Die wesentlichen Änderungen durch das MoMiG

Juni 24, 2025

Die wesentlichen Änderungen durch das MoMiG

RA und Notar Krau

Das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) ist ein Gesetz, das 2008 in Deutschland eingeführt wurde, um die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) flexibler und attraktiver zu machen. Stell dir vor, die GmbH war vorher ein bisschen steif und langsam, und das MoMiG sollte sie moderner und schneller machen.

Hier die wichtigsten Änderungen, ganz einfach erklärt:

1 Leichtere und schnellere Gründung

Früher war es relativ aufwendig und teuer, eine GmbH zu gründen. Das MoMiG hat hier einiges vereinfacht:

Die „Mini-GmbH“ (UG (haftungsbeschränkt)):

Das ist die größte Neuerung für viele Gründer. Man kann jetzt schon mit 1 Euro Stammkapital starten (vorher waren 25.000 Euro nötig). Allerdings muss man einen Teil der Gewinne zurücklegen, bis man 25.000 Euro angespart hat. Das soll kleinen Unternehmen den Start erleichtern.

Musterprotokoll:

Für ganz einfache Gründungen gibt es jetzt Vordrucke, die man nutzen kann. Das spart Zeit und Notarkosten, wenn man ein Unternehmen mit wenigen Gründern und einem Geschäftsführer aufsetzt.


Schnellere Eintragung:

Die Eintragung ins Handelsregister sollte zügiger gehen.

2 Mehr Flexibilität für bestehende GmbHs

Auch für GmbHs, die schon existieren, gab es wichtige Änderungen:

Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland:

Eine deutsche GmbH kann jetzt ihren „echten“ Geschäftssitz auch im Ausland haben, solange der offizielle „Papiersitz“ in Deutschland bleibt. Das macht sie international wettbewerbsfähiger.


Bedeutung der Gesellschafterliste:

Die Liste der Gesellschafter (also der Eigentümer einer GmbH), die beim Handelsregister hinterlegt ist, wurde viel wichtiger. Nur wer dort eingetragen ist, gilt als Gesellschafter und kann zum Beispiel über Gewinne mitentscheiden. Das soll Betrug erschweren.

Die wesentlichen Änderungen durch das MoMiG


Erwerb von Anteilen:

Es wurde klarer geregelt, wann man Anteile an einer GmbH gutgläubig erwerben kann. Das heißt, wenn man Anteile kauft und nicht weiß, dass der Verkäufer nicht der echte Eigentümer ist, kann man trotzdem Eigentümer werden, wenn die Gesellschafterliste korrekt war.


Gesellschafterdarlehen:

Die Regeln für Darlehen, die Gesellschafter ihrer eigenen GmbH geben, wurden vereinfacht. Früher gab es hier komplizierte „Eigenkapitalersatz“-Regeln, die jetzt deutlich gelockert wurden.

3 Kampf gegen Missbrauch

Ein weiteres Ziel des MoMiG war es, Missbrauch zu bekämpfen und den Gläubigerschutz zu verbessern:

Pflicht zur Geschäftsanschrift:

Jede GmbH muss jetzt eine inländische Geschäftsadresse im Handelsregister eintragen. Das soll verhindern, dass „Scheinfirmen“ existieren.


Haftung bei „Führungslosigkeit“:

Wenn eine GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat, können die Gesellschafter in bestimmten Fällen persönlich für Erklärungen haftbar gemacht werden, die der GmbH gegenüber abgegeben werden.


Zusammenfassend kann man sagen:

Das MoMiG hat die Gründung einer GmbH vereinfacht und verbilligt, die GmbH flexibler gemacht (besonders international) und gleichzeitig den Gläubigerschutz gestärkt, um Missbrauch zu verhindern. Es war ein großer Schritt, um die deutsche GmbH modern und attraktiv zu halten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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