Einsicht in das Grundbuch – Darlegung eines Restitutionsanspruchs
OLG Düsseldorf I-3 Wx 149/15
Beschluss vom 09. September 2015
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in seinem Beschluss vom 09.09.2015 über die Beschwerde eines ehemaligen Grundstückseigentümers
gegen die Versagung der Einsicht in das Grundbuch zu entscheiden.
Der Fall:
Der Beteiligte hatte seinen Eltern ein Grundstück übertragen.
Später wurde er durch ein Versäumnisurteil des Landgerichts Mönchengladbach verurteilt, das Grundstück an seinen Vater zurückzuübertragen.
Der Vater verkaufte das Grundstück an einen Dritten.
Der Beteiligte beantragte Einsicht in das Grundbuch, um die Details der Verfügungen über das Grundstück zu überprüfen.
Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab, da der Beteiligte kein berechtigtes Interesse dargelegt habe.
Die Entscheidung:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde des Beteiligten zurück.
Ihm stand kein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch zu.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Der Beteiligte erhielt keine Einsicht in das Grundbuch.
Besonderheiten des Falls:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss die Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch
präzisiert und die Bedeutung der Darlegung eines berechtigten Interesses hervorgehoben hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.