Einstufung eines Notars als „Gericht“ – EuGH Urteil vom 23. Mai 2019 – C-658/17

August 7, 2019

Einstufung eines Notars als „Gericht“ – EuGH Urteil vom 23. Mai 2019 – C-658/17

RA und Notar Krau

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. Mai 2019 (C-658/17) bezieht sich auf die Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, die Erbsachen in der Europäischen Union regelt.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Notare als „Gericht“ im Sinne dieser Verordnung gelten, wenn sie eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung ausstellen.

Der EuGH stellte fest, dass für die Einstufung eines Notars als „Gericht“ im Sinne der Verordnung nicht entscheidend ist,

ob ein Mitgliedstaat der Europäischen Kommission mitgeteilt hat, dass Notare gerichtliche Funktionen ausüben.

In der zweiten Feststellung erklärte der Gerichtshof, dass ein Notar, der eine Urkunde über die Erbenstellung auf einstimmigen Antrag der Beteiligten ausstellt,

kein „Gericht“ im Sinne der Verordnung ist. Folglich ist ein solches Dokument auch keine „Entscheidung“ im Sinne der Verordnung.

Einstufung eines Notars als „Gericht“ – EuGH Urteil vom 23. Mai 2019 – C-658/17

Der EuGH entschied weiter, dass eine solche Urkunde über die Erbenstellung jedoch als „öffentliche Urkunde“ im Sinne der Verordnung Nr. 650/2012 gilt.

Diese kann zusammen mit einem speziellen Formblatt ausgestellt werden, das die Beweiskraft und die Authentizität der Urkunde beschreibt.

Das Urteil des EuGH verdeutlicht, dass Notare, die lediglich auf Antrag der Beteiligten handeln und keine gerichtlichen Funktionen ausüben, nicht als Gerichte angesehen werden können.

Dennoch können die von ihnen ausgestellten Urkunden eine erhebliche Beweiskraft haben und als öffentliche Urkunden in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Dies trägt zur rechtlichen Klarheit und zur Harmonisierung der Erbschaftsregelungen innerhalb der EU bei.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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