
Einstweilige Verfügung Eintragung Vormerkung
OLG München 8 U 2900/14
Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte in diesem Fall über die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts München I zu entscheiden.
Gegenstand des Rechtsstreits war die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung, die die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch anordnete,
um den Anspruch der Verfügungsklägerin auf Übertragung von Miteigentum an drei Grundstücken zu sichern.
Hintergrund des Falls:
Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehemann einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie ihre vier Töchter zu gleichen Teilen als Erben einsetzten.
Nach dem Tod des Ehemanns übertrug die Erblasserin drei Grundstücke unentgeltlich an drei ihrer Töchter (die Verfügungsbeklagten), behielt sich aber einen Nießbrauch vor.
Die vierte Tochter, Mutter der Verfügungsklägerin, war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.
Die Verfügungsklägerin machte geltend, dass diese Übertragung eine Schenkung darstellte, die sie in ihrer Stellung als Erbin beeinträchtigte,
und verlangte die Übertragung eines ihrer Erbquote entsprechenden Miteigentumsanteils an den Grundstücken.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Verfügungsbeklagten zurück.
Begründung:
Verfügungsanspruch:
Verfügungsgrund:
Kostenentscheidung:
Besonderheiten des Falls:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht den Schutz des Vertragserben vor beeinträchtigenden Schenkungen des Erblassers.
Es zeigt auch, dass die Gerichte bereit sind, die Eintragung einer Vormerkung anzuordnen, um den Anspruch des Vertragserben zu sichern,
wenn die Gefahr besteht, dass der Beschenkte den Anspruch vereitelt.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG München in diesem Fall die Rechte der Klägerin als Vertragserbin gestärkt
und die Bedeutung des § 2287 BGB für den Schutz vor beeinträchtigenden Schenkungen des Erblassers hervorgehoben hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen