Einsicht in notarielle Nebenakte
BGH 11.01.2024 – V ZB 63/22
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Kernaussage:
Ein Notar, der von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden wurde, hat das Recht, aber nicht die Pflicht, einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte zu gewähren.
Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er die Einsicht gestattet.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Tenor:
Fazit:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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