Doppelansässigkeit des Schenkers Inland + Schweden – BFH II R 27/20

Oktober 15, 2023

Doppelansässigkeit des Schenkers Inland + Schweden – BFH II R 27/20 – Urteil vom 24. Mai 2023, DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg , 05. August 2020, Az: 7 K 2779/18

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass eine Schenkung eines in Deutschland und Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt, da Schweden die Schenkungsteuer abgeschafft hat und somit keine Ansässigkeit für die Schenkungsteuer mehr besteht.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg wurde aufgehoben, und die Klage abgewiesen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung
    • Hintergrundinformationen zum Fall BFH II R 27/20
    • Ziel und Zweck der Entscheidung
  2. Vorgehendes Verfahren
    • Finanzgericht Baden-Württemberg, 05. August 2020, Az: 7 K 2779/18
    • Zusammenfassung des vorherigen Gerichtsverfahrens
  3. Zusammenfassung von RA und Notar Krau
    • Die Ansichten der Rechtsanwälte und Notare im Fall BFH II R 27/20
  4. Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)
    • Feststellung, dass die Schenkung eines in Deutschland und Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt
    • Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg und Abweisung der Klage
    • Kostenentscheidung
  5. Tatbestand BFH II R 27/20
    • Hintergrundinformationen zum Streitfall
    • Schenkung im Jahr 2005 von Anteilen an einer schwedischen AG
    • Ansässigkeit des Schenkers in Deutschland und Schweden
  6. Entscheidungsgründe BFH II R 27/20
    • Begründung der Revision und Aufhebung der Vorentscheidung
    • Erläuterung der Schenkungsteuer und persönlichen Steuerpflicht
    • Interpretation von Art. 4 DBA-Schweden 1992

Doppelansässigkeit des Schenkers Inland + Schweden – BFH II R 27/20


Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen.

Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt.

Tenor


Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.08.2020 – 7 K 2779/18 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

RA und Notar Krau

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