eidesstattliche Versicherung Richtigkeit und Vollständigkeit Nachlassverzeichnis

September 10, 2017

eidesstattliche Versicherung Richtigkeit und Vollständigkeit Nachlassverzeichnis

LG Neubrandenburg 4 O 104/12

RA und Notar Krau

Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses

unter Berücksichtigung des Verhaltens des Pflichtteilsberechtigten

  1. Der Antrag der Klägerin, die Beklagte zu verurteilen, zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass sie nach besten Wissen den Bestand des Nachlasses so vollständig angegeben habe, wie sie dazu im Stande ist, wird abgewiesen.
  2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Landgericht Neubrandenburg hat den Antrag der Klägerin auf eidesstattliche Versicherung der Beklagten über die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses abgewiesen.

Gründe:

eidesstattliche Versicherung Richtigkeit und Vollständigkeit Nachlassverzeichnis

  • Die Beklagte hatte sich nachweislich bemüht, eine umfassende Auskunft über den Nachlass zu erteilen.
  • Die Klägerin hatte die Beklagte bereits vor dem Prozess mehrfach zur Auskunft aufgefordert und dabei einen erheblichen Aufwand verursacht.
  • Die Klägerin hatte es versäumt, sich selbst ein Bild vom Nachlass zu machen, obwohl ihr dies möglich gewesen wäre.
  • Das Gericht hielt das Verhalten der Klägerin gegenüber der Beklagten für rücksichtslos.

Fazit:

Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine eidesstattliche Versicherung, da die Beklagte bereits ausreichend Auskunft erteilt hat

und die Klägerin sich selbst nicht um die Klärung offener Fragen bemüht hat.

Allgemein:

Im deutschen Erbrecht hat die eidesstattliche Versicherung der Beklagten über die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses eine wichtige Funktion,

um den Pflichtteilsberechtigten mehr Sicherheit über die Richtigkeit der Angaben zu geben.

eidesstattliche Versicherung Richtigkeit und Vollständigkeit Nachlassverzeichnis

Hintergrund:

  • Pflichtteilsanspruch: Wenn ein Erblasser durch Testament oder Erbvertrag jemanden enterbt, haben bestimmte nahe Angehörige (z. B. Kinder, Ehegatte) einen Anspruch auf den Pflichtteil.
  • Auskunftsanspruch: Um den Pflichtteil berechnen zu können, haben die Pflichtteilsberechtigten einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass (§ 2314 BGB).
  • Nachlassverzeichnis: Der Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass erteilen, in der Regel durch ein Nachlassverzeichnis.
  • Eidesstattliche Versicherung: In bestimmten Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte zusätzlich verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses an Eides statt versichert (§ 260 BGB).

Voraussetzungen:

Der Erbe muss die eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn der Pflichtteilsberechtigte dies verlangt und

  • begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses hat oder
  • der Erbe die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt hat.

Form und Inhalt:

  • Die eidesstattliche Versicherung muss schriftlich abgegeben werden.
  • Der Erbe versichert an Eides statt, dass er nach bestem Wissen den Bestand des Nachlasses so vollständig angegeben hat, wie er dazu im Stande ist.
  • Die Versicherung muss vor einem Notar oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle abgegeben werden.

Rechtsfolgen:

  • Strafbarkeit: Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar (§ 156 StGB).
  • Beweiswert: Die eidesstattliche Versicherung hat einen hohen Beweiswert. Sie dient dem Pflichtteilsberechtigten als Beweismittel für die Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses.

Besonderheiten:

  • Notarielles Nachlassverzeichnis: Auch wenn der Erbe ein notarielles Nachlassverzeichnis vorgelegt hat, kann der Pflichtteilsberechtigte die eidesstattliche Versicherung verlangen.
  • Ergänzungen und Berichtigungen: Wenn der Erbe das Nachlassverzeichnis ergänzt oder berichtigt, muss er die eidesstattliche Versicherung entsprechend anpassen.

Fazit:

Die eidesstattliche Versicherung des Erben über die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses ist ein wichtiges Instrument im deutschen Erbrecht,

um die Rechte des Pflichtteilsberechtigten zu schützen.

Sie stärkt die Glaubwürdigkeit des Nachlassverzeichnisses und erleichtert die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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