Einsicht in das Grundbuch – Darlegung eines Restitutionsanspruchs

April 21, 2019

Einsicht in das Grundbuch – Darlegung eines Restitutionsanspruchs

OLG Düsseldorf I-3 Wx 149/15

Beschluss vom 09. September 2015

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in seinem Beschluss vom 09.09.2015 über die Beschwerde eines ehemaligen Grundstückseigentümers

gegen die Versagung der Einsicht in das Grundbuch zu entscheiden.

Der Fall:

Der Beteiligte hatte seinen Eltern ein Grundstück übertragen.

Später wurde er durch ein Versäumnisurteil des Landgerichts Mönchengladbach verurteilt, das Grundstück an seinen Vater zurückzuübertragen.

Der Vater verkaufte das Grundstück an einen Dritten.

Der Beteiligte beantragte Einsicht in das Grundbuch, um die Details der Verfügungen über das Grundstück zu überprüfen.

Einsicht in das Grundbuch – Darlegung eines Restitutionsanspruchs

Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab, da der Beteiligte kein berechtigtes Interesse dargelegt habe.

Die Entscheidung:

Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde des Beteiligten zurück.

Ihm stand kein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch zu.

Begründung:

  • Darlegung eines berechtigten Interesses: Die Einsicht in das Grundbuch ist an die Darlegung eines berechtigten Interesses geknüpft.
  • Kein berechtigtes Interesse als potentieller Erbe: Der Beteiligte war zwar potentieller Erbe seines Vaters, aber dieser lebte noch. Hypothetische, zukünftige Erbansprüche begründen kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch.
  • Kein berechtigtes Interesse als ehemaliger Eigentümer: Auch die frühere Eigentümerstellung des Beteiligten begründete kein berechtigtes Interesse.
  • Restitutionsanspruch: Ein ehemaliger Eigentümer hat nur dann ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht, wenn er einen Restitutionsanspruch darlegt.
  • Kein Restitutionsanspruch: Der Beteiligte hatte keinen Restitutionsanspruch dargelegt.

Einsicht in das Grundbuch – Darlegung eines Restitutionsanspruchs

Konsequenzen:

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Der Beteiligte erhielt keine Einsicht in das Grundbuch.

Besonderheiten des Falls:

  • Der Fall zeigt, dass potentielle Erben und ehemalige Eigentümer nur unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in das Grundbuch erhalten.
  • Es wird deutlich, dass die Darlegung eines berechtigten Interesses für die Grundbucheinsicht erforderlich ist.
  • Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein Restitutionsanspruch konkret dargelegt werden muss.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss die Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch

präzisiert und die Bedeutung der Darlegung eines berechtigten Interesses hervorgehoben hat.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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