Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach der Möhringschen Tabelle

Dezember 28, 2025

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach der Möhringschen Tabelle

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft ein Erbe. Manchmal bestimmt der Verstorbene in seinem Testament eine Person, die sich um alles kümmern soll. Diese Person nennt man Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker hat viel Arbeit. Er muss Rechnungen bezahlen. Er muss den Nachlass verwalten. Er muss das Erbe an die richtigen Personen verteilen. Für diese wichtige Aufgabe bekommt er Geld. Dieses Geld nennt man Vergütung.

Doch wie viel Geld steht ihm zu? Das Gesetz sagt dazu nur wenig. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in Paragraph 2221: Der Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergütung verlangen. Aber was bedeutet „angemessen“? Das Wort ist sehr ungenau. Es gibt keinen festen Betrag im Gesetz. Deshalb nutzen Fachleute Tabellen als Orientierung. Eine der bekanntesten Tabellen ist die Möhringsche Tabelle.

Wer war Möhring?

Die Tabelle hat ihren Namen von Philipp Möhring. Er war ein sehr bekannter Rechtsanwalt in Deutschland. Schon im Jahr 1954 hat er sich Gedanken über die Bezahlung gemacht. Er wollte eine Hilfe für Gerichte und Erben schaffen. Er wollte, dass die Bezahlung fair ist. Seine Ideen wurden über viele Jahre immer wieder angepasst. Auch wenn die Tabelle alt ist, nutzen viele Menschen sie heute noch als Grundlage.


Die Grundlagen der Berechnung

Die Möhringsche Tabelle nutzt Prozente. Die Höhe der Bezahlung hängt vom Wert des Erbes ab. Diesen Wert nennt man Bruttonachlass. Das ist die gesamte Summe aller Dinge, die der Verstorbene besessen hat. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Das Geld auf dem Bankkonto.
  • Das Haus oder die Eigentumswohnung.
  • Das Auto und der Schmuck.
  • Aktien und andere Wertpapiere.

Wichtig ist: Schulden werden bei der Möhringschen Tabelle am Anfang meistens nicht abgezogen. Man schaut sich zuerst den gesamten Wert an.

Die Staffelung der Gebühren

Die Tabelle ist in Stufen unterteilt. Je größer das Erbe ist, desto kleiner wird der Prozentsatz. Das klingt erst einmal seltsam. Aber bei einem sehr großen Erbe wäre die Summe sonst extrem hoch. Hier ist ein Überblick über die klassischen Sätze der Möhringschen Tabelle:

  1. Bei einem Erbe bis 25.000 Euro: Hier beträgt die Gebühr oft 4 % bis 5 %.
  2. Bei einem Erbe bis 50.000 Euro: Hier sinkt der Satz auf etwa 3 % bis 4 %.
  3. Bei einem Erbe bis 250.000 Euro: Hier liegt der Satz meist bei 2,5 % bis 3 %.
  4. Bei einem Erbe über 1.000.000 Euro: Hier sinkt der Satz oft auf 1,5 % bis 2 %.

Man nennt diese Grundgebühr auch Konstituierungsgebühr. Das ist ein schweres Wort. Es bedeutet einfach: Das ist das Geld für die erste Einrichtung und Organisation des Erbes.

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach der Möhringschen Tabelle


Besondere Aufgaben kosten extra

Der Testamentsvollstrecker bekommt nicht nur die Grundgebühr. Manchmal ist die Arbeit besonders schwer. Die Möhringsche Tabelle sieht dafür Zuschläge vor. Das sind zusätzliche Zahlungen.

Die Abwicklungsgebühr

Oft muss der Testamentsvollstrecker das Erbe komplett auflösen. Er muss Verträge kündigen. Er muss das Haus verkaufen. Er muss den Hausrat verteilen. Wenn er das Erbe also nicht nur verwaltet, sondern „abwickelt“, bekommt er mehr Geld. Man spricht hier oft von einer weiteren Gebühr in Höhe von etwa 1 % bis 2 % des Nachlasswertes.

Die Verwaltungsgebühr

Manchmal soll der Testamentsvollstrecker das Erbe über viele Jahre behalten. Ein Beispiel: Die Erben sind noch sehr jung. Der Testamentsvollstrecker passt auf das Geld auf, bis die Kinder erwachsen sind. Das nennt man Dauertestamentsvollstreckung. Für jedes Jahr dieser Verwaltung bekommt er eine extra Gebühr. Diese beträgt oft 1/3 bis 1/2 Prozent des Wertes pro Jahr.

Zuschläge für besondere Mühe

Manche Erbfälle sind wie ein Krimi. Vielleicht gibt es Streit in der Familie. Vielleicht gibt es komplizierte Firmen im Ausland. Vielleicht muss der Testamentsvollstrecker viele Steuern erklären. In solchen Fällen darf er mehr Geld verlangen. Die Möhringsche Tabelle erlaubt Zuschläge von 25 % bis 100 % auf die Grundgebühr. Das hängt davon ab, wie viel Zeit und Kraft die Arbeit kostet.


Fachbegriffe einfach erklärt

Damit Sie die Tabelle und das Thema verstehen, folgen hier Erklärungen für schwierige Wörter:

  • Nachlass: Das ist alles, was eine Person nach ihrem Tod hinterlässt.
  • Vermächtnis: Das ist ein bestimmtes Geschenk aus dem Erbe. Zum Beispiel: „Meine Nichte bekommt meine goldene Uhr.“ Der Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass die Uhr ankommt.
  • Pflichtteil: Manche nahen Verwandte haben ein Recht auf Geld, auch wenn sie nicht im Testament stehen. Das Gesetz schützt sie.
  • Auseinandersetzung: Das bedeutet im Erbrecht nicht unbedingt Streit. Es meint die Aufteilung des Erbes unter den Erben. Wenn jeder seinen Teil hat, ist die Gemeinschaft „auseinandergesetzt“.
  • Bruttowert: Das ist der Wert vor Abzug von Kosten oder Schulden.

Warum ist die Tabelle wichtig für Sie?

Wenn Sie ein Testament schreiben, sollten Sie an die Kosten denken. Sie können im Testament selbst festlegen, wie viel der Testamentsvollstrecker bekommen soll. Sie können schreiben: „Er bekommt Geld nach der Möhringschen Tabelle.“ Das schafft Klarheit. Niemand muss dann vor Gericht streiten.

Wenn Sie ein Erbe sind, hilft Ihnen die Tabelle zur Kontrolle. Verlangt der Testamentsvollstrecker zu viel? Dann können Sie die Tabelle als Vergleich nutzen. Sie dient als ein gerechter Maßstab.

Gibt es andere Tabellen?

Ja, es gibt auch die Neue Rheinische Tabelle. Diese ist moderner. Viele Experten finden sie heute besser. Sie ist etwas genauer bei sehr kleinen oder sehr großen Erben. Trotzdem bleibt die Möhringsche Tabelle ein Klassiker. Sie wird oft in alten Verträgen oder Urteilen genannt.


Zusammenfassung der Vorteile

  • Klarheit: Man weiß sofort, in welchem Bereich die Kosten liegen.
  • Fairness: Wer mehr arbeitet oder mehr Verantwortung trägt, bekommt mehr Geld.
  • Sicherheit: Gerichte nutzen diese Tabellen oft als Hilfe bei Urteilen.

Ein Testamentsvollstrecker trägt eine hohe Verantwortung. Er haftet sogar mit seinem eigenen Geld, wenn er schwere Fehler macht. Deshalb ist eine gute Bezahlung gerechtfertigt. Die Möhringsche Tabelle hilft dabei, diese Bezahlung zu berechnen.

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