LAG Bremen 1 Sa 29/10
Urteil 29.06.2010
diskriminierende Kündigung – Entschädigungsanspruch
Das Landesarbeitsgericht Bremen hat in seinem Urteil vom 29.06.2010 entschieden, dass eine Entschädigung nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch dann möglich ist, wenn die Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Kündigung steht.
Hintergrund des Falles:
Eine deutsche Staatsangehörige mit russischem Akzent wurde in der Probezeit als Sachbearbeiterin gekündigt.
Sie klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber und forderte eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft.
Sie begründete dies damit, dass der Geschäftsführer des Unternehmens sich abfällig über ihren Akzent geäußert und sie deshalb gekündigt habe.
Kernaussagen des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden.
Es stellt klar, dass auch im Zusammenhang mit Kündigungen eine Entschädigung nach dem AGG möglich ist.
Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil diskriminierende Kündigungen oft schwer zu beweisen sind.
Durch die Möglichkeit der Entschädigung wird ein Anreiz für Arbeitgeber geschaffen, Diskriminierungen zu vermeiden.
Revision:
Das Gericht ließ die Revision gegen das Urteil zu, da das Bundesarbeitsgericht (BAG) die aufgeworfenen Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt hatte.
Insbesondere die Frage, ob eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG auch im Falle einer Kündigung verlangt werden kann, war zu diesem Zeitpunkt noch umstritten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung im Arbeitsleben leistet.
Es stärkt die Rechte von Arbeitnehmern und schafft einen Anreiz für Arbeitgeber, Diskriminierungen zu vermeiden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.