Einsetzung Testamentsvollstrecker für Teil des Nachlasses
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 98/95
Testamentsauslegung hinsichtlich der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers für einen Teil des Nachlaßvermögens;
Geschäftswert der weiteren Beschwerde gegen die Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks im Erbschein
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament bestimmt, dass ihre Schwester (Beteiligte zu 1) über den Großteil des Vermögens verfügen kann, jedoch nicht „frei“,
sondern nur zusammen mit einem Steuerberater (Beteiligter zu 2).
Die Schwester beantragte zunächst einen Erbschein mit Testamentsvollstreckervermerk, später jedoch einen Erbschein ohne diesen Vermerk.
Das Nachlassgericht und das Landgericht lehnten die Erteilung eines Erbscheins ohne Testamentsvollstreckervermerk ab.
Tenor:
Die weitere Beschwerde der Schwester gegen den Beschluss des Landgerichts wurde zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 35.500 DM festgesetzt.
Entscheidungsgründe:
I. Auslegung des Testaments:
II. Erbschein ohne Testamentsvollstreckervermerk:
III. Geschäftswert:
Konsequenzen für die Praxis:
Zusätzliche Hinweise:
Wichtige Punkte in Kürze:
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