
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid – Verwerfung durch zweites VU?
Gericht: BGH 9. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 26.03.2026
Aktenzeichen: IX ZR 52/24
ECLI: ECLI:DE:BGH:2026:260326UIXZR52.24.0
Dokumenttyp: Urteil
vorgehend BGH, 14. August 2024, Az: IX ZR 52/24, Beschluss
vorgehend OLG München, 2. April 2024, Az: 15 U 174/24 Rae e
vorgehend LG München II, 23. November 2023, Az: 13 O 498/23 Rae, Urteil
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. März 2026 ist für alle wichtig, die sich in einem Mahnverfahren befinden. Es klärt, was passiert, wenn Gerichte Fehler machen und wie Sie sich gegen falsche Urteile wehren können.
Hier ist eine einfache Zusammenfassung des Falls und der rechtlichen Folgen.
Ein Rechtsanwalt forderte von zwei Mandanten (einer Frau und einer Stiftung) Geld für seine Arbeit. Es ging um eine beachtliche Summe: über 224.000 Euro. Der Anwalt nutzte das sogenannte Mahnverfahren, um schnell an sein Geld zu kommen.
Die Mandanten (die Beklagten) wehrten sich gegen die Mahnbescheide. Sie legten Widerspruch ein. Das taten sie auch rechtzeitig. Trotzdem passierte dem Mahngericht ein Fehler: Es übersah die Widersprüche und erließ stattdessen Vollstreckungsbescheide.
Ein Vollstreckungsbescheid ist sehr gefährlich, weil der Gläubiger damit sofort den Gerichtsvollzieher schicken kann. Normalerweise darf dieser Bescheid aber nicht erlassen werden, wenn der Betroffene bereits widersprochen hat.
Die Sache ging vor das Landgericht. Dort gab es einen Termin zur Verhandlung. Doch zu diesem Termin erschien für die Beklagten niemand. Der Grund war die schwere Krankheit ihres Anwalts.
Da niemand da war, erließ das Landgericht ein „zweites Versäumnisurteil“. Das bedeutet vereinfacht: „Ihr seid nicht gekommen, also habt ihr automatisch verloren, und ihr könnt euch gegen dieses Urteil auch kaum noch wehren.“
Die Beklagten wollten das nicht hinnehmen und zogen bis vor den BGH. Die obersten Richter gaben ihnen recht. Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben.
Der BGH erklärte: Ein zweites Versäumnisurteil darf nur ergehen, wenn vorher alles korrekt gelaufen ist. Da die Beklagten aber schon ganz am Anfang gegen die Mahnbescheide widersprochen hatten, hätte es die Vollstreckungsbescheide niemals geben dürfen.
Ohne einen gültigen Vollstreckungsbescheid gibt es auch keine Grundlage für ein zweites Versäumnisurteil. Das Gericht hätte den Fall also ganz normal prüfen müssen, statt die Beklagten einfach „rauszukegeln“.
Interessanterweise sagte der BGH auch etwas zur Krankheit des Anwalts. Der Anwalt war depressiv und schon länger krank. Die Richter meinten: Wer weiß, dass er krank ist, muss rechtzeitig für Ersatz sorgen.
Der Anwalt hätte also einen Vertreter schicken müssen. Da er das nicht tat, war das Fernbleiben eigentlich „unentschuldigt“. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – wegen des Fehlers mit dem Mahnbescheid durfte das harte Urteil trotzdem nicht gefällt werden.
Das Urteil enthält drei wichtige Lehren für die Praxis:
Im deutschen Recht gibt es feste Stufen. Wenn eine Stufe (wie der Widerspruch) übersprungen wird, gerät das ganze Gebäude ins Wanken. Der BGH sorgt mit diesem Urteil dafür, dass die Rechte der Bürger gewahrt bleiben, auch wenn Bürokratie-Fehler passieren.
Dieses Urteil stärkt die Position von Schuldnern, die sich gegen unberechtigte Forderungen wehren, aber durch Fehler im System oder plötzliche Hindernisse in die Enge getrieben wurden.
Hinweis für den Leser: Bei rechtlichen Fragen zu Mahnbescheiden, Vollstreckungen oder Gebührenstreitigkeiten sollten Sie sich professionell beraten lassen. Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt auf, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.
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