Dreizeugentestament als Nottestament
Ein Dreizeugentestament ist eine besondere Form des Testaments im deutschen Erbrecht, die in absoluten Notsituationen Anwendung findet.
Es handelt sich um ein sogenanntes Nottestament, das der Erblasser mündlich vor drei Zeugen erklären kann,
wenn er sich in naher Todesgefahr befindet und die Errichtung eines öffentlichen Testaments vor einem Notar oder eines Bürgermeistertestaments nicht mehr möglich ist.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für das Dreizeugentestament findet sich in § 2250 Abs. 2 BGB.
Dort heißt es:
„Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.“
Dreizeugentestament als Nottestament
Voraussetzungen
Damit ein Dreizeugentestament wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nahe Todesgefahr: Der Erblasser muss sich in einer Situation befinden, in der sein Tod unmittelbar bevorsteht.
- Unmöglichkeit der Errichtung eines anderen Testaments: Es muss dem Erblasser unmöglich sein, rechtzeitig ein öffentliches Testament vor einem Notar oder ein Bürgermeistertestament zu errichten.
- Mündliche Erklärung vor drei Zeugen: Der Erblasser muss seinen letzten Willen mündlich gegenüber drei Zeugen erklären.
- Niederschrift und Unterschrift: Die Zeugen müssen die Erklärung des Erblassers gemeinsam niederschreiben und die Niederschrift unterschreiben.
Formvorschriften
Die Niederschrift des Dreizeugentestaments muss folgende Angaben enthalten:
Wesentliche Punkte:
Beispiel:
Ein schwer verletzter Unfallpatient, der im Krankenhaus liegt und nicht mehr transportfähig ist, kann seinen letzten Willen
in Form eines Dreizeugentestaments gegenüber drei Zeugen (z.B. Ärzten oder Pflegekräften) erklären.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.