Ein einseitiges Preisanpassungsrecht von Amazon Prime ist unzulässig – was bedeutet das für dich?
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon Prime, die dem Unternehmen erlaubt, die Mitgliedsgebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden anzuheben, unwirksam ist (Urteil vom 30.10.2025 – I-20 U 19/25).
Das OLG Düsseldorf sah in der Klausel ein unangemessen benachteiligendes einseitiges Vertragsanpassungsrecht.
Fazit: Die einseitige Preiserhöhung von Amazon Prime aus 2022 ist in der zweiten Instanz gekippt worden, weil die zugrunde liegende Klausel zu unfair war. Eine Rückzahlung ist wahrscheinlich, aber du musst noch auf die Sammelklage warten und das endgültige Urteil abwarten. Manchmal braucht die Gerechtigkeit eben eine Prime-Lieferung der juristischen Art!
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