eidesstattliche Versicherung Richtigkeit und Vollständigkeit Nachlassverzeichnis
LG Neubrandenburg 4 O 104/12
Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses
unter Berücksichtigung des Verhaltens des Pflichtteilsberechtigten
Das Landgericht Neubrandenburg hat den Antrag der Klägerin auf eidesstattliche Versicherung der Beklagten über die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses abgewiesen.
Gründe:
Fazit:
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine eidesstattliche Versicherung, da die Beklagte bereits ausreichend Auskunft erteilt hat
und die Klägerin sich selbst nicht um die Klärung offener Fragen bemüht hat.
Im deutschen Erbrecht hat die eidesstattliche Versicherung der Beklagten über die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses eine wichtige Funktion,
um den Pflichtteilsberechtigten mehr Sicherheit über die Richtigkeit der Angaben zu geben.
Hintergrund:
Voraussetzungen:
Der Erbe muss die eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn der Pflichtteilsberechtigte dies verlangt und
Form und Inhalt:
Rechtsfolgen:
Besonderheiten:
Fazit:
Die eidesstattliche Versicherung des Erben über die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses ist ein wichtiges Instrument im deutschen Erbrecht,
um die Rechte des Pflichtteilsberechtigten zu schützen.
Sie stärkt die Glaubwürdigkeit des Nachlassverzeichnisses und erleichtert die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.