Die Wertermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein komplexer Prozess, der sicherstellen soll, dass der Wert des übertragenen Vermögens
korrekt ermittelt und die Steuer entsprechend berechnet wird.
Grundprinzip:
Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist die Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Er entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.
Verfahren zur Wertermittlung:
Je nach Art des vererbten oder geschenkten Vermögens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:
Besonderheiten:
Hinweise: