Einseitiges Preisanpassungsrecht bei Amazon Prime ist unzulässig

November 4, 2025

Ein einseitiges Preisanpassungsrecht von Amazon Prime ist unzulässig – was bedeutet das für dich?

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon Prime, die dem Unternehmen erlaubt, die Mitgliedsgebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden anzuheben, unwirksam ist (Urteil vom 30.10.2025 – I-20 U 19/25).


Was ist passiert?

  1. Die umstrittene Klausel: Amazon hatte sich in seinen AGB das Recht vorbehalten, die Prime-Gebühren einseitig zu erhöhen. Die Kunden wurden zwar informiert und hatten die Möglichkeit, die Änderung abzulehnen, aber eine nicht fristgerechte Ablehnung wurde einfach als Zustimmung gewertet.
  2. Die Preiserhöhung: Gestützt auf diese Regelung erhöhte Amazon 2022 die Prime-Gebühren (z. B. von 69 Euro auf 89,90 Euro jährlich). Amazon begründete dies mit gestiegenen Kosten.
  3. Die Klage: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen diese Klausel – und bekam nun, wie bereits in der Vorinstanz, Recht.

Einseitiges Preisanpassungsrecht bei Amazon Prime ist unzulässig

Warum ist das unzulässig?

Das OLG Düsseldorf sah in der Klausel ein unangemessen benachteiligendes einseitiges Vertragsanpassungsrecht.

  • Keine echte Zustimmung: Die Möglichkeit zur Ablehnung lief faktisch auf eine Kündigung des gesamten Prime-Abos hinaus. Du hattest also nur die Wahl: Annehmen oder Kündigen. Das ist keine freie und echte Zustimmung zur Preiserhöhung.
  • Kein Notwendigkeit: Das Gericht befand, dass Amazon ein solches einseitiges Anpassungsrecht gar nicht braucht, da das Unternehmen den Vertrag auch jederzeit selbst mit kurzer Frist kündigen könnte.
  • Intransparenz: Prime ist ein Bündel verschiedener Dienste (Versand, Video, Music etc.). Das OLG bemängelte, dass die AGB es praktisch unmöglich machen, nachzuvollziehen, in welchen Teilbereichen tatsächlich Kosten gestiegen sind und ob diese nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden könnten. Das ist ein Verstoß gegen die Transparenzpflicht.

Was bedeutet das für Prime-Kunden?

  1. Rückzahlungsansprüche: Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass Kunden aufgrund dieses Urteils Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge seit der Erhöhung im Jahr 2022 haben.
  2. Sammelklage: Die Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage, um kollektiv die Rücknahme der Preiserhöhung und die Rückzahlung der Differenz zu erwirken. Achtung: Die Klage ist noch nicht eingereicht! Erst danach kannst du dich in das Klageregister eintragen.
  3. Noch nicht rechtskräftig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat angekündigt, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Es bleibt also abzuwarten, wie der BGH entscheidet.

Fazit: Die einseitige Preiserhöhung von Amazon Prime aus 2022 ist in der zweiten Instanz gekippt worden, weil die zugrunde liegende Klausel zu unfair war. Eine Rückzahlung ist wahrscheinlich, aber du musst noch auf die Sammelklage warten und das endgültige Urteil abwarten. Manchmal braucht die Gerechtigkeit eben eine Prime-Lieferung der juristischen Art!

RA und Notar Krau

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