tabellen als Orientierung. Eine der bekanntesten Tabellen ist die Möhringsche Tabelle.
Die Tabelle hat ihren Namen von Philipp Möhring. Er war ein sehr bekannter Rechtsanwalt in Deutschland. Schon im Jahr 1954 hat er sich Gedanken über die Bezahlung gemacht. Er wollte eine Hilfe für Gerichte und Erben schaffen. Er wollte, dass die Bezahlung fair ist. Seine Ideen wurden über viele Jahre immer wieder angepasst. Auch wenn die Tabelle alt ist, nutzen viele Menschen sie heute noch als Grundlage.
Die Möhringsche Tabelle nutzt Prozente. Die Höhe der Bezahlung hängt vom Wert des Erbes ab. Diesen Wert nennt man Bruttonachlass. Das ist die gesamte Summe aller Dinge, die der Verstorbene besessen hat. Dazu gehören zum Beispiel:
Wichtig ist: Schulden werden bei der Möhringschen Tabelle am Anfang meistens nicht abgezogen. Man schaut sich zuerst den gesamten Wert an.
Die Tabelle ist in Stufen unterteilt. Je größer das Erbe ist, desto kleiner wird der Prozentsatz. Das klingt erst einmal seltsam. Aber bei einem sehr großen Erbe wäre die Summe sonst extrem hoch. Hier ist ein Überblick über die klassischen Sätze der Möhringschen Tabelle:
Man nennt diese Grundgebühr auch Konstituierungsgebühr. Das ist ein schweres Wort. Es bedeutet einfach: Das ist das Geld für die erste Einrichtung und Organisation des Erbes.
Der Testamentsvollstrecker bekommt nicht nur die Grundgebühr. Manchmal ist die Arbeit besonders schwer. Die Möhringsche Tabelle sieht dafür Zuschläge vor. Das sind zusätzliche Zahlungen.
Oft muss der Testamentsvollstrecker das Erbe komplett auflösen. Er muss Verträge kündigen. Er muss das Haus verkaufen. Er muss den Hausrat verteilen. Wenn er das Erbe also nicht nur verwaltet, sondern „abwickelt“, bekommt er mehr Geld. Man spricht hier oft von einer weiteren Gebühr in Höhe von etwa 1 % bis 2 % des Nachlasswertes.
Manchmal soll der Testamentsvollstrecker das Erbe über viele Jahre behalten. Ein Beispiel: Die Erben sind noch sehr jung. Der Testamentsvollstrecker passt auf das Geld auf, bis die Kinder erwachsen sind. Das nennt man Dauertestamentsvollstreckung. Für jedes Jahr dieser Verwaltung bekommt er eine extra Gebühr. Diese beträgt oft 1/3 bis 1/2 Prozent des Wertes pro Jahr.
Manche Erbfälle sind wie ein Krimi. Vielleicht gibt es Streit in der Familie. Vielleicht gibt es komplizierte Firmen im Ausland. Vielleicht muss der Testamentsvollstrecker viele Steuern erklären. In solchen Fällen darf er mehr Geld verlangen. Die Möhringsche Tabelle erlaubt Zuschläge von 25 % bis 100 % auf die Grundgebühr. Das hängt davon ab, wie viel Zeit und Kraft die Arbeit kostet.
Damit Sie die Tabelle und das Thema verstehen, folgen hier Erklärungen für schwierige Wörter:
Wenn Sie ein Testament schreiben, sollten Sie an die Kosten denken. Sie können im Testament selbst festlegen, wie viel der Testamentsvollstrecker bekommen soll. Sie können schreiben: „Er bekommt Geld nach der Möhringschen Tabelle.“ Das schafft Klarheit. Niemand muss dann vor Gericht streiten.
Wenn Sie ein Erbe sind, hilft Ihnen die Tabelle zur Kontrolle. Verlangt der Testamentsvollstrecker zu viel? Dann können Sie die Tabelle als Vergleich nutzen. Sie dient als ein gerechter Maßstab.
Ja, es gibt auch die Neue Rheinische Tabelle. Diese ist moderner. Viele Experten finden sie heute besser. Sie ist etwas genauer bei sehr kleinen oder sehr großen Erben. Trotzdem bleibt die Möhringsche Tabelle ein Klassiker. Sie wird oft in alten Verträgen oder Urteilen genannt.
Ein Testamentsvollstrecker trägt eine hohe Verantwortung. Er haftet sogar mit seinem eigenen Geld, wenn er schwere Fehler macht. Deshalb ist eine gute Bezahlung gerechtfertigt. Die Möhringsche Tabelle hilft dabei, diese Bezahlung zu berechnen.