Die Wiederverheiratungsklausel in letztwilligen Verfügungen

Dezember 7, 2024

Eine Wiederverheiratungsklausel ist eine Bestimmung in letztwilligen Verfügungen, die festlegt, was mit dem Erbe des zuerst verstorbenen Ehegatten passiert, wenn der überlebende Ehegatte erneut heiratet.

Sie wird häufig in Berliner Testamenten verwendet, um das Erbe der Kinder zu schützen.

Warum eine Wiederverheiratungsklausel?

  • Schutz des Erbes der Kinder: Ohne eine solche Klausel würde der überlebende Ehegatte im Berliner Testament Alleinerbe und könnte den Nachlass frei verwalten. Bei einer Wiederverheiratung bestünde die Gefahr, dass der neue Ehepartner Einfluss auf das Vermögen nimmt oder im Falle einer Scheidung sogar einen Teil davon erhält. Die Wiederverheiratungsklausel verhindert dies, indem sie den Nachlass des Erstversterbenden für die Kinder sichert.
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen: Durch die Wiederverheiratung entstehen neue Pflichtteilsberechtigte. Die Klausel verhindert, dass diese Ansprüche den Nachlass schmälern, der eigentlich für die Kinder bestimmt ist.

Die Wiederverheiratungsklausel in letztwilligen Verfügungen

Wie funktioniert eine Wiederverheiratungsklausel?

Im Falle einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten kann die Klausel verschiedene Folgen haben:

  • Übergang des Nachlasses auf die Kinder: Der überlebende Ehegatte verliert seinen Anspruch auf den Nachlass oder einen Teil davon. Die Kinder erben als Schlusserben das Vermögen des Erstversterbenden.
  • Vorerbschaft: Der überlebende Ehegatte wird zum Vorerben und die Kinder zu Nacherben. Der überlebende Ehegatte kann den Nachlass weiterhin nutzen, aber nicht frei darüber verfügen. Nach seinem Tod geht das Erbe automatisch an die Kinder über.
  • Teilungsanordnung: Der Nachlass wird zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern aufgeteilt.

Wichtige Punkte:

  • Individuelle Gestaltung: Die Wiederverheiratungsklausel kann individuell an die Bedürfnisse der Familie angepasst werden.
  • Rechtsberatung: Es ist ratsam, sich bei der Erstellung eines Testaments mit einer Wiederverheiratungsklausel von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Die Wiederverheiratungsklausel in letztwilligen Verfügungen

Beispiele für Wiederverheiratungsklauseln:

  • „Sollte der überlebende Ehegatte wieder heiraten, so erben unsere Kinder zu gleichen Teilen den Nachlass.“
  • „Im Falle einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten wird dieser zum Vorerben und unsere Kinder zu Nacherben eingesetzt.“

Zusätzliche Informationen:

  • Die Wiederverheiratungsklausel kann auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten.
  • Es gibt verschiedene Varianten der Wiederverheiratungsklausel, die sich in ihren Auswirkungen unterscheiden.

RA und Notar Krau

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