Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 44/98

November 29, 2020

Ehegatten – Wechselbezüglichkeit von Schlußerben- und Ersatzerbeneinsetzung in 2. Testament – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 44/98

RA und Notar Krau

In dem Fall des Bayerischen Obersten Landesgerichts (1Z BR 44/98) geht es um die Auslegung und Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten.

Der Erblasser und seine erste Ehefrau hatten zwei gemeinschaftliche Testamente errichtet.

Im ersten Testament (20. Januar 1987) setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben ein.

Im zweiten Testament (26. Oktober 1989) bestimmten sie die Brüder der Ehefrau zu Schlusserben und formulierten den Wunsch,

dass im Falle des Vorversterbens eines Schlusserben dessen „gesetzliche Ehefrauen oder die Kinder“ das Erbe antreten sollen.

Nach dem Tod seiner ersten Frau verfasste der Erblasser neue Testamente, in denen er seine Nichte und schließlich seine zweite Ehefrau als Alleinerbin einsetzte.

Das Amtsgericht und das Landgericht wiesen jedoch den Erbscheinsantrag der zweiten Ehefrau zurück und bestätigten die Gültigkeit des zweiten gemeinschaftlichen Testaments von 1989.

Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte diese Entscheidung und stellte fest, dass die Schlusserbenbestimmung von 1989 wechselbezüglich sei und somit den Erblasser nach dem Tod seiner Frau bindet.

Die Formulierung „Dieses ist unser gemeinsamer Wille“ deutet auf eine gegenseitige Bindung der Ehegatten hin.

Die zweite Ehefrau konnte daher nicht Alleinerbin werden.

Ehegatten – Wechselbezüglichkeit von Schlußerben- und Ersatzerbeneinsetzung in 2. Testament – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 44/98

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Überblick über das Thema und Zielsetzung des Textes
  2. Rechtlicher Hintergrund
    • Definition und Bedeutung des Ehegattentestaments
    • Begriff der Wechselbezüglichkeit bei Testamenten
    • Relevante gesetzliche Bestimmungen (BGB §§ 2265, 2267, 2270, 2271, 2269)
  3. Sachverhalt
    • Darstellung des Falles: Zwei gemeinschaftliche Testamente des Erblassers und seiner ersten Ehefrau
    • Wichtige Daten und Ereignisse
    • Beteiligte Personen und ihre Rollen
  4. Erstes gemeinschaftliches Testament (20. Januar 1987)
    • Wortlaut und Inhalt
    • Gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten
  5. Zweites gemeinschaftliches Testament (26. Oktober 1989)
    • Wortlaut und Inhalt
    • Bestimmung der Schlußerben (Brüder der ersten Ehefrau)
    • Bedeutung der Klausel „Dieses ist unser gemeinsamer Wille“
  6. Weitere Testamente des Erblassers nach dem Tod seiner ersten Ehefrau
    • Notarielle Testamente vom 13. November 1991 und 20. Mai 1997
    • Veränderungen in der Erbeinsetzung und Widerruf früherer Testamente
  7. Anträge auf Erteilung von Erbscheinen
    • Anträge der Beteiligten zu 1 und 2
    • Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts
  8. Rechtsfragen und Entscheidungsgründe des Bayerischen Obersten Landesgerichts
    • Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Vorentscheidungen
    • Wechselbezüglichkeit der Verfügungen im zweiten gemeinschaftlichen Testament
    • Auslegung der Schlußerben- und Ersatzerbeneinsetzung
  9. Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung
    • Voraussetzungen und Beurteilung der Wechselbezüglichkeit nach § 2270 BGB
    • Bindungswirkung des überlebenden Ehegatten nach § 2271 BGB
    • Bedeutung der zeitlichen Trennung der Testamente
  10. Auslegung der Ersatzerbenbestimmung
    • Bedeutung der Formulierung „gesetzliche Ehefrauen oder die Kinder“
    • Auslegungshilfen und relevante Urteile
RA und Notar Krau

Schlagworte

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