Die Wertermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Oktober 28, 2024

Die Wertermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein komplexer Prozess, der sicherstellen soll, dass der Wert des übertragenen Vermögens

korrekt ermittelt und die Steuer entsprechend berechnet wird.

RA und Notar Krau

Grundprinzip:

Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist die Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Er entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Verfahren zur Wertermittlung:

Je nach Art des vererbten oder geschenkten Vermögens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:

  • Immobilien:
    • Vergleichswertverfahren: Hierbei wird der Wert der Immobilie anhand von Vergleichsobjekten ermittelt, die in Lage, Nutzung, Größe und Ausstattung ähnlich sind.
    • Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Immobilien angewendet. Der Wert ergibt sich aus den erzielbaren Mieteinnahmen.
    • Sachwertverfahren: Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn die beiden anderen Verfahren nicht anwendbar sind, z.B. bei Spezialimmobilien oder selbstgenutzten Einfamilienhäusern. Hierbei werden die Herstellungskosten der Immobilie unter Berücksichtigung der Abnutzung zugrunde gelegt.
  • Unternehmen:
    • Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Der Wert des Unternehmens wird auf Basis der zukünftig zu erwartenden Erträge ermittelt.
  • Sonstiges Vermögen:
    • Bewertung nach Börsenkursen oder Marktpreisen: Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände etc. werden in der Regel zu ihren aktuellen Marktpreisen bewertet.
    • Bewertung im Einzelfall: Bei anderen Vermögensgegenständen, z.B. Antiquitäten, Oldtimern oder Sammlungen, kann eine individuelle Bewertung durch Sachverständige erforderlich sein.

Die Wertermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Besonderheiten:

  • Bewertungsstichtag: Der Stichtag für die Bewertung ist der Todestag des Erblassers bzw. der Tag der Schenkung.
  • Freibeträge: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Freibeträge, die von der Steuer verschont bleiben. Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker ab.
  • Steuerklassen: Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker und dem Wert des Erbes bzw. der Schenkung.

Hinweise:

  • Die Wertermittlung ist ein komplexer Prozess, der von vielen Faktoren beeinflusst wird. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder einen Sachverständigen zu wenden.
  • Die Finanzverwaltung bietet auf ihrer Website Informationen und Broschüren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer an.

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