Ehegattentestament Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen durch Dritten wegen Motivirrtums
OLG Stuttgart 19 U 134/14
Die Eltern der Parteien hatten in einem gemeinschaftlichen Testament die Klägerin als Alleinerbin eingesetzt und die Beklagte enterbt.
Nach dem Tod der Mutter focht die Beklagte das Testament wegen Motivirrtums an.
Das Landgericht gab der Klage der Klägerin auf Feststellung ihrer Alleinerbenstellung statt.
Entscheidung des OLG Stuttgart:
Das OLG Stuttgart wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Stuttgart entschied, dass die Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments durch die Beklagte ausgeschlossen war.
Die Entscheidung verdeutlicht die Besonderheiten der Anfechtung von Ehegattentestamenten und die analoge Anwendung des § 2285 BGB.
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