
Einreichen Pkh-Unterlagen nach Rechtsmittelfristablauf – Wiedereinsetzung
BVerfG 1 BvR 835/23
Beschluss vom 12.7.2024
Thema:
Einreichen von Prozesskostenhilfeunterlagen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist – Wiedereinsetzung
Leitsätze:
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer (Bf.) beantragte Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
Der Antrag ging am Tag nach Fristablauf beim BGH ein, die vollständigen Unterlagen erst einen Tag später.
Der BGH lehnte den Antrag ab, da die vollständigen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden.
Der Bf. beantragte Wiedereinsetzung, trug vor, die Unterlagen seien rechtzeitig versandt worden, technische Probleme hätten den verspäteten Eingang verursacht.
Der BGH lehnte die Wiedereinsetzung ab.
Entscheidung des BVerfG:
Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Sie sei unzulässig, da der Bf. nicht substanziiert darlege, dass der Beschluss des BGH auf einer Verletzung seiner Rechte beruhe.
Begründung:
Fazit:
Das BVerfG stellt klar, dass auch bei verspätetem Eingang von Prozesskostenhilfeunterlagen die Möglichkeit der Wiedereinsetzung bestehen muss, wenn die Verspätung unverschuldet war.
Der BGH darf nicht pauschal davon ausgehen, dass die Fristversäumung verschuldet ist, sondern muss den konkreten Umständen des Einzelfalls nachgehen.
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